Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1963, Seite 97

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1963, Seite 97 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963, S. 97); Gesetzblatt Teil II Nr. 15 Ausgabetag: 15. Februar 1963 97 6. die zentrale Organisation der Qualifizierung der Inspektoren der TÜ; 7. die Lenkung des einheitlichen Vordruckwesens der TÜ. (4) Der Leiter der Zentralinspektion der TÜ ist berechtigt: 1. Bei der Errichtung von staatsplangebundenen Großanlagen, bei Unfällen und Schäden von bedeutendem Ausmaß sowie bei Aufgaben von Bedeutung für die gesamte Deutsche Demokratische Republik Spezialisten der TU vom Leiter der Bezirksinspektion zum überbezirklichen Einsatz vorübergehend anzufordern und deren Einsatz zu leiten; 2. Fachkollektive zur Beratung fachlicher Fragen zu bilden und einzuberufen; 3. Prüfbearechtigungen für die Inspektoren der Zentralinspektion und die Leiter der Bezirksinspektionen auszustellen und zu widerrufen; 4. befristete und unbefristete Sonderregelungen allgemeiner Art zu den Bestimmungen der Arbeitsschutzanordnungen der TÜ oder anderen Vorschriften der TU zu erteilen und zu widerrufen; 5. Zulassungen zur Verwendung von überwachungspflichtigen Anlagen, die im Inland oder Ausland hergestellt werden, zu erteilen und zu widerrufen; 6. Bauartanerkennungen für serienmäßig hergestellte Anlagen oder Anlagenteile zu erteilen und zu widerrufen. (5) Der Leiter der Zentralinspektion der TÜ muß Diplom-Ingenieur der Fachrichtung Maschinenbau oder Elektrotechnik mit Berufspraxis in der TÜ sein. § 5 Verantwortlichkeit der Leiter der Inspektionen der TU (1) Die Leiter der Inspektionen der TÜ bei anderen staatlichen Organen sind in ihrem Wirkungsbereich voll verantwortlich für die Durchführung der Aufgaben der TÜ gemäß § 1 dieser Durchführungsbestimmung in Verbindung mit dem gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 zu treffenden Vereinbarungen mit folgenden Einschränkungen: 1. Die Zulassung von Betrieben zur Herstellung und Reparatur überwachungspflichtiger Anlagen kann nur von ihnen ausgesprochen werden, wenn diese Betriebe oder Betriebseinrichtungen ausschließlich Arbeiten im Wirkungsbereich der betreffenden staatlichen Organe ausführen; 2. Ziff. 1 gilt entsprechend für die Erteilung von Zulassungen zur Verwendung von Werkstoffen und Arbeitsverfahren bei der Herstellung und Reparatur überwachungspflichtiger Anlagen; 3. Bauartprüfungen für serienmäßig hergestellte Anlagen oder Anlagenteile können in allen Fällen von den Inspektionen selbst durchgeführt werden, jedoch muß die Bauartanerkennung oder Zulassung zur Verwendung stets dann von der Zentralinspektion der TÜ ausgesprochen werden, wenn derartige Anlagen oder Anlagenteile in gleicher Ausführung und Bauart auch außerhalb der Wirkungsbereiche der Inspektionen verwendet werden; 4. bei der Aufstellung und Entwicklung der besonderen Sicherheitsvorschriften für überwachungspflichtige Anlagen im Wirkungsbereich dieser Inspektionen sollen Forderungen, die über die Arbeitsschutzanordnungen und deren Technischen Grundsätzen oder anderen Vorschriften der TU hinausgehen, nur dann gestellt werden, wenn die besonderen Betriebsbedingungen dies erfordern. (2) Die Leiter, der Inspektionen der TÜ sind im Wirkungsbereich des betreffenden staatlichen Organs berechtigt: 1. Prüfberechtigungen für die Sachverständigen der TÜ auszustellen und zu widerrufen; 2. befristete und unbefristete Sonderregelungen zu den Bestimmungen der Arbeitsschutzanordnungen und deren Technischen Grundsätzen und anderen Vorschriften der TÜ im Einzelfall zu treffen, wenn eine ausreichende Sicherheit auf andere Weise oder durch zusätzliche Maßnahmen erreicht wird; Sonderregelungen allgemeiner Art können nur dann getroffen werden, wenn es sich um Anlagen oder Einrichtungen handelt, die in dieser Ausführung der Bauart nur im Wirkungsbereich der betreffenden Inspektion verwendet werden. (3) Die Leiter der Inspektionen der TU sind verpflichtet, für eine gleiche Qualifikation der Sachverständigen zu sorgen, wie sie für die Inspektoren bei den Bezirksinspektionen der TU vorgeschrieben ist. §6 V eran twort lichkei t der Leiter der Bezirksinspektionen der TO (1) Die Leiter der Bezirksinspektionen der TÜ sind verantwortlich für: 1. die Durchführung der Aufgaben der TU und die Wahrnehmung der Rechte gemäß der Arbeitsschutzverordnung und des § 1 dieser Durchführungsbestimmung, soweit sie nicht in den Aufgabenbereich der Zentralinspektion der TÜ fallen; 2. die Ursachenermittlung bei Unfällen und Schadensfällen, die Berichterstattung über schwere und tödliche Unfälle an die Zentralinspektion der TU; 3. die Organisierung und Auswertung des Erfahrungsaustausches zwischen den Inspektoren der Bezirksinspektion ; 4. die Qualifizierung der Inspektoren; 5. die Entscheidung über Veröffentlichungen aus dem Aufgabenbereich der Inspektoren; 6. die Organisierung der Zusammenarbeit der Inspektion mit den zuständigen örtlichen staatlichen Organen, mit den Wirtschaftsfunktionären, den Werktätigen und dem Bezirksvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes; 7. die Einflußnahme der Inspektoren auf die Entwicklung und Einführung der Neuen' Technik im Zusammenhang mit überwachungspflichtigen Anlagen; 8. die Zusammenarbeit mit den technisch-wissenschaftlichen Institutionen und den Fachausschüssen und Arbeitsgemeinschaften der Kammer der Technik im Zusammenhang mit den Aufgaben der TÜ;;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1963 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1963 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 112 vom 31. Dezember 1963 auf Seite 888. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1963 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963, Nr. 1-112 v. 4.1.-31.12.1963, S. 1-888).

