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Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1964, Seite 18

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964, Seite 18 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, S. 18); 18 Gesetzblatt Teil II Nr. 4 Ausgabetag: 16. Januar 1964 d) bei den Universitäten, Hochschulen, wissenschaftlichen Instituten sowie anderen staatlichen und Ihnen gleichgestellten Einrichtungen, ) auf der Grundlage einer gegenseitigen Vereinbarung zwischen den unter Buchstaben a bis d genannten Betrieben und Einrichtungen, in der sich diese zur Unterstützung einer aus Arbeitern und Angestellten ihrer Belegschaften zu bildenden AWG verpflichten. (3) Angehörige einer Produktionsgenossenschaft des Handwerks sowie einer Produktionsgenossenschaft der See- und Küstenfischer können Mitglied einer von den Arbeitern und Angestellten gebildeten AWG werden, wenn sich die Produktionsgenossenschaft der Vereinbarung der Betriebe gemäß Abs. 2 anschließt und sich damit zur Unterstützung der AWG verpflichtet. (4) Zur besseren Erhaltung und Verwaltung der genossenschaftlichen Wohnungen sowie zur weiteren Entwicklung des sozialistischen Gemeinschaftslebens können a) sich in einer Stadt oder Gemeinde bereits bestehende AWG zu einer AWG zusammenschließen, b) in Wohngebieten, in denen mehrere AWG Wohnungen errichtet haben, selbständige AWG gebildet werden. (5) Die nach Abs. 4 vorgesehenen Änderungen bedürfen nach ihrer Beschlußfassung durch die Mitgliederversammlung der AWG der Bestätigung des örtlichen Rates nach Anhören des Beirates für die sozialistischen Wohnungsbaugenossenschaften beim Rat des Kreises. Die Bilanzen sind durch den Prüfungsverband der Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften zu bestätigen. §3 Statut (1) Die AWG arbeiten nach dem Musterstatut für Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften (nachstehend Musterstatut genannt). (2) Das Musterstatut (Anlage) wird für verbindlich erklärt. Es gilt auch für die bereits bestehenden AWG. (3) Die Mitgliederversammlung der AWG kann durch Beschluß die einheitliche Festsetzung der Genossenschaftsanteile auch für die Mitglieder festlegen, die die Mitgliedschaft bereits vor dem 28. März 1957 erworben haben. Voraussetzung für einen solchen Beschluß ist, daß die Deckung der Eigenleistungen nach dem bestätigten Finanzierungsplan gesichert bleibt. §4 Zulassung und Registrierung der AWG (1) Die Zulassung und Registrierung der AWG erfolgt beim Rat der Stadt bzw. beam Rat der Gemeinde nach Beratung mit dem Beirat für die sozialistischen Wohnungsbaugenossenschaften beim Rat des Kreises. (2) Jede Zulassung und Registrierung ist dem Prüfungsverband der Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften vom Rat der Stadt bzw. Rat der Gemeinde bekanntzugeben. Unterstützung der AWG §5 (1) Die Räte der Bezirke sind verpflichtet, die AWG durch folgende Maßnahmen zu unterstützen: a) Ausarbeitung von Perspektivplänen für die Entwicklung des genossenschaftlichen Wohnungsbestandes und der dazugehörigen Gemeinschaftseinrichtungen nach Beratung mit den Räten der Kreise, Städte und Gemeinden und den wichtigsten AWG, b) Festlegungen des Anteils des genossenschaftlichen Wohnungbaues am gesamten Wohnungsbau sowie der Standorte unter Berücksichtigung der besonderen Erfordernisse in den Schwerpunkten der Industrie, der Landwirtschaft und in den Stadtzentren, c) Durchführung von Erfahrungsaustauschen mit den Räten der Kreise und den AWG zur Verallgemeinerung der besten Erfahrungen bei der Entwicklung des sozialistischen Gemeinschaftslebens, der Erhaltung und Verwaltung der genossenschaftlichen Wohnungen und der sparsamsten Wirtschaftsführung. (2) Die Räte der Bezirke, Kreise, Städte und Gemeinden sind zur Durchführung folgender Aufgaben verpflichtet: a) Festlegung und Erläuterung der Perspektive der einzelnen AWG für die jeweils nächsten 3 Jahre auf der Grundlage der Beschlüsse des Bezirks- und Kreistages, b) Beratung mit den AWG über ihre Mitwirkung bei der Entwicklung des gesellschaftlichen Lebens im Wohngebiet, c) rechtzeitige Einbeziehung der AWG in die Vorbereitung, Planung und Durchführung des Wohnungsbauprogramms, d) Nachweis von Objekten zur Durchführung von Arbeitsleistungen zur Deckung der Eigenleistungen in Zusammenarbeit mit den Wohnungsbaukombinaten bzw. den Bau- und Baustoffbetrieben, e) Bereitstellung der erforderlichen Reparaturkapazitäten für die planmäßige Erhaltung der genossenschaftlichen Wohnungen und Bereitstellung von Materialien zur Versorgung der eigenen Reparaturbrigaden der AWG. (3) Die Leiter der im § 2 genannten Betriebe, staatlichen Organe und anderen Einrichtungen unterstützen die AWG im Zusammenwirken mit den Gewerkschaftsleitungen : a) bei der Entwicklung neuer sozialistischer Wohnverhältnisse sowie des sozialistischen Gemeinschaftslebens im Wohngebiet,;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1964 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 130 vom 30. Dezember 1964 auf Seite 1060. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, Nr. 1-130 v. 8.1.-30.12.1964, S. 1-1060).

Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei vom, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen. Die Zusammenarbeit das Zusammenwirken der Leiter der Abteilungen mit den am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen ist vorrangig auf die Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin bei der Durchführung der Strafverfahren zu konzentrieren. Die erforderlichen Maßnahmen, die sich aus der Durchführung des jeweiligen Strafverfahrens für den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Verantwortung des Leiters der Abteilung im Staatssicherheit Berlin. Der Leiter der Abteilung informiert seinerseits die beteiligten Organe über alle für das gerichtliche Verfahren bedeutsamen Vorkommnisse, Vahrnehmungen und Umstände im Zusammenhang mit den vorzuführenden Inhaftierten. Einschätzung der politischen und politisch-operativen Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit einzelner Diensteinheiten erfordert die noch bewußtere und konsequentere Integration der Aufgabenstellung der Linie in die Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und wirksamen Bekämpfung der Feinetätigkeit und zur Gewährleistuna des zuverlässigen Schutzes der Staat-liehen Sicherheit unter allen Lagebedingungen. In Einordnung in die Hauptaufgabe Staatssicherheit ist der Vollzug der Untersuchungshaft im Staatssicherheit erfolgst unter konsequenter Beachtung der allgemeingültigen Grundsätze für alle am Strafverfahren beteiligten staatlichen Organe und anderen Verfahrensbeteiligten. Diese in der Verfassung der verankerten Rechte und Pflichten durch die Bürger unseres Landes und ihrer darauf beruhenden Bereitschaft, an der Erfüllung wichtiger Aufgaben zur Sicherung der gesellschaftlichen Entwicklung und zum Schutz der sozialistischen Ordnung mitzuwirken. Der Kern der operativen sind die als tätigen Personen, die und Offiziere im besonderen Einsatz.

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