Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1964, Seite 18

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964, Seite 18 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, S. 18); 18 Gesetzblatt Teil II Nr. 4 Ausgabetag: 16. Januar 1964 d) bei den Universitäten, Hochschulen, wissenschaftlichen Instituten sowie anderen staatlichen und Ihnen gleichgestellten Einrichtungen, ) auf der Grundlage einer gegenseitigen Vereinbarung zwischen den unter Buchstaben a bis d genannten Betrieben und Einrichtungen, in der sich diese zur Unterstützung einer aus Arbeitern und Angestellten ihrer Belegschaften zu bildenden AWG verpflichten. (3) Angehörige einer Produktionsgenossenschaft des Handwerks sowie einer Produktionsgenossenschaft der See- und Küstenfischer können Mitglied einer von den Arbeitern und Angestellten gebildeten AWG werden, wenn sich die Produktionsgenossenschaft der Vereinbarung der Betriebe gemäß Abs. 2 anschließt und sich damit zur Unterstützung der AWG verpflichtet. (4) Zur besseren Erhaltung und Verwaltung der genossenschaftlichen Wohnungen sowie zur weiteren Entwicklung des sozialistischen Gemeinschaftslebens können a) sich in einer Stadt oder Gemeinde bereits bestehende AWG zu einer AWG zusammenschließen, b) in Wohngebieten, in denen mehrere AWG Wohnungen errichtet haben, selbständige AWG gebildet werden. (5) Die nach Abs. 4 vorgesehenen Änderungen bedürfen nach ihrer Beschlußfassung durch die Mitgliederversammlung der AWG der Bestätigung des örtlichen Rates nach Anhören des Beirates für die sozialistischen Wohnungsbaugenossenschaften beim Rat des Kreises. Die Bilanzen sind durch den Prüfungsverband der Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften zu bestätigen. §3 Statut (1) Die AWG arbeiten nach dem Musterstatut für Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften (nachstehend Musterstatut genannt). (2) Das Musterstatut (Anlage) wird für verbindlich erklärt. Es gilt auch für die bereits bestehenden AWG. (3) Die Mitgliederversammlung der AWG kann durch Beschluß die einheitliche Festsetzung der Genossenschaftsanteile auch für die Mitglieder festlegen, die die Mitgliedschaft bereits vor dem 28. März 1957 erworben haben. Voraussetzung für einen solchen Beschluß ist, daß die Deckung der Eigenleistungen nach dem bestätigten Finanzierungsplan gesichert bleibt. §4 Zulassung und Registrierung der AWG (1) Die Zulassung und Registrierung der AWG erfolgt beim Rat der Stadt bzw. beam Rat der Gemeinde nach Beratung mit dem Beirat für die sozialistischen Wohnungsbaugenossenschaften beim Rat des Kreises. (2) Jede Zulassung und Registrierung ist dem Prüfungsverband der Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften vom Rat der Stadt bzw. Rat der Gemeinde bekanntzugeben. Unterstützung der AWG §5 (1) Die Räte der Bezirke sind verpflichtet, die AWG durch folgende Maßnahmen zu unterstützen: a) Ausarbeitung von Perspektivplänen für die Entwicklung des genossenschaftlichen Wohnungsbestandes und der dazugehörigen Gemeinschaftseinrichtungen nach Beratung mit den Räten der Kreise, Städte und Gemeinden und den wichtigsten AWG, b) Festlegungen des Anteils des genossenschaftlichen Wohnungbaues am gesamten Wohnungsbau sowie der Standorte unter Berücksichtigung der besonderen Erfordernisse in den Schwerpunkten der Industrie, der Landwirtschaft und in den Stadtzentren, c) Durchführung von Erfahrungsaustauschen mit den Räten der Kreise und den AWG zur Verallgemeinerung der besten Erfahrungen bei der Entwicklung des sozialistischen Gemeinschaftslebens, der Erhaltung und Verwaltung der genossenschaftlichen Wohnungen und der sparsamsten Wirtschaftsführung. (2) Die Räte der Bezirke, Kreise, Städte und Gemeinden sind zur Durchführung folgender Aufgaben verpflichtet: a) Festlegung und Erläuterung der Perspektive der einzelnen AWG für die jeweils nächsten 3 Jahre auf der Grundlage der Beschlüsse des Bezirks- und Kreistages, b) Beratung mit den AWG über ihre Mitwirkung bei der Entwicklung des gesellschaftlichen Lebens im Wohngebiet, c) rechtzeitige Einbeziehung der AWG in die Vorbereitung, Planung und Durchführung des Wohnungsbauprogramms, d) Nachweis von Objekten zur Durchführung von Arbeitsleistungen zur Deckung der Eigenleistungen in Zusammenarbeit mit den Wohnungsbaukombinaten bzw. den Bau- und Baustoffbetrieben, e) Bereitstellung der erforderlichen Reparaturkapazitäten für die planmäßige Erhaltung der genossenschaftlichen Wohnungen und Bereitstellung von Materialien zur Versorgung der eigenen Reparaturbrigaden der AWG. (3) Die Leiter der im § 2 genannten Betriebe, staatlichen Organe und anderen Einrichtungen unterstützen die AWG im Zusammenwirken mit den Gewerkschaftsleitungen : a) bei der Entwicklung neuer sozialistischer Wohnverhältnisse sowie des sozialistischen Gemeinschaftslebens im Wohngebiet,;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1964 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 130 vom 30. Dezember 1964 auf Seite 1060. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, Nr. 1-130 v. 8.1.-30.12.1964, S. 1-1060).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmerikom-plere zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit über die operative Personenkont rolle Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Anweisung des Generalstaatsanwalts der des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Leiters der Abteilung vom chungsa t: Die aus den politisch-operativen LageBedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuch.ungsh.aftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Dis imperialistischen Geheimdienste der Gegenwart. Vertrauliche Verschlußsache . Die Qualifizierung der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung und Bekämpfung, der gegen die Staats- und Gesellschaftsordnung der gerichteten politischen Untergrundtätigkeit Forschungsergebnisse, Vertrauliche Verschlußsache Möglichkeiten und Voraussetzungen der konsequenten und differenzierten Anwendung und offensiven Durchsetzung des sozialistischen Strafrechts sowie spezifische Aufgaben der Linie Untersuchung im Prozeß der Vorbeugung und Bekämpfung von Versuchen des Gegners zur Inspirierung und Organisierung politischer Untergrund-tätigkeit in der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anlage zur Durehführungsbestimmung zur Dienstanweisung zur operativen Meldetätigkeit über die Bewegung, den Aufenthalt und die Handlungen der Angehörigen der drei westlichen in der BdL Anweisung des Leiters der Abteilung oder seines Stellvertreters. In Abwesenheit derselben ist der Wachschichtleiter für die Durchführung der Einlieferung und ordnungsgemäßen Aufnahme verantwortlich. Er meldet dem Leiter der Abteilung in mündlicher oder schriftlicher Form zu vereinbaren. Den Leitern der zuständigen Diensteinheiten der Linie sind die vorgesehenen Termine unverzüglich mitzuteilen.

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