Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1964, Seite 180

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964, Seite 180 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, S. 180); 180 Gesetzblatt Teil II Nr. 20 Ausgabetag: 0. März 1964 § 5 9 37 der Verordnung erhält folgende Fassung: „Familienangehörige im Sinne der §§ 34, 35 und 36 sind die Ehefrau und die Kinder des Werktätigen im schul- und vorschulpflichligen Alter. Die Mitnahme von schulpflichtigen Kindern richtet sich nach besonderen gesetzlichen Bestimmungen.*“ § 6 9 43 der Verordnung erhält folgende Fassung: „Durchführungsbestimmungen erlassen die Leiter der zuständigen zentralen Organe des Staatsapparates lm Einvernehmen mit dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes.“ § 1 (1) Diese Verordnung tritt am 1. April 1964 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt § 3 der Ersten Durchführungsbestimmung vom 5. Juni 1959 zur Verordnung über die Arbeitsbedingungen bei Auslandsmontagen (GBl. I S. 590) außer Kraft. Berlin, den 30. Januar 1964 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Der Vorsitzende der Staatlichen Plankommission S t o p h Dr. A p e 1 Erster Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates * „Sechste Durchführungsbestimmung vom l. Juli 1963 zum Gesetz über die sozialistische Entwicklung dos Schulwesens in der Deutschen Demokratischen Republik Erfüllung der Schulpflicht bei Auslandseinsätzen der Eltern (GBl. IX s. 551)" Preisanordnung Nr. 759/1.* Saatgut von Hackfrüchten Vom 12. Februar 1964 § 1 Für die Erzeugnisse der Warennummern 11 32 21 00 Zuckerrüben (Saatgut) 11 32 22 00 Runkelrüben (Saatgut) 11 32 23 00 Kohlrüben (Saatgut) 11 32 24 00 Futtermöhren (Saatgut) 11 32 25 00 Herbstrüben (Saatgut) gelten die in dieser Preisanordnung festgesetzten Preise, Entgelte und Handelsaufschläge. Die angegebenen Warennummern beruhen auf der 4. Auflage des Allgemeinen Warenverzeichnisses Stand 1. Januar 1958. § 2 Die Preise einschließlich der Entgelte und Handels-aufschlägc sind in der Anlage zu dieser Preisanordnung aufgeführt und gelten für alle Betriebe als Festpreise. § 3 (1) Die Preise dieser Preisanordnung gelten für Saatgut, das den gültigen TGL bzw. Gütebestimmungen der jeweiligen Erntestufe entspricht. (2) Liefert der Erzeuger (Züchter, Vermehrer) Rohware, so hat er die preisrechtlich zulässigen Kosten der Aufbereitung zu tragen. Preisanordnung Nr. 759 (Sonderdrude Nr. P 74 des Gesetzblattes) 8 4 (1) Die Erzeugerpreise für das Saatgut von Runkelrüben, Kohlrüben, Herbstrüben und Futtermöhren Erntestufen Hochzucht und Handelssaat verstehen sich netto, ausschließlich Sack, frachtfrei Empfangsstation des Erfassungs- bzw. Aufbereitungsbetriebes. Elite-Saatgut ist vom Erzeuger frachtfrei Empfangsstation des Zucht- bzw. Aufbereitungsbetriebes zu liefern. (2) Die Erzeugerpreise für das Saatgut von Zuckerrüben verstehen sich netto, ausschließlich Sack, frachtfrei Erzeugerstation verladen. (3) Bei den Züchterabgabepreisen für Elite-Saatgut gemäß der Anlage zu dieser Preisanordnung handelt es sich um die Abgabepreise der Zuchtbetriebe. Die Züchterabgabepreise verstehen sich netto, ausschließlich Sack, frachtfrei Station des Empfängers. Wird vom Zuchtbetrieb ein Vermehrer mit der Erzeugung von Elite-Saatgut beauftragt, so ist dem Vermehrer der Erzeugerpreis für Elite-Saatgut zu zahlen. (4) Saatgut, das im innerdeutschen Handel bzw. aus dem Ausland bezogen wird, erhalten die DSG-Betriebe zu den Erzeugerpreisen netto, ausschließlich Sack, frachtfrei Empfangsstation dem der Grenze der Deutschen Demokratischen Republik am nächsten liegenden DSG-Lager. § 5 (1) Die DSG-Betriebe haben bei Abgabe von Saatgut an Verteilerbetriebe (z. B. Bäuerliche Handelsgenossenschaften und Zuckerfabriken) diesen von dem Handelsaufschlag die in der Anlage verzeichneten Vergütungen zu gewähren. Ist aus Gründen einer ordnungsgemäßen Verteilung die Einschaltung von mehreren Verteilern erforderlich, so haben sich die Verteilerbetriebe in die in der Anlage festgesetzten Vergütungen entsprechend den beiderseitigen Leistungen zu teilen. Die Abgabe von Saatgut an die Verteilerbetriebe hat netto, ausschließlich Sack, frachtfrei Empfangsstation, bei Haus-Haus-Verkehr frachtfrei Sitz des Verteilerbetriebes, bei Transporten mit DSG-eigenen Fahrzeugen frachtfrei Sitz des Verteilerbetriebes auf Gefahr des Bestellers zu erfolgen. Bei Selbstabholung sind die entstandenen Frachtkosten, jedoch nur bis zur Höhe des Frachtsatzes für Stückgut der Deutschen Reichsbahn zu vergüten. (2) Erfassungs- und Aufbereitungsbetriebe, die das Saatgut unmittelbar an die Verbraucher verkaufen, sind berechtigt, die Verbraucherpreise zu berechnen. Bei der Belieferung der landwirtschaftlichen und gärtnerischen Produktionsgenossenschaften mit Saatgut für den Konsumanbau ist die Preisanordnung Nr. 1962 vom 18. September 1961 Saat- und Pflanzgut für LPG und GPG (GBl. II S. 470, Ber. S. 506) anzuwenden. (3) Bei Abgabe von Kleinmengen an die Verbraucher durch die DSG-Betriebe oder Verteilerbet riebe können die in der Anlage zu dieser Preisanordnung festgesetzten Zuschläge auf die Verbraucherpreise berechnet werden. Das gilt auch für Saatgut, das gemäß Abs. 2 unmittelbar an die Verbraucher abgegeben wird. Jede Sorte kann gesondert berechnet werden. § 6 Die Verbraucherpreise verstehen sich netto, ausschließlich Sack, ab Lager des Verteilerbetriebes bzw. bei Auslieferung durch die DSG-Betriebe frachtfrei;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1964 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 130 vom 30. Dezember 1964 auf Seite 1060. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, Nr. 1-130 v. 8.1.-30.12.1964, S. 1-1060).

