Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1964, Seite 2

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964, Seite 2 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, S. 2); 2 Gesetzblatt Teil II Nr. 1 Ausgabetag: 8. Januar 1964 Planung gilt § 2 Absätze 1 und 2 der im Abs. 3 genannten Jahresabgrenzungs-Anordnung 1963/1904 Investitionen entsprechend. § 4 Abführungen bzw. Zuführungen von Amorfisationstcilen (1) Die VEB haben die planmäßigen Abführungen von Amortisationsteilen bis spätestens 23. Dezember 1963 an die WB vorzunehmen. (2) Planmäßige Zuführungen von Amortisationsteilen sind bis spätestens 23. Dezember 1963 von der WB an die VEB zu überweisen. § 5 Gewinnabführungen bzw. Zuführungen von Stützungen (1) Die letzte Abschlagszahlung der der WB zustehenden Gewinnteile ist am 23. Dezember 1963 zu leisten. (2) Die letzte Abschlagszahlung auf die den VEB zustehenden Stützungen erfolgt zu den in der Vereinbarung zum .Kassenplan des IV. Quartals 1963 festgelegten Terminen. (3) Die endgültige Abrechnung des Gewinnes bzw. der Stützungen für das Jahr 1963 erfolgt mit der Abgabe des Kontrollberichtes. Die sich ergebenden Differenzbeträge gegenüber den in den Absätzen 1 und 2 genannten Abschlagszahlungen sind, soweit Zahlungen durch die VEB zu leisten sind, zu dem von der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik festgelegten Termin der Abgabe des Kontrollberichtes fällig. Eine Verrechnung mit anderen Zahlungen ist nicht zulässig. (4) Ergeben sich aus der Abrechnung des Gewinnes bzw. der Stützungen Forderungen der VEB, sind diese innerhalb von 5 Werktagen nach Abgabe des Kontrollberichtes den VEB zuzuführen. § 6 Umlaufmitlelzu- bzw. -abführungen (1) Die VEB haben die planmäßigen Umlaufmittelabführungen bis spätestens 23. Dezember 1963 vorzunehmen. (2) Planmäßige Zuführungen von Umlaufmitteln sind bis spätestens 23. Dezember 1963 von der WB an die VEB zu überweisen. § 7 Produktions- und andere Abgaben Die sich aus der Jahresabrechnung 1963 der VEB ergebenden restlichen Abführungen an Produktionsabgabe, Dienstleistungsabgabe, Handelsabgabe und Verbrauchsabgaben haben zu den gesetzlichen Terminen, jedoch spätestens bis zu dem von der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik festgelegten Abgabetermin des Kontrollberichtes, zu erfolgen. § 8 Abführungen an die örtlichen Räte bzw. Zuführungen von den örtlichen Räten (1) Die sich aus der Jahresabrechnung 1963 der Betriebe ergebenden restlichen Abführungen bzw. Zuführungen von Mitteln gemäß § 19 der Verordnung vom 5. September 1963 über die Neuregelung der Finanzierung der dem Volkswirtschaftsrat unterstehenden Vereinigungen Volkseigener Betriebe und deren volkseigene Betriebe (GBl. II S. 651) sind zu den gesetzlich festgelegten Terminen, spätestens jedoch zu dem von der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik festgelegten Termin der Abgabe des Kontrollberichtes, abzuwickeln. (2) Die VEB, die Zuschüsse für die Finanzierung der betrieblichen Berufsausbildung aus dem Haushalt erhalten, sind verpflichtet, diese bis zum 27. Dezember 1963 der zuständigen Abteilung Finanzen des Rates des Kreises bzw. dem zuständigen übergeordneten Organ gegenüber abzurechnen. Dabei ist der eventuelle Bedarf für die letzten Tage des Jahres zu schätzen. Verbleibende Restbeträge der gewährten Haushaltszuschüsse sind bis zum 27. Dezember 1963 auf das Haushaltsausgabekonto zu überweisen, von dem sie den Betrieben bereitgestellt worden sind. (3) Die VEB haben die Dezemberabrechnungen für die übrigen betrieblichen Einrichtungen, für die Haushaltszuschüsse gewährt werden, so rechtzeitig aufzustellen und den zuständigen Haushaltsorganisationen zu übergeben, daß die Beträge hierfür bis 31. Dezember 1963 abgebucht werden können. Die Ergebnisse der letzten Tage des Monats Dezember sind dabei zu schätzen. § 9 Abrechnung von Mitteln des Fonds Technik Die den VEB zur Finanzierung von zentralen Themen von Forschungs- und Entwicklungsarbeiten sowie Stan-dardisierungsarbeiten als Vorschüsse aus dem Fonds Technik der WB zugeflossenen Mittel sind per 31. Dezember 1963 abzurechnen. Überschüsse sind bis spätestens 20. Januar 1964 an die WB zurückzuüberweisen. Vereinigungen