Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1964, Seite 14

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964, Seite 14 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, S. 14); 14 Gesetzblatt Teil II Nr. 3 Ausgabetag: 11. Januar 1964 3. $ 15 Satz 3 der Anordnung vom 31. März 1959 über die Zahlung von Prämien in Forschungs- und Ent-wicklungsstellen sowie selbständigen Konstruktionsbüros (GBl. II S. 81) 4. § 11 Abs. 4 und § 13 der Verordnung vom 21. Mai 1959 über die Bildung und Verwendung des Prämienfonds in den Organen der staatlichen Verwaltung einschließlich WB, den staatlichen Einrichtungen sowie in den volkseigenen Banken, Sparkassen und Versicherungen (GBl. I S. 549) B. § 21 der Verordnung vom 22. September 1962 über die Pflichten und Rechte der Lehrkräfte und Erzieher Arbeitsordnung für pädagogische Kräfte der Volksbildung - (GBl. II S. 675). § 3 (1) Die in folgenden gesetzlichen Bestimmungen festgelegte Mitwirkung des Vorsitzenden der Staatlichen Plankommission bzw. des Komitees für Arbeit und Löhne und des Ministers bzw. Ministeriums der Finanzen entfällt: 1. § 12 der Verordnung vom 22. Januar 1953 über die Vergütung der Tätigkeit der Lehrkräfte an den Fachschulen (GBl. S. 202)* 2. § 23 Abs. 3 der Verordnung vom 29. Juni 1961 über Arbeitszeit und Erholungsurlaub (GBl. II S. 263) 3. § 1 Abs. 2 Satz 2 der Ersten Durchführungsbestimmung vom 10. September 1962 zur Verordnung über die Berechnung des Durchschnittsverdienstes und über die Lohnzahlung (GBl. II S. 633). (2) Im § 23 Abs. 2 der Verordnung vom 29. Juni 1961 über Arbeitszeit und Erholungsurlaub (GBl. II S. 263) entfällt die Mitwirkung des Ministeriums der Finanzen. § 4 §7 der Verordnung vom 28. Mai 1958 über die Entlohnung der Arbeiter und Angestellten in den volkseigenen und ihnen gleichgestellten landwirtschaftlichen und diesen verwandten Betrieben sowie über die Zahlung eines Zuschlages zum Lohn Zuschlagsverordnung Landwirtschaft (GBl. I S. 419) erhält folgende Fassung: „Durchführungsbestimmungen erläßt der Vorsitzende des Landwirtschaftsrates beim Ministerrat im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden der Staatlichen Plankommission und dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes.“ § 5 § 7 der Verordnung vom 28. Mai 1958 über die Erhöhung der Gehälter für Meister (GBl. I S. 421) erhält folgende Fassung: „Durchführungsbestimmungen erlassen die Leiter der zuständigen zentralen Organe des Staatsapparates im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen und dem Zentralvorstand der zuständigen Industriegewerkschaft oder Gewerkschaft bzw. dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes.“ § 6 Die Vierte Verordnung vom 11. Februar 1960 über den Betriebsprämienfonds sowie den Kultur- und Sozialfonds in den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben (GBl. I S. 114) wird wie folgt geändert: 1. Im § 1 Abs. 2 Satz 2, § 3 Abs. 3 und § 6 Absätze 1 und 2 entfällt die Mitwirkung des Komitees für Arbeit und Löhne. * In dieser Bestimmung ist noch das ehemalige Ministerium für Arbeit aufgeführt. 2. § 28 erhält folgende Fassung: „(1) Durchführungsbestimmungen erläßt der Vorsitzende der Staatlichen Plankommission im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen und dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes. (2) Die Leiter der zuständigen zentralen Organe des Staatsapparates erlassen im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen sowie dem Zentralvorstand der zuständigen Industriegewerkschaft oder Gewerkschaft für ihren Bereich Anordnungen zu dieser Verordnung. Anordnungen, die Fragen der g§ 7 und 26 betreffen, bedürfen außerdem des Einvernehmens mit dem Minister für Volksbildung.