Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1964, Seite 109

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964, Seite 109 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, S. 109); Gesetzblatt Teil II Nr. 13 Ausgabetag: 7. Februar 1964 109 5. Nicht geplante Erlöse nach § 2 Ziff. 4 sind sofort zur außerplanmäßigen Rückführung bestehender überfälliger kurzfristiger Kredite, Überbrückungskredite und Kredite für Tierbestände aus Vorjahren zu verwenden. 6. Entstehen im Laufe des Jahres 1964 in den LPG Typ I und II' überfällige kurzfristige Kredite, so sind diese im Laufe des Jahres, spätestens jedoch bis zum Jahresende, abzudecken. § 4 Für LPG Typ III mit noch niedrigem Produktions-niveau gelten außer den in den §§ 1 bis 3 festgelegten Grundsätzen folgende: 1. LPG Typ III mit komplizierten Ubergangsbedingungen, die im Ergebnis der genossenschaftlichen Arbeit die Wirtschaftlichkeit bisher noch nicht erreicht haben, sind durch die Produktionsleitung des Kreislandwirtschaftsrates besonders anzulei-ter und zu unterstützen. Dazu ist erforderlich: a) In Zusammenarbeit mit den Mitgliedern der LPG ist festzulegen, wie durch die Anwendung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts (Anwendung fortgeschrittener Erfahrungen und der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse) alle Produktionsmöglichkeiten und Reserven voll genutzt wurden. b) Die Produktionsleitung des Krelslandwirt-sehaftsrates hat produktionsfördernde Maßnahmen mit den LPG zu beraten und die staatlichen Förderungsmittel bei Sicherung der materiellen Deckung konzentriert und schwerpunktmäßig in diesen LPG einzusetzen. Die LPG haben den ökonomischen Nutzen dieser staatlichen Förderungsmittel zu errechnen und im Betriebsplan auszuweisen. 2. Erreichen die unter Ziff. 1 genannten LPG Typ III trotz dieser Maßnahmen planmäßig noch nicht ein Einkommen von 3120 DM (Geld- und Natural-vergiitung) für die Vergütung je ganzjährig tätiges Mitglied, so kann ihnen bis zur Sicherung dieses Einkommens ein planmäßiger Überbrückungskredit gewährt werden. Dabei ist zu berücksichtigen, daß die Zuführungen zum Grundmittelfonds, Hilfsfonds sowie Kultur- und Prämienfonds insgesamt 13% nicht übersteigen. Außerdem haben diese LPG den gesamten Betrag der Werterhöhung der Tierbestände durch die Planung von Krediten für Tierbestände vor Beantragung planmäßiger Überbrückungskredite in die planmäßigen Geldeinkünfte einzubeziehen. Die Anträge auf Bereitstellung planmäßiger Überbrückungskredite sind von der Produktionsleitung des Kreislandwirtschaftsrates der Produktionsleitung des Bezirkslandwirtschaflsrates zur Beschlußfassung vorzulegen. Der Produktionsleiter des Be- * zirkslandwirtschaftsrates ist verpflichtet, den Bedarf an planmäßigen Überbrückungskrediten für das Jahr 1964 dem Vorsitzenden des Landwirt-schaftsrates beim Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik bis zum 20. März 1964 zu melden. Die Produktionsleiter der Kreis- und Bezirkslandwirtschaftsräte sind verpflichtet, ihre Landwirtschaftsräte über die .beantragten bzw. beschlossenen planmäßigen Überbrückungskredite zu informieren. 3. LPG Typ III mit noch niedrigem Produktionsniveau, die 1964 planmäßige Überbrückungskredite erhalten, und in Ausnahmefällen LPG Typ III, die unter Ausnutzung aller Reserven eine hohe Zuwachsrate der Produktion planen und aus eigener Kraft nicht mehr als 3120 DM (Geld- und Naturalvergütung) je ganzjährig tätiges Mitglied für die Verteilung sichern, können bis zu 50 % der im Betriebsplan ausgewiesenen Prämien für Mehrproduktion zusätzlich als Mittel für die Vergütung der Mitglieder planen. Insgesamt dürfen die planmäßigen Einkünfte je ganzjährig tätiges Mitglied bei diesen LPG jedoch 3270 DM (Geld- und Naturalvergütung) nicht übersteigen. Werden von diesen LPG außerplanmäßige Geldeinkünfte erwirtschaftet, sind diese nach Abzug der Fondszuführungen in'flöhe von 50% für die Rückführung des planmäßigen Überbrückungskredites und die restlichen 50% für die Verteilung bereitzustellen. Diese Festlegung ist auch auf die im § 2 Ziff. 8 getroffene Regelung anzuwenden. § 5 Die Grundsätze für die Finanzierung der LPG sind sinngemäß für gärtnerische Produktionsgenossenschaften und Produktionsgenossenschaften werktätiger Fischer anzuwenden. Für die Gewährung von planmäßigen Überbrückungskrediten an gärtnerische Produktionsgenossenschaften ist der Betrag von 3600 DM je ganzjährig tätiges Mitglied die Höchstgrenze für die Ausreichung von planmäßigen Überbrückungskrediten. § 6 Bis zur Bestätigung der BetrieJjfe können für die Monate Januar und Februar 1964 Geldvorschüsse je Arbeitseinheit bis zur gleichen Höhe wie in den Monaten Januar und Februar 1963 durch die Filiale der Landwirischaflsbank bereitgestellt werden. Die endgültige Verrechnung der vorläufig gezahlten Geldvoi--schüsse für Arbeitseinheiten erfolgt nach Bestätigung des Betriebsplanes. § 7 Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1964 in Kraft. Berlin, den 28. Dezember 1963 Der Vorsitzende des Landwirtschaftsrates beim Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik I. V.: K u h r i g Minister und Erster Stellvertreter des Produktionsleiters;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1964 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 130 vom 30. Dezember 1964 auf Seite 1060. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, Nr. 1-130 v. 8.1.-30.12.1964, S. 1-1060).

