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Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1964, Seite 171

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964, Seite 171 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, S. 171); GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1964 Berlin, den 28. Februar 1964 Teil II Nr. 19 Tag Inhalt Seite 18. 2. 64 Preisanordnung Nr. 3032. Preisberechnung und Preiskalkulation nach Inkrafttreten von Preisanordnungen der Industriepreisreform 171 18. 2. 64 Preisanordnung Nr. 3001/1. Sicherung der Stabilität der Konsumgüterpreise nach Inkrafttreten neuer Grundstoffpreise und Gütertransporttarife 173 22.2.64 Anordnung über die Abführung und Kontrolle der Frei Verkaufszuschläge für Braunkohlenbriketts 17$ 24. 2.64 Anordnung zur Verlängerung der Zahlungsfristen bei Lieferungen des staatlichen Kohlehandels 177 Hinweis auf Verkündungen im Gesetzblatt Teil III der Deutschen Demokratischen Republik 177 Preisanordnung Nr. 3032. Preisberechnung und Preiskalkulation nach Inkrafttreten von Preisanordnungen der Industriepreisreform Vom 18. Februar 1964 I. Allgemeine Bestimmungen § 1 (1) Soweit sich aus den ab 1. April 1964 gültigen neuen Preisanordnungen höhere Preise für Erzeugnisse und Leistungen ergeben, als sie bis zum 31. März 1964 gültig sind, dürfen die Abnehmer dieser Erzeugnisse und Leistungen die Preise ihrer eigenen Erzeugnisse und Leistungen nicht erhöhen, wenn nicht auch dafür neue Preise durch Preisanordnungen oder Preisbewilligungen festgesetzt sind oder werden. (2) Neue Preisanordnungen im Sinne des Abs. 1 sind die durch die Preisanordnung Nr. 3000 vom 1. Februar 1964 Inkraftsetzung von Preisanordnungen der Industriepreisreform (GBl. II S. 135) zum 1. April 1964 in Kraft gesetzten Preisanordnungen. § 2 (1) Die Kalkulationen für Preisanträge für Erzeugnisse und Leistungen, die unter den Geltungsbereich der neuen Preisanordnungen fallen, in den Preislisten jedoch nicht enthalten sind, sind nach den Bestimmungen des Abschnittes II auszuarbeiten. (2) Die Kalkulationen für Preisanträge für Erzeugnisse und Leistungen, die nicht unter den Geltungsbereich der neuen Preisanordnungen fallen, sind nach den Bestimmungen des Abschnittes III auszuarbeiten. (3) Abs. 1 gilt nur für die Betriebe, die nach den Bestimmungen der Preisanordnung Nr. 3000 zu den Herstellerbetrieben gehören, für die die neuen Preisanordnungen wirksam werden. (4) Auf Herstellerbetriebe, für die die neuen Preisanordnungen nicht wirksam werden, findet die in den neuen Preisanordnungen enthaltene Verpflichtung, unter den dort festgelegten Bedingungen Preisantrag zu stellen, keine Anwendung, auch wenn sie Erzeugnisse herstellen, für die bei anderen Herstellern am 1. April 1964 neue Preise in Kraft treten. II. Preisanträge für Erzeugnisse, die unter den Geltungsbereich der neuen Preisanordnungen fallen 8 3 (1) Herstellerbetriebe, für die die neuen Preisanordnungen wirksam werden, haben bei Vorliegen der Bedingungen gemäß § 2 Abs. 1 Preisantrag zu stellen. Beachten Sie bitte den wichtigen Hinweis auf Seite 178 „Zur Numerierung der Preisanordnungeu und der P-Sonderdrucke des Gesetzblattes der DDR“.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1964 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 130 vom 30. Dezember 1964 auf Seite 1060. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, Nr. 1-130 v. 8.1.-30.12.1964, S. 1-1060).

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