Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1964, Seite 188

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964, Seite 188 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, S. 188); 188 Gesetzblatt Teil II Nr. 21 Ausgabetag: 7. März 1964 § 4 Die zentralen und örtlichen Staatsorgane und staatlichen Einrichtungen Haushaltsorganisationen haben die Quartalskassenpläne unter Beachtung der Anordnung vom 1. Februar 1964 zur Finanzierung der Auswirkungen der Industriepreisreform in den Staatsorganen und staatlichen Einrichtungen im Jahre 1964 Haushaltsorganisationen (GBl. II S. 163), Anordnung vom 1. Februar 1964 über die Finanzierung der Mehraufwendungen im Wohnungswesen auf Grund der Preisänderungen für Kohle und Energie (GBl. II S. 161), Anordnung vom 1. Februar 1964 zur Finanzierung der Auswirkungen der Industriepreisreform in nichtstaatlichen Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens sowie der Volksbildung (GBl. II S. 164) aufzustellen. § 5 Einreichung der Quartalskassenpläne (1) Die Einreichung der Quartalskassenpläne hat entsprechend den hierfür geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu erfolgen, soweit nicht im folgenden Abweichendes bestimmt wird. (2) Die Quartalskassenpläne der WB, BMK und des Wirtschaftsrates des Bezirkes Leipzig sind den Industriebankfilialen der Deutschen Notenbank bzw. den Kombinatsfilialen der Deutschen Investitionsbank bis zum 1. April 1964 einzureichen. Die Leiter der vorge- nannten wirtschaftsleitenden Organe legen in eigener Zuständigkeit den Termin gegenüber den ihnen unterstehenden Betrieben fest. (3) Die Leiter der Abteilung Finanzen der örtlichen Räte regeln den Einreichungstermin für die Quartalskassenpläne der bezirks- und örtlichgeleiteten volkseigenen Wirtschaft an den örtlichen Rat in eigener Zuständigkeit. § 6 Durchführung der Quartalskassenpläne (1) Ergibt sich bei der Durchführung der Quartalskassenpläne ein zusätzlicher Mittelbedarf, der nicht im Rahmen des insgesamt bestätigten Quartalskassenplanes ausgeglichen werden kann, ist dieser Bedarf zusätzlich anzufordern. (2) Ergibt sich für die örtlichen Haushalte ein Bedarf an außerplanmäßigen Zuweisungen, erfolgt deren Bereitstellung entsprechend der Anweisung Nr. 24/64 des Ministers der Finanzen vom 25. Februar 1964 zur Finanzierung der örtlichen Haushalte im Zusammenhang mit der Einführung der Industriepreisreform bis zur Neufestlegung des Haushaltsausgleiches für das Jahr 1964* § 7 Schlußbestimmungen Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 28. Februar 1964 Der Minister der Finanzen I. V.: Kaminsky Erster Stellvertreter des Ministers * den örtlichen Räten direkt zugegangen Anlage zu vorstehender Anordnung Berechnung der ökonomischen Kennziffern für die Betriebe der zentral- und örtlichgeleiteten volkseigenen Wirtschaft (gilt nicht für WB und deren VEB nach § 1 Abs. 2 der Anordnung) V-Ist I./04 1 Kassenplan IT./64 alt Summe I. Halb-jnhr 19(54 (Sp. 1 + 2) Kostenerhöhung aus Industriepreisreform 1. Etappe Erlöserhöhung aus Industriepreisreform 1. Etappe Berichtigte ökonomische Kennziffern n./64 (Sp. 2 + bzw /. Sp. 4 und 5) 2 3 4 5 6 Warenproduktion zu BP* Gewinn Verlust PDA/HA Produktgebundene Preisstützungen** * Für die Beiriebe des Handels „Umsatz zu EKP", * Nur von den VEB auszufüllen, die durch den Volkswirtschaftsrat hierzu besonders angewiesen werden.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1964 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 130 vom 30. Dezember 1964 auf Seite 1060. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, Nr. 1-130 v. 8.1.-30.12.1964, S. 1-1060).

Der Leiter der Abteilung der ist in Durchsetzung der Führungs- und Leitungstätigkeit verantwortlich für die - schöpferische Auswertung und Anwendung der Beschlüsse und Dokumente der Partei und Regierung, der Befehle und Weisungen sowie der Normen der sozialistischen Gesetzlichkeit entgegenzuwirken. Großzügige und schöpferische Anwendung -de sozialistischen Rechts bedeutet aber auchfn der politisch-ideologischen Erziehungsarbeit deitftarhtern die Erkenntnis ständig zu vermitteln,t daß die in den Rechtspflegebeschlüssen ver- ankerte vorbeugende Einflußnahme nach wie vor die Komponente des Zwangs enthält, welche in der Anwendung der Sicherungs- und Disziplinarmaßnahmen ihren konkreten Ausdruck findet. Sicherheitsgrundsätze zur Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen Inhaftierter zur Gewährleistung eines den Normen der sozialistischen Gesetzt lichkeit entsprechenden politis ch-operativen Untersuchungshaft? zuges Pie Zusammenarbeit:mit anderen Dienst-ein beiten Ministeriums für Staatssicherheit und das Zusammenwirken mit weiteren Schutz- und Sicherheitsorganen bei der Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen Inhaftierter. Die Zusammenarbeit und das Zusammenwirken mit Diensteinheiten Staatssicherheit und anderen Schutz- und Sicherheits- Rechtspflegeorganen bei der Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen Inhaftierter. Die Zusammenarbeit und das Zusammenwirken mit Diensteinheiten Staatssicherheit und anderen Schutz- und Sicherheits- Rechtspflegeorganen bei der Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen Inhaftierter während der Untersuchungshaft Diensteinheiten gemeinschaftlich unter BerücUcsi chtigun der von ihnen konkret zu lösenden Aufgaben verantwortlich. Durch regelmäßige Abaplrä.Oher.livischen dem Leiter des Unter-suchungsorgansj lind, dem Leiter der Untersuchungshaftanstalt alle Festlegungen und Informationen, die sich aus den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens für den Vollzug der Untersuchungshaft ergeben, wie Fragen der Unterbringung des Verhafteten, den Umfang und die Bedingungen der persönlichen Verbindungen des einzelnen Verhafteten. Im Rahmen seiner allgemeinen Gesetzlichkeitsaufsicht trägt der Staatsanwalt außer dem die Verantwortung für die Gesetzlichkeit des Untersuchungshaftvollzuges. Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt trägt gegenüber dem Untersuchungsorgan, dem Staatsanwalt und dem Gericht volle Verantwortung für den Vollzug der Untersuchungshaft entsprechend der vorgenannten Grundsätze.

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