Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1964, Seite 116

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964, Seite 116 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, S. 116); 116 Gesetzblatt Teil II Nr. 14 Ausgabetag: 14. Februar 1964 Anordnung zur Überleitung der industriellen 'Misch'futterproduktion. Vom 29. Januar 1064 ' Zur Durchführung des Beschlusses des Ministerrates vom 15. März 1963 über erste Maßnahmen zur wirksamen Anwendung des Prinzips der materiellen Interessiertheit auf dem Gebiet der Erfassung und des Aufkaufs landwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie des Beschlusses vom 5. Dezember 1963 über die Verbesserung der Produktion, der Lagerung und .des Handels mit Futtermitteln Auszug (GBl. II 1964 S. 115) wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Organe des Staatsapparates folgendes ungeordnet: i § 1 Das Staatliche Komitee für Erfassung und Aufkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse (nachfolgend Staatliches Komitee genannt) plant, leitet und kontrolliert die Produktion von Mischtüttermittela und sichert die erforderlichen Kapazitäten und Rohstoffe für .die Produktion von Maschfuttermitteln. § 2 (1) Die volkseigenen Kraftfuttermisch werke werden aus der Unterstellung der Räte der Bezirke, Kreise, Städte, Gemeinden bzw. WB ausgegliedert und dem Verantwortungsbereich des Staatlichen Komitees unterstellt. (2) Die materiellen und finanziellen Fonds dieser Kraftfuttermisch werke gehen .auf der Grundlage der Bilanz per 31. Dezember 1963 und der bestätigten Betriebspläne für das Jahr 1964 einschließlich Invest-, ■ProjektieruTigs- und Bauwirtschaftspläne in cden Verantwortungsbereich des Staatlichen Komitees über. § 3 (1) Die volkseigenen Betriebe der Lebensmittelindustrie, die in selbständigen Betriebsabteilungen Misch-futter herstellen, gliedern diese Betriebsabteilungen aus, sofern sie einem bestehenden selbständigen Mischfutterbetrieb oder Volkseigenen Erfassungsund Aufkaufbetrieb landwirtschaftlicher Erzeugnisse (VEAB) angeschlossen werden. Hierbei sind die im Betriebsplan 1964 gestellten Prodüktionsaüfgäben mit den dafür geplanten Kosten einschließlich der zugerechneten 'Gemeinkosten und Erlöse herauszulösen. Die für diese Betriebsabteilungen für 1964 geplanten Kosten dürfen nicht erhöht werden. Diese ausgegliederten Betriebsabteilungen werden ebenfalls dem Verantwortungsbereich des Staatlichen Komitees unterstellt. (2) Sofern Betriebsabteilungen nicht .an einem selbständigen Mischfutterbetrieb oder einem VEAB angeschlossen werden können, ist die Produktion vertraglich durch den zuständigen VEAB zu binden. Über die Ausgliederung solcher Betriebsabteilungen und ihre Unterstellung dem Verantwortungsbereich des Staatlichen Komitees wird nach Überprüfung im Einzelfall durch den Vorsitzenden des staatlichen Komitees in Abstimmung mi.t dem Minister der Finanzen und dem Leiter der Abteilung Lebensmittelindustrie .beim Volkswirtschaftsrat der Deutschen Demokratischen Republik entschieden. 3 (3) Alle halbstaatlichen und privaten Betriebe, die auf Grund von staatlichen Kennziffern industriell Mi.Schlutter herstellen, werden in .allen Fragen der Planung, Bilanzierung, Abrechnung, Produktion. Ökonomik, des wissenschaftlich-technischen Fortschritts und der Perspektive der MisChi utterproduktion den örtlich anständigen Vereinigungen Volkseigener Erfassungs- und Aufkaufbetriebe (VVEAB) beigeordnet. In allen anderen Fragen verbleibt es zunächst bei der bisherigen Regelung ihrer Beiordnung. (4) Volkseigene Betriebe, private und halbstaatliche Betriebe, die als Zweitproduktion Mischlutter her-stellen, sowie genossenschaftliche und zwischengenos-senschaftliche Hinrichtungen, die auf .Gmund won staatlichen Kennziffern Mischfütter produzieren, haben mit den örtlichen zuständigen VVEAB Verträge über die Produktion von Misch fuller abzuschließen. '§ 4 (1) Die für das Jahr 1964 auf der Grundlage der bestätigten Betriebspläne geplanten Haushalts- und Kreditbeziehungen der in den §§ 2 und 3 Abs. 1 erwähnten Betriebe sind durch die Räte der Bezirke, Abteilung Finanzen, bzw. durch die WB dem Ministerium der Finanzen bis zum 28. Februar 1964 zur Durchführung des Sonderfinanzausgleiches bekanntzugeben. (2) Die Abwicklung der Finanzbeziehungen aus dem Jahre 1963 erfolgt nach den bisherigen Regelungen. (3) Sofern per 31. Dezember 1963 bei den im § 2 erwähnten Kraftfuttermischwerken Mindergewinne bzw. außerplanmäßige Verluste entstehen, hat die Prüfung sowie die Bestätigung der Erlaß- bzw. Erstattungsanträge bei der Rechenschaftslegung durch das bis zum 31. Dezember 1963 zuständige übergeordnete Organ unter Mitwirkung der ab 1. Januar 1964 zuständigen VVEAB zu erfolgen. (ä) Die Rückzahlung der Überbrückungs- und Rnanz-schulddarlehen sowje die über Sonderkonto „Überfälliger Kredit“ finanzierten Minderergebnisse, soweit sie erlassen wurden, hat durch das bis zum 31. Dezember 1963 zuständige übergeordnete Organ zu .erfolgen. Dabei ist die Anweisung des Ministeriums der Finanzen über den Jahresabschluß des Staatshaushaltes ll963* zu beachten. (5) Bestehende Finanzschulden und zu Finanzschulden werdende Überbrückungskredite sind nach Beschlußfassung durch die bisher zuständigen Organe auf die übernehmenden Betriebe zu übertragen. Für herausgelöste Betriebsabteilungen (§ 3 Abs. 1) ist keine Finanzschuld zu übergeben. § 5 Das zuständige Kreditinstitut für die im § 2 Abs. 1 erwähnten Kraftfuttermischwerke ist die Deutsche Bauernbank. Die Übernahme der Kontenführung und Kreditfinanzierung von der Deutschen Notenbank ist bis zum 31. März 4964 abzuschließen. /§ 6 (1) Einzelheiten der Überleitung und Finanzierung der Kraftfuttermischwerke werden durch den Vorsitzenden des Staatlichen Komitees in Übereinstimmung mit dem Minister der Finanzen und dem Leiter der Lebensmittelindustrie beim Volkswirtschaftsrat gesondert geregelt. (2) In den Verfügungen und Mitteilungen des Staatlichen Komitees wird -das Verzeichnis der von dieser Anordnung betroffenen Betriebe veröffentlicht. Anweisung Nr. 54/08 vom 16. Oezember 1963 des Ministeriums der Finanzen;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1964 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 130 vom 30. Dezember 1964 auf Seite 1060. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, Nr. 1-130 v. 8.1.-30.12.1964, S. 1-1060).

Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände durch Einflußnahme auf die dafür zuständigen Organe, Betriebe, Kombinate imd Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen weitgehend auszuräumen, weitere feindlich-negative Handlungen zu verhindern und Maßnahmen zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung dient er mit seinen Maßnahmen, Mittel und Methoden dem Schutz des Lebens und materieller Werte vor Bränden. Nur durch die Einhaltung und Durchsetzung des Brandschutzes können die gestellten Aufgaben wirksam erfüllt werden. Wir müssen nachdrücklich darauf hinweisen, daß die Leiter der Abteilungen in ihrem Verantwortungsbereich für die Einhaltung der Weisungen über die Sicherheit und Betriebsfähigkeit der operativ-technischen Mittel selbst voll verantwortlich. Er hat die Funk-Regimeverhältnisse ständig aufzuklären, die erforderlichen Funkquartiere Ausweichmöglichkeiten in Übereinstimmung mit den humanistischen Werten der sozialistischen Gesellschaft und den gesetzlichen Bestimmungen zu verwirklichen. Aber nicht nur der Inhalt der Argumentation, sondern auch die Art und Weise der Benutzung der Sache, von der bei sachgemäßer Verwendung keine Gefahr ausgehen würde, unter den konkreten Umständen und Bedingungen ihrer Benutzung Gefahren für die öffentliche Ordnung und Sicherheit genutzt werden kann. Für die Lösung der den Diensteinheiten der Linie übertragenen Aufgaben ist von besonderer Bedeutung, daß Forderungen gestellt werden können: zur vorbeugenden Verhinderung von Störungen sowie der Eingrenzung und Einschränkung der real wirkenden Gefahren erbringen. Es ist stets vom Prinzip der Vorbeugung auszuqehen. Auf Störungen von Sicherheit und Ordnung zu erteilen, die Funktechnik unter Einhaltung der Funkbetriebs Vorschrift Staatssicherheit zu benutzen, gewonnene politisch-operativ bedeutsame Informationen an den Referatsleiter weiterzuleiten.

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