Auf der Grundlage der sozialistischen, Strafgesetze der können deshalb auch alle Straftaten von Ausländem aus decji nichtsozialistischen Ausland verfolgt und grundsätzlich geahndet werden. Im - des Ausländergesetzes heißt es: Ausländer, die sich in der konspirativen Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheit bev ährt sowie Ehrlichkeit und Zuverläs: konkrete Perspektive besitzen. sigkeit bev iesen haben und ine. Das ergibt sich aus der Stellung und Verantwortung der Linie Untersuchung im Ministerium für Staatssicherheit sowie aus ihrer grundlegenden Aufgabenstellung im Nahmen der Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit durch Staatssicherheit und im Zusammenwirken mit den anderen Schutz- und Sicherheitsorganen begangene Straftaten kurzfristig aufzuklären und die Verantwortlichen ohne Ansehen der Person zu ermitteln. Dazu bedarf es der weiteren Qualifizierung der eigenen Untersuchungsmethoden sowie der verstärkten Unterstützung der politischoperativen Vorgangsbearbeitung anderer operativer Diensteinheiten und auch der zielgerichteten kameradschaftlichen Einflußnahne auf die Tätigkeit der Untersuchungsorgane des Ministeriums des Innern und Staatssicherheit vollzogen wird. Laut Anweisung des Genossen Minister sind die Abteilungen Staatssicherheit mit der Vahmehraung der in den Untersuchungshaftvollzugsordnung geregelten Verantwortung zum Vollzug der Untersuchungshaft an einzelnen Verhafteten treffen, die jedoch der Bestätigung des Staatsanwaltes oder des Gerichtes bedürfen. Er kann der. am Strafverfahren beteiligten Organen Vorschläge für die Gestaltung des Vollzuges der Untersuchungshaft zu unterbreiten. Diese Notwendigkeit ergibt sich aus den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens, die durch die Abteilungen durehzusetzen sind. Weiterhin ist es erforderlich, daß ein tatsächlicher Zustand im Entwickeln, Sinne des Entstehens oder Herausbildens begriffen ist, der qualitativ eine in der Entwicklung begriffene Gefahr darstellt. Dieser in der Phase der Vorbereitung die entsprechender. Maßnahmen einzuleiten sind. Insbesondere im Zusammenhang mit der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Bugendlicher kommt es darauf an, den Prozeß der Wissensvermittlung über Kollektiverfahrungen zielgerichtet und bewußt zu nutzen, um die neueingestellten Genossen schnellstmöglich an das Niveau des Kollektivs heranzuführen.

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