Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1964, Seite 1007

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964, Seite 1007 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, S. 1007); Gesetzblatt Teil II Nr. 123 Ausgabetag: 15. Dezember 1964 1007 1964 verbindlichen Preise und Gebühren berechnet werden. Eine Erhöhung der Mieten sowie der Entgelte für Dienstleistungen ist unzulässig. § 7 Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1965 in Kraft. Berlin, den 2. Dezember 1964 Der Minister der Finanzen I. V.: Kirsten Stellvertreter des Ministers Anordnung zur Finanzierung der Auswirkungen der zweiten Etappe der Industriepreisreform in den staatlichen Organen und Einrichtungen (ohne bruttogeplante Wohnungsverwaltungen) Haushaltsorganisationen sowie den finanzgeplanten Betrieben der Versorgungswirtschaft und Dienstleistungen, des kommunalen Verkehrs und im Bereich der Kultur im Jahre 1965. Vom 2. Dezember 1964 §1 Diese Anordnung gilt für alle Haushaltsorganisationen (einschließlich der staatlichen Apotheken) mit Ausnahme der bruttogeplanten Wohnungsverwaltungen. Sie ist gleichzeitig für finanzgeplante Betriebe der Versorgungswirtschaft und Dienstleistungen, des kommunalen Verkehrs und im Bereich der Kultur anzuwenden. §2 (1) Die Mehraufwendungen oder Minderausgaben bzw. Mehreinnahmen, die sich aus der Einführung neuer Industrieabgabepreise und damit im Zusammenhang erlassenen finanzpolitischen Maßnahmen auf Grund der Preisanordnung Nr. 3000/2 vom 2. Dezember 1964 Inkraftsetzung von Preisanordnungen der Industriepreisreform (GBl. II S. 947) sowie der Preisanordnung Nr. 3000/3 vom 2. Dezember 1964 Inkraftsetzung von Preisanordnungen der Industriepreisreform (Erweiterung des Anwendungsbereiches der neuen Preisanordnungen ' für Erzeugnisse der Schwarzmetallurgie, der NE-Metallurgie und für NE-Metall-Formgußerzeug-nisse [GBl. II S. 965]) ergeben, gehen zu Lasten bzw. zugunsten des Haushalts der Republik. Sie sind bei volkseigenen Betrieben gemäß § 2 der Anordnung Nr. 2 vom 25. September 1959 über die Verwendung der Gewinne in den Betrieben der volkseigenen Wirtschaft (GBl. II S. 272) von der geplanten Gewinnabführung zu eliminieren bzw. den geplanten Stützungen zuzurechnen. (2) Dabei sind auch die Veränderungen zu berücksichtigen, die sich aus der Preisanordnung Nr. 3002/2 vom 2. Dezember 1964 Kohle und Koks (Sonderdruck Nr. P 3002/2 des Gesetzblattes) ergeben. (3) Die Haushaltsorganisationen und Betriebe berechnen diese Auswirkungen auf der Grundlage der für 1965 geplanten Leistungen bzw. des Materialbedarfs. Sie berücksichtigen dabei alle Möglichkeiten der sparsamen Verwendung von Material sowie der Ausnutzung vorhandener Bestände und der rationelleren Durchführung der Leistungen. §3 (1) Mehraufwendungen infolge der Auswirkungen der neuen Industrieabgabepreise gemäß Preisanordnung Nr. 3000/2 und Preisanordnung Nr. 3000/3 dürfen nicht an die Bevölkerung weiterberechnet werden und nicht zur Verminderung der Leistungen führen. (2) Verändern sich die Kosten, die Miet-, Pacht- oder Nutzungsverträgen mit anderen Haushaltsorganisationen, volkseigenen Betrieben, demokratischen Organisationen oder anderen Nutzern ausgenommen die Bevölkerung gemäß Abs. 1 zugrunde liegen, ist eine Weiterberechnung der durch die Änderung der Preise erhöhten Kosten zulässig. Die Verträge sind zu ändern oder neu abzuschließen. (3) Soweit eine Haushaltsorganisation oder ein Betrieb gleich welcher Eigentumsform das Werkküchenessen für eine andere Haushaltsorganisation zubereitet, können die anteiligen Mehraufwendungen der abnehmenden Haushaltätorganisation weiterberechnet werden. Bereitet eine Haushaltsorganisation für einen Betrieb das Werkküchenessen zu, kann ebenfalls eine Weiterberechnung der anteiligen Mehraufwendungen erfolgen. Eine Erhöhung der Teilnehmerpreise ist nicht zulässig. (4) Der Abs. 3 trifft sinngemäß auch für die Zubereitung und Abgabe der Schulspeisung zu. (5) Aus der Einführung der neuen Preise entstehende erhöhte Aufwendungen für die Bewirtschaftung von Ferienheimen und Kinderferienlagern der Haushaltsorganisationen, die aus Mitteln der Belegschaft, der Gewerkschaft und des Prämienfonds finanziert werden, können als Zuschuß aus dem Haushalt beim zuständigen Fachorgan angefordert werden. §4 (1) Die Mehraufwendungen oder Minderausgaben bzw. Mehreinnahmen sind von den Haushaltsorganisationen, von den Betrieben der örtlichen Versorgungswirtschaft und Dienstleistungen, den örtlich geleiteten Betrieben der Kultur sowie den staatlichen Apotheken entsprechend dem in der Anlage dargestellten Schema beim zuständigen Fachorgan nach Kapiteln einzureichen. Dieses prüft die Unterlagen, faßt sie nach Planteilen zusammen und reicht sie der Abteilung Finanzen weiter. (2) Die im § 1 erwähnten zentralgeleiteten Betriebe reichen ihre Auswirkungen nach den Bestimmungen der Anordnung vom 2. Dezember 1964 über die Quartalskassenplanung für das I. Quartal 1965 (GBl. II S. 984) mit den dort genannten Anlagen 1 und 2 ein. (3) Der örtliche Rat bzw. der Leiter des zentralen Organs entscheidet für seinen Bereich, ob wegen Geringfügigkeit Mehraufwendungen aus dem eigenen Haushalt gedeckt werden. (4) Die eingereichten Auswirkungen dienen der Durchführung der Haushaltswirtschaft sowie der Aufstellung und Prüfung der Kassenpläne. Über die Veränderung der Haushaltspläne werden gesonderte planmethodische Bestimmungen erlassen. (5) Für die den zentralen staatlichen Organen nach-geordneten staatlichen Einrichtungen ist sinngemäß zu verfahren. §5 Diese Regelung gilt für alle Preisanordnungen, die mit Wirkung vom 1. Januar 1965 in Kraft treten. Berlin, den 2. Dezember 1964 Der Minister der Finanzen I. V.: Kaminsky Erster Stellvertreter des Ministers;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1964 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 130 vom 30. Dezember 1964 auf Seite 1060. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, Nr. 1-130 v. 8.1.-30.12.1964, S. 1-1060).

Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände rechtzeitig zu erkennen und zu beseitigen. Im Prozeß der Leitungstätigkeit gelangt man zu derartigen Erkenntnissen aut der Grundlage der ständigen Analyse des Standes der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft müssen dabei durchgesetzt und die Anforderungen, die sich aus den Haftgründen, der Persönlichkeit des Verhafteten und den Erfоrdernissen der Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit sowie das Bestiegen entsprechender wirksamer vorbeugender Maßnahmen zu ihrer Verhinderung. Vor der Konzipierung der Maßnahmen zur Sicherung der gerichtlichen Hauptverhandlung sind vor allem folgende Informationen zu analysieren: Charakter desjeweiligen Strafverfahrens, Täter-TatBeziehungen und politisch-operative Informationen über geplante vorbereitete feindlich-negative Aktivitäten, wie geplante oder angedrohte Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte, demonst rat Handlungen von Sympathiesanten und anderen negativen Kräften vor dem oder im rieht sgebä ude im Verhandlungssaal, unzulässige Verbindungsaufnahmen zu Angeklagten, Zeugen, insbesondere unmittelbar vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären ist,. somit alle diejenigen Momente der Persönlichkeit des Täters herauszuarbeiten sind, die über die Entwicklung des Beschuldigten zum Straftäter, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären haben., tragen auch auf Entlastung gerichtete Beweisanträge bei, die uns übertragenen Aufgaben bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren konnte weiter erhöht werden. Die Verkürzung der Bearbeitungsfristen muß, auch unter den Bedingungen des erhöhten Vorgangsanfalls, noch konsequenter angestrebt werden.

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