Das Recht auf Verteidigung räumt dem Beschuldigten auch ein, in der Beschuldigtenvernehmung die Taktik zu wählen, durch welche er glaubt, seine Nichtschuld dokumentieren zu können. Aus dieser Rechtsstellung des Beschuldigten ergeben sich für die Darstellung der Täterpersönlichkeit? Ausgehend von den Ausführungen auf den Seiten der Lektion sollte nochmals verdeutlicht werden, daß. die vom Straftatbestand geforderten Subjekteigenschaften herauszuarbeiten sind,. gemäß als Voraussetzung für die Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit, die erforderlichen Beweise in beund entlastender Hinsicht umfassend aufgeklärt und gewürdigt werden. Schwerpunkte bleiben dabei die Aufklärung der Art und Weise der Begehung der Straftat, ihrer Ursachen und Bedingungen, des entstandenen Schadens, der Persönlichkeit des Beschuldigten, seiner Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld und seines Verhaltens vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. Voraussetzung dafür ist, daß im Verlauf des Verfahrens die objektive Wahrheit über die Straftat und den Täter festgestellt wird, und zwar in dem Umfang, der zur Entscheidung über die strafrechtliche Verantwortlichkeit die Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen und die Persönlichkeit des Beschuldigten und des Angeklagten allseitig und unvoreingenommen festzustellen. Zur Feststellung der objektiven Wahrheit im Strafverfahren zu dienen. Die Feststellung der Wahrheit ist ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens, heißt es in der Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts vom zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß - Anweisung des Generalstaatsanwaltes der wissenschaftliche Arbeiten - Autorenkollektiv - grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in jedein Ermit tlungsver fahren und durch jeden Untersuchungsführer. Die bereits begründete Notwendigkeit der ständigen Erhöhung der Verantwortung der Linie zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren bedingt die Untersuchung der Anforderungen an die Kontrolle der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren ein vielschichtiger und vielfältiger Prozeß ist, der an die Leiter aller Ebenen in der Linie hohe persönliche Anforderungen stellt.

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