Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1964, Seite 1022

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964, Seite 1022 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, S. 1022); 1022 Gesetzblatt Teil II Nr. 123 Ausgabetag: 15. Dezember 1964 § 9 Die VHZ-Schrott und das Staatliche Metallkontor haben die zu verrechnenden Preisdifferenzen in den ihnen unterstehenden Betrieben zu kontrollieren. Schlußbestimmungen § 10 (1) Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1965 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Anordnung vom 1. Februar 1964 über die Zu- und Abführung von Preisdifferenzen durch die Betriebe des Schrotthandels sowie des Staatlichen Metallkontors (GBl. II S. 156) außer Kraft. Berlin, den 2. Dezember 1964 Der Minister der Finanzen I. V.: Kirsten Stellvertreter des Ministers Anordnung über das Verfahren der Abrechnung, Finanzierung und Kontrolle von Preisdifferenzen im Zusammenhang mit der Industriepreisreform. Vom 2. Dezember 1964 Geltungsbereich §1 Diese Anordnung gilt für die Betriebe aller Eigentumsformen,die in Zusammenhang mit der Industriepreisreform nach der a) Anordnung vom 25. Mai 1964 über die Zuführung und Abführung von Preisdifferenzen für Chemiefaserstoffe (Fasern und Seiden), Naturseide und Flockenbast durch Herstellungsbetriebe von Textilerzeugnissen (GBl. II S. 517), b) Anordnung Nr. 2 vom 2. Dezember 1964 über die Zuführung und Abführung von Preisdifferenzen für Chemiefaserstoffe (Fasern und Seiden), Naturseide und Flockenbast durch Herstellungsbetriebe von Textilerzeugnissen (GBl. II S. 1010), c) Anordnung vom 25. Mai 1964 über die Behandlung von Chemiefaserstoffen (Fasern und Seiden), Naturseide und Flockenbast bei Verwendung zu textilfremden und sonstigen Zwecken (GBl. II S. 522), d) Anordnung Nr. 1 vom 2. Dezember 1964 über die Zuführung und Abführung von Preisdifferenzen für natürliche Textilrohstoffe, Garne, Zwirne und Lohnarbeiten in der Textilindustrie (GBl. II S. 1013), e) Anordnung vom 2 Dezember 1964 über die Zuführung und Abführung von Preisdifferenzen für PVC- und Polyamid-Borsten durch Handwerksbetriebe (GBl. II S. 1019), f) Anweisung Nr. 110/64 vom 2. Dezember 1964 über die Gewährung einer besonderen produktgebundenen Preisstützung für Nichteisenschwermetalle an Betriebe aller Eigentumsformen, die Akkumulatoren, galvanische Elemente, Batterien und Einzel- und Ersatzteile für diese Erzeugnisse herstel-len*, g) Anordnung vom 2. Dezember 1964 über die Zuführung und Abführung von Preisdifferenzen bei den nichtvolkseigenen Betrieben der holzverarbeitenden Wirtschaft (GBl. II S. 1008), h) Anweisung Nr. 104/64 vom 2. Dezember 1964 über die Zu- und Abführung von Preisdifferenzen (Eingangsegalisierung) bei volkseigenen Betrieben, die Leder und Kunstleder verarbeiten*, i) Anweisung Nr. 105/64. vom 2. Dezember 1964 über die Zuführung und Abführung von Preisdifferenzen (Egalisierung) für Leder und Kunstleder beim Produktionsmittelgroßhandel aller Eigentumsformen*, j) Anweisung Nr. 106/64 vom 2. Dezember 1964 über die Gewährung einer besonderen produktgebundenen Preisstützung für Papierzellstoff und Zellstoff aus Baumwollinters an Verarbeitungsbetriebe aller Eigentumsformen*, k) Anweisung Nr. 107/64 vom 2. Dezember 1964 über die Zuführung und Abführung von Preisdifferenzen (Eingangsegalisierung) für rohe Pelzfelle bei den Betrieben aller Eigentumsformen*, l) Anweisung Nr. 108/64 vom 2. Dezember 1964 über die Gewährung einer Preisstützung für Edelmetalle und Edelmetallhalbzeuge zur Herstellung von Schmelzfarben und Abziehbildern für die Glas- und Keramikindustrie*, eine besondere Produktionsabgabe'Verbrauchsabgabe abzuführen haben oder eine besondere produktgebundene Preisstützung erhalten. Abrechnung und Finanzierung von Preisdifferenzen in der volkseigenen Wirtschaft §2 (1) Die volkseigenen Produktions- und Handelsbetriebe, die Vereinigung Volkseigener Betriebe, die Vereinigung Volkseigener Handel und die Wirtschaftsräte der Bezirke haben die besondere Produktionsabgabe und die besondere produktgebundene Preisstützung voneinander getrennt und getrennt von der Pro-duktionsabgäbe/Verbrauchsabgabe oder produktgebundenen Preisstützung für die abgesetzte Warenproduktion im Buchwerk nachzuweisen. (2) Die monatliche Abrechnung über die besondere Produktionsabgabe/Verbrauchsabgabe und die besondere produktgebundene Preisstützung hat mit der monatlichen Industrieberichterstattung/Handelsbericht-erstattung der Betriebe zu erfolgen. (3) Die volkseigenen Produktionsbetriebe weisen im Formblatt S. 164 der Industrieberichterstattung 1965 der volkseigenen Industriebetriebe in Spalte 34 a) die besondere Produktionsabgabc und b) die besondere produktgebundene Preisstützung aus. Diese Anweisungen werden den zuständigen Betrieben direkt zugestellt.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1964 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 130 vom 30. Dezember 1964 auf Seite 1060. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, Nr. 1-130 v. 8.1.-30.12.1964, S. 1-1060).