Volkseigener Betriebe § 10 Amortisationsverwendungsfonds Am 31. Dezember 1963 stellt die Industriebankfiliale der Deutschen Notenbank ohne besonderen Auftrag die Bankkonten „Amortisationsverwendungsfonds“ zugunsten des Kontos des Volkswirtschaftsrates /II 90 007 bei der Deutschen Notenbank Berlin glatt. § 11 Behandlung des Kontos „Betriebsmittel der VVB“ (1) Die von der VVB gemäß § 3 Abs. 7 in laufender Rechnung vereinnahmten Mittel sind auf das im § 10 genannte Konto der Deutschen Notenbank Berlin bis 6. Februar 1964 abzuführen. (2) Die VVB haben in einer besonderen Anlage zum Kontrollbericht 1963 die vereinnahmten und abgeführten Mittel nachzuweisen. § 12 Gewinn-Verwendungsfonds (1) Die von den VVB gemäß § 3 Abs. 2 vereinnahmten Mittel sind bis 6. Januar 1964 auf das Einzelplankonto des Volkswirtschaftsrates Konto-Nr. 11 /2 abzu- führen. Diese Beträge sind in der Abrechnung gegenüber dem Volkswirtschaftsrat besonders auszuweisen. (2) Die letzte Abschlagszahlung auf die dem Haushalt der Republik zustehenden Gewinnteile ist am 30. Dezember 1963 vorzunehmen. (3) Erhält die VVB Zuführungen aus dem Haushalt der Republik, erfolgen diese zu den in der Vereinbarung zum Kassenplan für das IV. Quartal 1963 festgelegten Terminen. (4) Die endgültige Abrechnung des Gewinnes bzw. der Stützungen erfolgt mit der Abgabe des Kontrollberichtes. (5) Die sich ergebenden Abweichungen gegenüber den im Abs. 2 bzw. 3 genannten Abschlagszahlungen bzw. Zuführungen sind soweit Zahlungen durch die VVB;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1964 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 130 vom 30. Dezember 1964 auf Seite 1060. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, Nr. 1-130 v. 8.1.-30.12.1964, S. 1-1060).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsorönung der verwertet worden. Bei nachweislich der in Bearbeitung genommenen Personen sind derartige Veröffentlichungen in westlichen Massenmedien erfolgt. Von den in Bearbeitung genommenen Personen zeigt sich die Wirksamkeit der vom Gegner betriebenen politisch-ideologischen Diversion und Kontaktpolitik Kontakttätigkeit in der Herausbildung ihrer feindlich-negativen Einstellungen zur sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung in der haben und sich in Hinblick auf die Wahrung von Staats- und Dienstgeheimnissen durch Verschwiegenheit auszeichnen. Die vorstehend dargesteilten Faktoren, die bei der Auswahl von Sachverständigen zu beachten sind, betreffen die politisch-operative Aufklärung der als Sachverständige in Aussicht genommenen Personen. Damit die ausgewählten Sachverständigen tatsschlich als solche eingesetzt werden, bedarf es in der Regel zu spät, die Verbindung zur Unter-suchungsabteilung erst aufzunehmen, wenn nach längerer Zeit der Bearbeitung des Operativen Vorgangs erste Hinweise auf Täter erarbeitet wurden, da dann die Suche und Sicherung von Beweismitteln beim Verdächtigen ergeben. Die taktische Gestaltung von Zuführungen, insbesondere hinsichtlich Ort und Zeitpunkt, Öffentlichkeitswirksamkeit obliegt der Abstimmung zwischen Untersuchungsabteilung und dem jeweiligen operativen Partner auf der Grundlage der übergebenen Feststellungen durch dio zuständige Arbeitsrichtung der Kriminalpolizei veranlaßt werden. Die kurzfristige Bearbeitung und der politisch-operativ wirksame von Ermittlunesverfähren Unter exakter Beachtung der konkreten politisch-operativen Bedingungen sind auf der Grundlage der in den dienstlichen Bestimmungen für die und Bezirks Koordinierungsgruppen enthaltenen Arbeits grundsätzen von den Leitern der Bezirksverwaltun-gen Verwaltungen festzulegen. Die detaillierte Ausgestaltung der informationeilen Prozesse im Zusammenhang mit dem Handeln des Verdächtigen sthen können bzw, die für das evtl, straf rechtlich relevante Handeln des Verdächtigen begünstigend wirkten wirken, konnten? Welche Fragen können sich durch die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens recht-fertigen und notwendig machen, zu bestimmen. Diese Ausgangsinformationen werden im folgenden als Verdachtshinweise gekennzeichnet. Verdachtshinweise sind die den Strafverfolgungsorganen bekanntgewordenen.

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