matomo

Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1964, Seite 105

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964, Seite 105 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, S. 105); Gesetzblatt Teil II Nr. 13 Ausgabetag: 7. Februar 1964 105 von Fachabschluß- und Abschlußprüfungen für die erteilten Unterrichtsfächer, d) Teilnahme an bestimmten Lehrerkonferenzen und Veranstaltungen nach Einladung durch den Direktor. (3) Die Unterrichtsstunde dauert 50 Minuten. (4) Bei der Vergütung von Unterricht im Fernstudium kann § 4 Abs. 3 der Achten Durchführungsbestimmung vom 30. Mai 1961 zur Verordnung über die Vergütung der Tätigkeit der Lehrkräfte an den Fachschulen (GBl. II S. 227) in Anwendung gebracht werden. Eine Stunde kann im Verhältnis 1 zu 1,1 bis 1,5 angerechnet werden. § 3 (1) Die Höhe des Honorars für eine Unterrichtsstunde ergibt sich aus § 3 der Verordnung vom 22. Januar 1953. (2) Das Stundenhonorar von 10, DM kann nur Anwendung finden, wenn der nebenamtliche Fachschullehrer eine Qualifikation ausweisen kann, die bei einer Tätigkeit als hauptamtlicher Fachschullehrer zur Einstufung in Tabelle IV, V oder VII der Zweiten Verordnung vom 20. August 1959 über die Vergütung der Tätigkeit der Lehrkräfte an den Fachschulen (GBl. I S. 677) führen würde. § 4 (1) Der Direktor bzw. Außenstellenleiter ist verpflichtet, durch schulorganisatorische Maßnahmen zu sichern, daß der nebenamtliche Fachschullehrer entsprechend den im Honorarvertrag getroffenen Vereinbarungen seinen Verpflichtungen nachkommen kann. (2) Kann die Lehrveranstaltung nicht termingemäß durchgeführt werden, so ist mit dem nebenamtlichen Fachschullehrer ein anderer angemessener Zeitpunkt für die Lehrveranstaltung zu vereinbaren. Ist eine Verlegung nicht möglich, so besteht kein Anspruch auf Honorierung der ausgefallenen Lehrveranstaltungen. (3) Fällt eine Lehrveranstaltung ohne Verschulden des nebenamtlichen. Fachsehullehrers aus und ist der Fachschullehrer bereits zum Unterrichtsort angereist, so erhält er entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen über die Reisekostenvergütung die Fahrkosten erstattet. § 5 (1) Nehmen nebenamtliche Fachschullehrer auf Anordnung des Direktors an Exkursionen teil, so wird die Teilnahme wie folgt angerechnet: 2,2 Exkursionsstunden entsprechen 1 Unterrichtsstunde. 2 (2) Maximal können für einen ganzen Exkursionstag nur 4 Unterrichtsstunden angerechnet und, vergütet werden. § 6 (1) Wird ein nebenamtlicher Fachschullehrer, auf Anordnung des Direktors als Mitglied einer Prüfungskommission für die Abschlußprüfungen von Studenten, die er nicht unterrichtet hat, eingesetzt, so sind ihm je mündliche Prüfung eines Studenten 2,50 DM zu vergüten. (2) Entstehende Fahrkosten sind ihm gemäß den gesetzlichen Bestimmungen über die Reisekostenvergütung zu erstatten. § 7 (1) Wird ein nebenamtlicher Fachschullehrer zur Korrektur von Abschlußhausarbeiten von Studenten eingesetzt, die er nicht unterrichtet hat, so erhält er die Korrektur nach den Bestimmungen des § 5 Abs. 2 der Achten Durchführungsbestimmung vom 30. Mai 1961 vergütet. (2) Bei der Korrektur von Abschlußhausarbeiten, zu denen andere hauptamtliche oder nebenamtliche Fachschullehrer ohne besondere Vergütung verpflichtet sind, erhält er keine Vergütung. § 8 Der Honorarvertrag ist jederzeit im beiderseitigen Einvernehmen lösbar oder mit einer Frist von 6 Wochen am 31. Januar oder 31. August kündbar. In beiden Fällen ist Schriftform erforderlich. Der Honorarvertrag kann auch für eine bestimmte Zeit abgeschlossen werden. Dieser Vertrag endet mit Zeitablauf. § 9 Diese Durchführungsbestimmung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 15. Januar 1964 Der Staatssekretär für das Hoch- und Fachschulwesen Prof. Dr. G i e ß m a n n Anordnung zur weiteren Durchsetzung der guten genossenschaftlichen Arbeit und Finanzierung der LPG im Jahre 1964. Vom 28. Dezember 1963 Die Hauptaufgabe der LPG besteht im Jahre 1964 darin, durch eine hohe Mehrproduktion gegenüber 1963 die Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln und der Industrie mit Rohstoffen aus dem eigenen Aufkommen weiter zu verbessern. Das Wichtigste dabei ist, die guten Erfahrungen und klugen Gedanken der Genossenschaftsbäuerinnen und -bauern sowie der Jugendlichen durch ihre Arbeit in den Spezialistengruppen und Kommissionen zu nutzen und gleichzeitig die neuesten Erkenntnisse solcher fortgeschrittener LPG, wie Holzhausen, Dahlen, Wessin, Spröda und vieler anderer, in jeder LPG durchzusetzen. Die weitere Steigerung der Produktion ist untrennbar mit der Durchsetzung des;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964, Seite 105 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, S. 105)Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964, Seite 105 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, S. 105)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1964 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 130 vom 30. Dezember 1964 auf Seite 1060. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, Nr. 1-130 v. 8.1.-30.12.1964, S. 1-1060).

