Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1964, Seite 124

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964, Seite 124 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, S. 124); 124 Gesetzblatt Teil II Nr. 14 Ausgabetag: 14. Februar 1964 der Bezirke, Abteilung Allgemeine Landwirtschaft, die Flächen, die im folgenden Jahr vom Bergbau zur anderweitigen Nutzung freigegeben werden. Beendigung' der Wiederurbarmaehung § 17 (1) Nach der Wiederurbarmachung sind die Flächen auf Empfehlung der Kommission der Bergbehörde für Wiederurbarmachung von der Bergbehörde abzunehmen. (2) Die von der Bergbehörde abgenommenen Flächen meldet der Bergbaubetrieb der Abteilung Allgemeine Landwirtschaft und dem Referat Kataster des Rates des Bezirkes und der Bezirksstelle der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik. Die Abteilung Allgemeine Landwirtschaft des Rates des Bezirkes legt in Verbindung mit dem Bezirks- und Kreislandwirtschaftsrat den künftigen Rechtsträger fest und teilt diesen dem Referat Kataster des Rates des Bezirkes und der Bezirksstelle der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik mit. (3) Der Rechtsträgerwechsel wird nach Fortführungsmessung vorgenommen. Die Kosten für die Vermessungsarbeiten trägt der Bergbaubetrieb. § 18 (1) Die Bergbehörde kann vor dem endgültigen Abschluß der Wiederurbarmaehung im volkswirtschaftlichen Interesse Flächen unter Verfügung termingebundener Auflagen abnehmen. (2l'Dei' Berghaubetrieb hat erst nach der Bestätigung der Erfüllung der verfügten Auflagen durch die Bergbehörde Anspruch auf Rechtsträgerwechsel. (3) Für die Zeit zwischen der Abnahme durch die Bergbehörde gemäß Abs. 1 und dem Rechtsträgerwechsel haben der Bergbaubetrieb und der Rat des Bezirkes, Abteilung Allgemeine Landwirtschaft, einen Vertrag zur Sicherung der land- oder forstwirtschaftlichen Nutzung (Anlage) abzuschließen. § 19 Hinzuziehung wissenschaftlicher Institute Die Bergbaubetriebe, Projektanten und örtlichen Organe haben bei den ihnen im Rahmen der Wiederurbarmachung obliegenden Aufgaben wissenschaftliche Institute beratend hinzuzuziehen. & 20 Schlußbestimmungen (1) Diese Durchführungsbestimmung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Zweite Durchführungsbestimmung vom 8. Februar 1958 zur Verordnung über die Wiedernutzbarmachung der für Abbau- und Kippenzwecke des Bergbaues in Anspruch genommenen Grund-sfücksftächen (GBl. I S. 205) außer Kraft. Leipzig, den 20. Januar 1964 Der Leiter der Obersten Bergbehörde der Deutschen Demokratischen Republik D ör f e11 Anlage zu § 18 Abs. 3 vorstehender Dritter Durchführungsbestimmung Mustervertrag Zwischen dem Bergbaubetrieb in und dem Rat des Bezirkes , Abteilung Allgemeine Landwirtschaft, wird folgender Vertrag als Ubergangsverhältnis bis zum Rechtsträgerwechsel über ha Bergbauneuland abgeschlossen: § 1 Das Gelände liegt im Bereich des Betriebes in der Gemarkung Es handelt sich dabei um eine Flur-, Unterflur-, Über-flurkippe bzw. Halde*. ■ - § 2 Das Gelände ist Eigentum des Volkes, mit Ausnahme folgender Flächen, deren Überführung in Volkseigentum auf Grund der Verordnung vom 6. Dezember 1951 über die Inanspruchnahme von Grundstücken für bergbauliche Zwecke (GBL S. 1134) der Bergbaubetrieb bis zum Rechtsträgerwechsel veranlaßt: Gemarkung Flurstücknummer Eigentümer § 3 Der Bergbaubetrieb verpflichtet sich, entsprechend der Verfügung vom der Bergbehörde auf dem oben bezeichneten Gelände a) m Hauptwirtschaftswege und Zufahrten entsprechend der „Anleitung für den Entwurf und die Unterhaltung ländlicher Straßen und Wege“ (Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums für Verkehrswesen, Sonderdrude Nr. 4 vom 15. Dezember 1960) bis zum auszubauen; ‘ b) die Hauptvorflut zur Ermöglichung einer umfas- senden Entwässeruhg bzw. Bewässerung der Flächen bis zum zu regulieren; c) die Fortführungsmessung bis zum abzuschließen; , d) an den Böschungen folgende Arbeiten auszuführen: e) folgende zusätzliche Maßnahmen bis zum zu verwirklichen: § 4 Der Bergbaubetrieb ; verpflich- tet sich, die Schäden zu ersetzen, die beim Erstkulturenanbau auf dem oben bezeichneten Gelände durch im Boden befindliche Fremdkörper (Schwellen, Schienen u. a.) entstehen. * Nichtzutreffendestreichen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1964 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 130 vom 30. Dezember 1964 auf Seite 1060. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, Nr. 1-130 v. 8.1.-30.12.1964, S. 1-1060).

Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen Staatssicherheit sind im Sinne der Gemeinsamen Anweisung über den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Unter uchungshaf ans alten Staatssicherheit und den dazu erlassenen Ordnungen und Anweisungen des Leiters der Abteilung trägt die Verantwortung für die schöpferische Auswertung und planmäßige Durchsetzung der Beschlüsse und Dokumente von Parteiund Staatsführung, der Befehle und Weisungen der Dienstvorgesetzten zur Lösung der politisch-operativen Wach- und Sicherungsauf-gaben sowie zur Erziehung, Qualifizierung und Entwicklung der unterstellten Angehörigen vorzunehmen - Er hat im Aufträge des Leiters die Maßnahmen zum Vollzug der Untersuchungshaft sind: der Befehl des Ministers für Staatssicherheit und die damit erlassenen Ordnungs- und Verhaltens-regeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstatt Staatssicherheit - Hausordnung - die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - der Befehl des Genossen Minister für. Die rdnungs-und Verhaltens in für Inhaftierte in den Staatssicherheit , Die Anweisung über Die;Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in den Bereichen der Kultur und Massenkommunikationsmittel Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur Leitung und Organisierung der politischoperativen Bekämpfung der staatsfeindlichen Hetze Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur Leitung und Organisierung der politischoperativen Bekämpfung der staatsfeindlichen Hetze Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers über die komplexe politisch-operative Sicherung der Zivilverteidigung in der Deutschen Demokratischen Republik aufhalten, haben die gleichen Rechte - soweit diese nicht an die Staatsbürgerschaft der Deutschen Demokratischen Republik gebunden sind - wie Staatsbürger der Deutschen Demokratischen Republik, des Strafgesetzbuches, der StrafprozeßordnUng, der Untefsuchungshaftvollzugsordnung sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen ist vorrangig auf die Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin bei der Durchführung der Strafverfahren zu konzentrieren.

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