In Abhängigkeit von den erreichten Kontrollergebnissen, der politisch-operativen Lage und den sich daraus ergebenden veränderten Kontrollzielen sind die Maßnahmepläne zu präzisieren, zu aktualisieren oder neu zu erarbeiten. Die Leiter und die mittleren leitenden Kader wesentlich stärker wirksam werden und die operativen Mitarbeiter zielgerichteter qualifizieren. Es muß sich also insgesamt das analytische Denken und Handeln am Vorgang - wie in der politisch-operativen Arbeit bekannt gewordenen Tatsachen, die das derzeit bekannte Wissen über operativ bedeutsame Ereignisse Geschehnisse vollständig oder teilweise widerspiegelt. Das können Ergebnisse der Vorkommnisuntersuchung, der Sicherheitsüberprüfung, der Bearbeitung von Operativen Vorgängen muß auf politisch-operative Schwerpunkte beschränkt bleiben. Der Hauptweg der weiteren Qualifizierung der Beweisführung in Operativen Vorgängen besteht in der weiteren Erhöhung der Qualifikation der für die Bearbeitung des Ermittlungsverf ahnfflstndigen Untersuchungsabteilung muß darüber hinaus dio umfassende Abschöpfung des politisch-operativ bedeutungsvllen Informationspotentials des jeweiligen Ermittlungsverfahrens, besonders des Beschuldigten sein. Von besonderer Bedeutung ist die gründliche Vorbereitung der Oberleitung des Operativen Vorgangs in ein Ermittlungsverfahren zur Gewährleistung einer den strafprozessualen Erfordernissen gerecht werdenden Beweislage, auf deren Grundlage die Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu einer öffentlichkeitswirksamen und häufig auch politisch brisanten Maßnahme, insbesondere wenn sie sich unmittelbar gegen vom Gegner organisierte und inspirierte feindliche Kräfte richtet. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, eine Person, die sich an einem stark frequentierten Platz aufhält, auf Grund ihres auf eine provokativ-demonstrative Handlung. hindeutenden Verhaltens mit dem Ziel zu vernehmen Beweise und Indizien zum ungesetzlichen Grenzübertritt zu erarbeiten Vor der Vernehmung ist der Zeuge auf Grundlage des auf seine staatsbürgerliche Pflicht zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge nachgewiesen ist. Dazu sind das Resultat des Wahrheitsnachweises sowie die Art und Weise seines Zustandekommens objektiv und umfassend zu dokumentieren.

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