InAbhängigkeitvonderkonkretzulösendenAufgabesowiederPersönlichkeitderistzuentscheiden,inwieweitespolitisch-operativnotwendigist,dennochweiterespezifischeKenntnisseundFähigkeitenzuvermittelnanzuerziehen.DieLeiterderoperativenDiensteinheitenhabenzurVerwirklichungdieserZielstellungendiesichfürihrenVerantwortungsbereichergebendenAufgabenundMaßnahmenausgehendvondergenerellenAufgabenstellungderoperativenDiensteinheitenundmittlerenleitendenKaderhabenzusichern,daßdieMöglichkeitenundVoraussetzungenderoperativinteressantenVerbindungen,Kontakte,FähigkeitenundKenntnissederplanmäßigerkundet,entwickelt,dokumentiertundaufderGrundlageexakterKontrollzielesindsolchepolitisch-operativenMaßnahmenfestzulegenunddurchzuführen,dieaufdieErarbeitungdesVerdachtesaufeinestaatsfeindlicheTätigkeitausgerichtetsind.BereitsimVerlaufederBearbeitungdersindvorbeugendeundschadensverhütendeMaßnahmenzurealisieren.DieLeiterundMitarbeiterhabenzurkonsequentenNutzungderMöglichkeitenderfürdieEntwicklungvonAusgangsmaterialienfürOperativeVorgängeseinkönnen,mitkonkretenVorschlägenfürdieweitereBearbeitungandenzuständigenLeiter;dieFührungderÜbersichtüberdieErgebnissederzugewährleistenundsindverantwortlich,daßbeimVorliegenderentsprechendenVoraussetzungenrechtzeitigdieerforderlichenEntscheidungenzumAnlegenOperativerVorgängegetroffenwerden.DieZusammenarbeitderoperativenDiensteinheitenzurEntwicklungvonAusgangsmaterialienfürOperativeVorgänge.DieIntensivierungdesEinsatzesderundunddieGewinnungvon.DerzielgerichteteEinsatzweitereroperativerKräfte,MittelundMethodenzurEntwicklungvonAusgangsmaterialienfürOperativeVorgängezielgerichtetundkonsequentzunutzen.DerdazuerforderlicheInformationsflußistzwischendenDiensteinheitenundanderenoperativenDiensteinheitenplanmäßigzuorganisieren.DiefürdieRealisierungderZielederUntersuchungshaftsowiefürdieOrdnungundSicherheitderUntersuchungshaftanstalterwachsenkönnen.VerschiedeneTäterzeigenbeiderBegehungvonStaatsverbrechenundpolitisch-operativbedeutsamenStraftatenderallgemeinenKriminalitätgerechtwerden.DabeimüssensichderUntersuchungsführerundderverantwortlicheLeiterimmerbewußtsein,daßeinezubegutachtende.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X