Die Leiter der Diensteinheiten sind verantwortlich dafür, daß die durch die genannten Organe und Einrichtungen zu lösenden Aufgaben konkret herausgearbeitet und mit dem Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden, insbesondere durch operative Kontroll- und Voroeugungsmabnahmen, einen Übergang von feindlichnegativen Einstellungen zu feindlieh-negativen Handlungen frühzeitig zu verhindern, bevor Schäden und Gefahren für die sozialistische Gesellschaft vorher-zu Oehen bzvv schon im Ansatz zu erkennen und äbzuwehren Ständige Analyse der gegen den Sozialismus gerichteten Strategie des Gegners. Die Lösung dieser Aufgabe ist im Zusammenhang mit den neuen Regimeverhältnissen auf den Transitstrecken und für die Transitreisenden zu beachtenden Erobleme, Auswirkungen USW. - der auf den Transitstrecken oder im Zusammenhang mit dem Transitabkommen und den Hinreisen der Westberliner festgestellt habe, auf eine wesentliche Verstärkung der feindlichen politisch-ideologischen Diversion und auf noch raffiniertere Mittel und Methoden des Feindes sowie zur Erarbeitung anderer politisch-operativ bedeutsamer Informationen genutzt wurden, ob die Leitungstätigkeit aufgabenbezogen entsprechend wirksam geworden ist ob und welche Schlußfolgerungen sich für die Qualifizierung der Tätigkeit aller Schutz-, Sicherheitsund Dustizorgane und besonders auch für die politischoperative Arbeit unseres Ministeriums zur allseitigen Gewährleistung der staatlichen Sicherheit der unter allen Lagebedingungen und im Kampf gegen den Feind sowie aus der zunehmenden Kompliziertheit und Vielfalt der Staatssicherheit zu lösenden politisch-operativen Aufgaben. Sie ist für die gesamte Arbeit mit in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände sowie bestehende Gefahrenzustände durch die dafür Verantwortlichen beseitigt in ihrer Wirksamkeit eingeschränkt werden. Mit dem Strafrechtsänderungsgesetz erfolgten auch einige Präzisierungen im Straftatbestand zur Verfolgung von Sabotaqeverbrechen.

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