Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1964, Seite 1038

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964, Seite 1038 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, S. 1038); 1038 Gesetzblatt Teil II Nr. 126 Ausgabetag: 23. Dezember 1964 d) sich den vorgeschriebenen ärztlichen Untersuchungen zu unterziehen und die geforderten fachlichen Befähigungsnachweise auf den Gebieten des Ge-sundheits- und Arbeitsschutzes sowie Brandschutzes zu erbringen. §7 Der Leiter des Betriebsgesundheitswesens im Kreis kann im Einvernehmen mit dem Kreisarzt Ärzte mit der Durchführung von Aufgaben entsprechend denjenigen eines Betriebsarztes in der volkseigenen Wirtschaft beauftragen.* Diese Ärzte haben das Hecht, den Genossenschaften ihres Zuständigkeitsbereiches Auflagen zur Abwendung akuter Gefahren für die Gesundheit der Betriebsangehörigen und Dritter, die die Leistungen der Genossenschaften in Anspruch nehmen, zu erteilen. g g Die für die Arbeitshygiene zuständigen Inspektionen, die Organe der Technischen Überwachung, die Arbeitsschutzinspektionen des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes und die Brandschutzorgane sind berechtigt, die Entwicklung des Gesundheits- und Arbeitsschutzes bzw. Brandschutzes in den Genossenschaften jederzeit an Ort und Stelle zu überprüfen. Sie haben das Recht, den Genossenschaften Auflagen zur Gewährleistung der Arbeitssicherheit bzw. des Brandschutzes zu erteilen. s 9 (1) Für die Genehmigung von Sonderregelungen zu Arbeitsschutzanordnungen gelten die für die volkseigene Wirtschaft erlassenen gesetzlichen Bestimmungen entsprechend.** Anträge auf Sonderregelungen können beim zuständigen Mitglied des Rates des Kreises und im Falle des § 1 Satz 3 beim Vorsitzenden des Wirtschaftsrates des Bezirkes gestellt werden. (2) Für den Einspruch gegen Auflagen der staatlichen und gewerkschaftlichen Kontrollorgane des Gesundheits- und Arbeitsschutzes sowie für die Ahndung von Verstößen gegen diese Anordnung, die Arbeitsschutzanordnungen (einschließlich der Arbeitsschutz- und Brandschutzanordnungen), die Bestimmungen des Gesundheitsschutzes und Arbeitsschutzes in Standards, die Auflagen der Kontrollorgane und gegen die daraus abgeleiteten Entscheidungen der Mitgliederversammlung, des Vorstandes und des Vorsitzenden der Genossenschaft gelten die für die volkseigene Wirtschaft erlassenen Bestimmungen über den Einspruch gegen Auflagen der Kontrollorgane und die Strafbestimmungen entsprechend.*** g (1) Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Anordnung vom 23. Oktober 1956 über die Organisierung des Arbeitsschutzes und der Sicherheitstechnik in den Produktionsgenossenschaften des Handwerks (GBl. I S. 1208) außer Kraft. Berlin, den 24. November 1964 Der Vorsitzende des Volkswirtschaftsrates der Deutschen Demokratischen Republik I. V.: Markowitsch Minister und Erster Stellvertreter des Vorsitzenden * Zur Zeit gilt der § 24 Abs. 1 der Arbeitsscbutzverorclnung vom 22. September 1962 (GBl. II S. 703; Ber. S. 721). ** Zur Zeit gilt der §7 der Arbeitsschutzverordnung vom 22 September 1962 (GBl. II S. 703; Ber. S. 721) in der Fassung der Zweiten Arbeitsschutzverordnung vom 5. Dezember 1963 (GBl II 1964 S. 15). *** Zur Zeit gelten die §§ 30 bis 32 der Arbeitsschutzverordnung vom 22. September 1962 (GBl. II S. 703; Ber. S. 721). Anlage zu § 5 Buchst, i vorstehender Anordnung Die Meldepflicht von Unfällen, Erkrankungen und Schadensfällen Der Vorsitzende der Produktionsgenossenschaft des Handwerks ist verpflichtet, 1. jeden Arbeitsunfall, der mehr als 3 Arbeitsausfalltage zur Folge hat, innerhalb von 4 Tagen der Arbeitsschutzinspektion auf dem vorgeschriebenen Vordruck zu melden. Für jeden Unfallbetroflienen ist eine■ besondere Unfallanzeige zu erstatten; 2. meldepflichtige Berufskrankheiten sowie entsprechende Verdachtsfälle unverzüglich nach Bekanntwerden der für die Arbeitshygiene zuständigen Inspektion im Bezirk zu meiden; 3. Massenunfälle und -erkrankungen sowie Arbeitsunfälle und Erkrankungen mit bemerkenswerten Ursachen bzw. Krankheitsbildern sofort fernmündlich oder telegrafisch dem Kreisarzt zu melden. Außerdem sind diese Unfälle und Erkrankungen, tödliche Unfälle sowie größere Sachschäden, die Belange des Gesundheits- und Arbeitsschulzes berühren, sofort fernmündlich oder telegrafisch der für die Arbeitshygiene zuständigen Inspektion im Bezirk, der Arbeitsschutzinspektion sowie dem Rat des Kreises bzw. (im Falle des § 1 Satz 3) dem Wirtschaftsrat des Bezirkes zu melden; 4. meldepflichtige Arbeitsunfälle und Schadensfälle an freigabe- bzw. überwachungspflichtigen Anlagen sofort der zuständigen Inspektion der Technischen Überwachung mitzuteilen; 5. Brände und Explosionen sofort fernmündlich oder telegrafisch dem Volkspolizeikreisamt Abteilung Feuerwehr sowie dem Rat des Kreises bzw. (im Falle des § 1 Satz 3) dem Wirtschaftsrat des Bezirkes zu melden. Dies trifft auch für Brände zu, die durch Betriebsangehörige oder sonstige Personen ohne Einsatz von Brandschutzorganen gelöscht wurden. Anordnung über die Finanzierung von Kosten, die sich aus der Tätigkeit der Einrichtungen und Dienste des Veterinärwesens ergeben. Vom I. Dezember 1964 Auf Grund des § 31 des Gesetzes vom 20. Juni 1962 über das Veterinärwesen (GBl. I S. 55) wird über die Finanzierung von Kosten, die sich aus der Tätigkeit der Einrichtungen und Dienste des Veterinärwesens ergeben, im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen folgendes angeordnet: Kosten im Rahmen der staatlichen Ticrseuchenverlnitung und -bekämpfung §1 (1) Aus dem Staatshaushalt werden die Kosten für folgende veterinärmedizinische Maßnahmen getragen: a) Impfungen von Zucht- und Nutzlieren gegen Maul- und Klauenseuche,' Schweinepest, Geflügelpest, Rinderbrucellose (Lebendimpfstoff),;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1964 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 130 vom 30. Dezember 1964 auf Seite 1060. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, Nr. 1-130 v. 8.1.-30.12.1964, S. 1-1060).

Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der offensiven Nutzung der erzielten Untersuchungsergebnisse Potsdam, Ouristische Hochscht Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache - Oagusch, Knappe, Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der Sicherung wahrer Zeugenaussagen bedeutsam sind und bei der Festlegung und Durchführung von Zeugenvernehmungen zugrundegelegt werden müssen. Das sind die Regelungen über die staatsbürgerliche Pflicht der Zeuge zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und im Strafverfahren - wahre Erkenntni resultate über die Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Beschuldigtenvernehmung bestimmt von der Notwendiqkät der Beurteilung des Wahrheitsgehaltes der Beschuldigtenaussage. Bei der Festlegung des Inhalt und Umfangs der Beschuldigtenvernehmung ist auch immer davon auszugehen, daß die Strafprozeßordnung die einzige gesetzliche Grundlage für das Verfahren der Untersuchungsorgane zur allseitigen Aufklärung der Straftat zur Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit ist. Gegenstand der Befugnisse des Gesetzes abgeleitet. Ausgehend von der Stellung des strafprozessualen Prüfungsstadiums in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit wurden vor allem die Stellung des straf prozessualen Prüfungsstadiums, die inhaltlich-rechtlichen Anforderungen an die Anlässe zur Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens; an ausgewählte Prüfungshandlungen sowie an die abschließenden Entscheidungen herausgearbeitet und begründet. Hierauf beruhend wurden von den Autoren Vorschläge zur Neukodifizierung der StrafProzeßordnung unterbreitet.

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