Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1963, Seite 9

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1963, Seite 9 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963, S. 9); 9 GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1963 Berlin, den 7. Januar 1963 Teil II Nr. 2 Tag Inhalt Seite 19.12.62 Beschluß über das Musterstatut für Meliorationsgenossenschaften als zwischengenossenschaftliche Einrichtungen 9 19. 12. 62 Zweite Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Organisation des Meliorationswesens. Regelung der Zuständigkeiten 16 Beschluß über das Musterstatut für Meliorationsgenossenschaften als zwischengenossenschaftliche Einrichtungen. Vom 19. Dezember 1962 Der von einer Kommission des Beirates für LPG beim Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik auf Grund zahlreicher Vorschläge von Praktikern überarbeitete Entwurf eines Statuts für Meliorationsgenossenschaften als zwischengenossenschaftliche Einrichtungen wird bestätigt und mit Wirkung vom 1. Januar 1963 als Musterstatut (Anlage) in Kraft gesetzt. Berlin, den 19. Dezember 1962 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Der Minister für Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft Stoph I. V.: Skodowski Erster Stellvertreter Staatssekretär des Vorsitzenden des Ministerrates Anlage zu vorstehendem Beschluß Musterstatut für Meliorationsgenossenschaften als zwischengenossenschaftliche Einrichtungen Für den umfassenden Aufbau des Sozialismus in der Landwirtschaft ist die Erhaltung und ständige Hebung der Bodenfruchtbarkeit als die entscheidende Voraussetzung für das stete Wachstum der landwirtschaftlichen Brutto- und Marktproduktion und damit der besseren Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln und der Industrie mit landwirtschaftlichen Rohstoffen von größter Bedeutung. Um die natürlichen Standortbedingungen systematisch zu verbessern, sind die sozialistischen Prinzipien der Bodennutzung in allen sozialistischen Landwirtschaftsbetrieben konsequent durchzusetzen. Dazu gehört vor allem die planmäßige Durchführung aller Meliorations- und Folgemaßnahmen. Zur besseren Wahrnehmung ihrer Verantwortlichkeit für die Durchführung von Meliorationsmaßnahmen sowie zur rationelleren Auslastung der Meliorationstechnik bilden die sozialistischen Landwirtschaftsbetriebe auf der Grundlage des § 23 des Gesetzes vom 3. Juni 1959 über die landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (GBl. I S. 577) Meliorationsgenossenschaften als zwischengenossenschaftliche Einrichtungen und beschließen das folgende Statut: I. Name und Sitz der Meliorationsgenossenschaft Die Meliorationsgenossenschaft ist unter dem Namen am beim Rat des Kreises registriert. Sitz der Leitung der Meliorationsgenossenschaft ist II. Ziele und Aufgaben 1. (1) Die Meliorationsgenossenschaft als zwischengenossenschaftliche Einrichtung der beteiligten sozialistischen Betriebe verfolgt das Ziel, durch komplexe Meliorationsmaßnahmen, wie Regulierung des Wasserhaushalts des Bodens durch Be- und Entwässerungsmaßnahmen, erstmalige Durchführung landwirtschaftlicher Folgemaßnahmen (Grünlandumbruch zur Neuaussaat, Wechselnutzung usw.), Errichtung von Weideeinrichtungen, nachhaltige Bodenverbesserungen auf bewirtschafteten Böden (Sandbodenmelioration, Roden, Entsteinen, Planieren, Sanddeck- und -misch-kulturen), Instandhaltung landwirtschaftlicher Wirtschaftswege, technische und pflanzliche Maßnahmen zur Verhinderung und Behebung klimatischer Schäden (außer rein landwirtschaftlichen Maßnahmen)* wie Erosionsschutz, Windschutz,;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1963, Seite 9 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963, S. 9) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1963, Seite 9 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963, S. 9)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1963 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1963 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 112 vom 31. Dezember 1963 auf Seite 888. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1963 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963, Nr. 1-112 v. 4.1.-31.12.1963, S. 1-888).

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung in: Justiz Plitz Те ich er Weitere Ausgestaltung des Strafver- fahrensrechts in der in: Justiz Schröder Huhn Wissenschaftliche Konferenz zur gerichtlichen Beweisführung und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß - Beweisrichtlinie -. Orientierung des Leiters der Hauptabteilung zur Durchsetzung der strafprozessualen Regelungen des Prüfungsstadiuras gemäß in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit Gemeinsamer Standpunkt des Obersten Gerichts der zu Fragen der Untersuchungshaft PrB - Gemeinsame Anweisung des Generalstoatsanwalts der des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit - Geheime Verschlußsache mit Befehl des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Genossen Minister und des Leiters der Abteilung durch kluges operatives Auftreten und Verhalten sowie durch eine aktive, zielgerichtete Kontrolle und Observant tion seitens der Angehörigen der Linie - Wesen und Bedeutung der Vernehmung Beschuldigter im Ermittlungsverfähren mit Haft durch die Untersuchungs organe Staatssicherheit sowie sich daraus ergebender wesentlicher Anforderungen an den Untersuchungsführer vertraut gemacht werden, und es beständen Möglichkeiten der zielgerichteten Prüfung ihrer Eignung für die Tätigkeit als Untersuchungsführer. lEine mit Hochschulabsolventen geführte Befragung eroab daß sie in der Regel als Perspektiv- oder Reservekader geeignet sein sollten. Deshalo sind an hauptamtliche auch solche Anforderungen zu stellen wie: Sie sollten in der Regel nicht über die für diese verantwortungsvolle Aufgabe erforderliche Befähigung, zum Teil auch nicht immer über die. notwendige operative Einstellung. Es sind in allen Diensteinheiten der Linie zu sichern, daß geeignete Tonaufzeichnungen zur Auswertung derartiger Telefonanrufe vorhanden sind und operativ klug auf diese Anrufer reagiert wird.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X