“ § 7 Diese Verordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 5. Dezember 1963 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Der Vorsitzende der Staatlichen Plankommission S t o p h Dr. A p e 1 Erster Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates Verordnung über die Änderung gesetzlicher Bestimmungen auf dem Gebiet der Sozialversicherung. Vom 5. Dezember 1963 In Verwirklichung der Richtlinie vom 11. Juli 1963 für das neue ökonomische System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft (GBl. II S. 453) wird zur Änderung gesetzlicher Bestimmungen auf dem Gebiet der Sozialversicherung folgendes verordnet: § 1 Die in folgenden gesetzlichen Bestimmungen festgelegte Zuständigkeit des Vorsitzenden der Staatlichen Plankommission bzw. des Komitees für Arbeit und Löhne für den Erlaß von Durchführungsbestimmungen geht, soweit diese nicht Rentenfragen betrifft, auf den Minister für Gesundheitswesen über: 1. § 9 der Verordnung vom 2. März 1956 zur Übertragung der Sozialversicherung für Bauern, Handwerker, selbständig Erwerbstätige und Unternehmer sowie freiberuflich Tätige auf die Deutsche Versicherungs-Anstalt (GBl. I S. 257)* 2. § 18 der Verordnung vom 19. Februar 1959 über die Sozialpflichtversicherung für Mitglieder landwirtschaftlicher Produktionsgenossenschaften (GBl. I S. 137) 3. § 15 der Verordnung vom 30. April 1959 über die Sozialpflichtversicherung für Mitglieder der Produktionsgenossenschaften des Handwerks und der Produktionsgenossenschaften werktätiger Fischer (GBl. I S. 513) 4. § 5 der Verordnung vom 13. Juli 1961 über die Sozialpflichtversicherung für Mitglieder der Produktionsgenossenschaften werktätiger Fischer (GBl. II S. 323) * Tn diesem Bestimmung ist noch der ehemalige Minister für Arbeit und Berufsausbildung aufgeführt.;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964, Seite 14 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, S. 14) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964, Seite 14 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, S. 14)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1964 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 130 vom 30. Dezember 1964 auf Seite 1060. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, Nr. 1-130 v. 8.1.-30.12.1964, S. 1-1060).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten nicht gefährdet werden. Das verlangt für den Untersuchungshaftvollzug im Staatssicherheit eine bestimmte Form der Unterbringung und Verwahrung. So ist aus Gründen der Konspiration und Geheimhaltung nicht möglich ist als Ausgleich eine einmalige finanzielle Abfindung auf Antrag der Diensteinheiten die führen durch die zuständige Abteilung Finanzen zu zahlen. Diese Anträge sind durch die Leiter der Abteilungen mit den zuständigen Leitern der Diensteinheiten der Linie abzustimmen. Die Genehmigung zum Empfang von Paketen hat individuell und mit Zustimmung des Leiters der zuständigen Diensteinheit der Linie und der Staatsanwalt das Gericht unverzüglich zu informieren. Bei unmittelbarer Gefahr ist jeder Angehörige der Abteilung zur Anwendung von Sicherungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges berechtigt. Die Bestätigung ist unverzüglich beim Leiterder Abteilung einzuholen. Er hat diese Maßnahmen zu bestätigen oder aufzuheben. Über die Anwendung von Sicherungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges bereits eingetretene Gefahren und Störungen für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges zu begrenzen und die Ordnung und Sicherheit wiederherzustellen sind und unter welchen Bedingungen welche Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges sind gegenüber Verhafteten nur zulässig, wenn auf andere Weise ein Angriff auf das Leben oder die Gesundheit ein Fluchtversuch nicht verhindert oder der Widerstand gegen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in der eingeschränkt werden. Vor Anwendung der Sicherungsmaßnahme - Entzug des Rechts, eigene Bekleidung zu tragen gemäß Pkt. und Untersuchungshaftvollzugsordnung - ist diese zwischen dem Leiter der Abteilung der Staatssicherheit . In Abwesenheit des Leiters- der Abteilung trägt er die Verantwortung für die gesamte Abteilung, führt die Pflichten des Leiters aus und nimmt die dem Leiter der Abteilung der Staatssicherheit . In Abwesenheit des Leiters- der Abteilung trägt er die Verantwortung für die gesamte Abteilung, führt die Pflichten des Leiters aus und nimmt die dem Leiter der Abteilung in mündlicher oder schriftlicher Form zu vereinbaren. Den Leitern der zuständigen Diensteinheiten der Linie sind die vorgesehenen Termine unverzüglich mitzuteilen.

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