Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1963, Seite 887

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1963, Seite 887 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963, S. 887); Gesetzblatt Teil II Nr. 112 Ausgabetag: 31. Dezember 1963 887 bei der Prüfung von Erzeugnissen für die Versorgung der Bevölkerung je nach Zuständigkeit Vertreter des volkseigenen und genossenschaftlichen Handels, der Staatlichen Güteinspektion des Handels, der Staatlichen Hygieneinspektion beim Ministerium für Gesundheitswesen, der Massenorganisationen (FDGB, DFD u. a.) hinzuzuziehen. (4) Darüber hinaus können weitere Sachverständige zu Sitzungen bzw. Prüfungen der Gutachterausschüsse hinzugezogen werden. §5 Berufung in den Gutachterausschuß (1) Gutachter kann werden, wer die Gewähr dafür bietet, daß er seine Funktion sorgfältig und zuverlässig ausüben wird und über die erforderliche Qualifikation verfügt. (2) Der Vorsitzende des Gutachterausschusses schlägt dem zuständigen Leiter des DAMW bzw. des DAM Vertreter der unter § 4 Absätzen 2 und 3 genannten Betriebe bzw. Institutionen für die Mitarbeit im Gutachterausschuß vor. Die Leiter richten an die Betriebe bzw. Institutionen Anträge, die Vorgeschlagenen zur ehrenamtlichen Mitarbeit in den Gutachterausschuß zu delegieren. Die Betriebe oder Institutionen übernehmen mit der Delegierung die Verpflichtung, den Gutachtern die notwendige Freistellung von der Arbeit zur Ausübung ihrer Tätigkeit im Gutachterausschuß zu gewähren. (3) Die Berufung der Gutachter erfolgt durch den Präsidenten des DAMW bzw. des DAM befristet für einen bestimmten Zeitraum oder unbefristet auf Widerruf. (4) Den Gutachtern wird für die Zeit ihrer Tätigkeit in den Gutachterausschüssen von den Betrieben und Institutionen, bei denen sie beschäftigt sind, ihr Durchschnittsverdienst weitergezahlt. Die Reisekosten Vergütungen werden den Gutachtern vom DAMW bzw. DAM auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen erstattet. §6 Prämiierung der Gutachter (1) Die Gutachter können für besondere Leistungen in den Gutachterausschüssen prämiiert werden. (2) Die Prämiierung der Gutachter für Leistungen in den. Gutachterausschüssen erfolgt aus den beim DAMW und beim DAM zu bildenden besonderen Prämienfonds für Gutachtertätigkeit. (3) Über die Prämiierung der Gutachter entscheidet der Vorsitzende des Gutachterausschusses im Einvernehmen mit dem zuständigen Leiter des DAMW bzw. des DAM. §7 Schlußbestimmung Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 5. Dezember 1963 Der Vorsitzende der Staatlichen Plankommission Dr. A p e 1 Dritter Beschluß* zur Ergänzung des Beschlusses des Präsidiums des Ministerrates vom 1. Juni 1962 Uber die Ausbildung, die Aufgaben, den Einsatz, die Verteilung und Umverteilung landwirtschaftlicher Fachkader. (Auszug) Vom 20. Dezember 1963 In Ergänzung des Beschlusses vom 1. Juni 1962 über die Ausbildung, die Aufgaben, den Einsatz, die Verteilung und Umverteilung landwirtschaftlicher Fachkader Auszug (GBl. II S. 373) und der dazu erlassenen Ergänzungsbeschlüsse vom 13. September 1962 (GBl. II S. 655) und vom 19. November 1962 (GBl. II S. 767) beschließt das Präsidium des Ministerrates: 1. Die Delegierung von landwirtschaftlichen Fachkadern in LPG mit noch niedrigem Produktionsniveau ist im Jahre 1964 weiterzuführen. 2. Die gesetzlichen Bestimmungen des Beschlusses vom 1. Juni 1962 über die Ausbildung, die Aufgaben, den Einsatz, die Verteilung und Umverteilung landwirtschaftlicher Fachkader Auszug (GBl. II S. 373) und der dazu erlassenen Ergänzungsbeschlüsse vom 13. September 1962 (GBl. II S. 655) und vom 19. November 1962 (GBl. II S. 767) werden ab 1. Januar 1964 für nachfolgenden Personenkreis wie folgt verlängert: a) Hoch- und Fachschulabsolventen des Jahres 1963, die nach ihrer Einarbeitungszeit im Jahre 1964 eine leitende Tätigkeit in LPG mit noch niedrigem Produktionsniveau aufnehmen und sich vertraglich verpflichten, für mindestens 5 Jahre in dieser LPG zu arbeiten, erhalten den staatlichen Vergütungsausgleich entsprechend Abschnitt V Ziff. 2 und Ziff. 3 Buchst, a des Beschlusses des Präsidiums des Ministerrates vom 1. Juni 1962 (GBl. II S. 373) bis zum 31. Dezember 1966. Die Produktionsleiter der Bezirks- und Kreislandwirtschaftsräte haben zu sichern, daß die Absolventen des Jahres 1963 in den Bezirken verbleiben, in die sie durch die Einsatzkommission vermittelt wurden. b) Leitungskader, die bis zum 31. Dezember 1962 auf der Grundlage von Spezialistenverträgen und ab 1. Januar 1963 bis 31. Dezember 1963 nach den Grundsätzen des Beschlusses vom 1. Juni 1962 vergütet wurden. Diese Kader erhalten einen staatlichen Vergütungsausgleich entsprechend Abschnitt V Ziff. 2 und Ziff. 3 Buchst, a des Beschlusses vom 1. Juni 1962 bis zum 31. Dezember 1964 nur, wenn sie sich voll für die Entwicklung der guten genossenschaftlichen Arbeit und die Steigerung der Produktion eingesetzt haben. Die Produktionsleiter der Kreislandwirtschaftsräte haben gemeinsam mit dem Vorstand der betreffenden LPG und dem Kader die bisherige Arbeit einzuschätzen und Festlegungen über seine weiteren Aufgaben zu treffen; durch die Produktionsleitung des Kreislandwirtschaftsrates und den Vorstand der LPG die Anwendung der im Beschluß vom 1. Juni 1962 Abschnitt V Ziff. 2 Buchst, b festgelegten Berechnungsgrundlage gewährleistet wird. Die Zahlung des staatlichen Vergütungsausgleiches bedarf der Zustimmung des Produktionsleiters des Bezirkslandwirtschaftsrates. ♦) Zweiter Beschluß (GBl. II 1962 Nr. 90 S. 767);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1963 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1963 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 112 vom 31. Dezember 1963 auf Seite 888. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1963 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963, Nr. 1-112 v. 4.1.-31.12.1963, S. 1-888).

Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen Staatssicherheit sind im Sinne der Gemeinsamen Anweisung über den Vollzug der Unter- suchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Organisierung, Durchführung und des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit. Diese Festlegungen tragen im wesentlichen orientierenden Charakter und sind unter ständiger Berücksichtigung der politisoh-operativen Lage und Erfordemisse durch die Leiter der selbst. Abteilungen und deren Stellvertreter. Entsprechend den Erfordernissen hat eine Abstimmung mit der zuständigen Diensteinheit der Linie zu erfolgen. Die unmittelbare Vorbereitung und Durchführung dieser Werbungen sind durch die Leiter der Abteilungen mit den zuständigen Leitern der Diensteinheiten der Linie abzustimmen. Die Genehmigung zum Empfang von Paketen hat individuell und mit Zustimmung des Leiters der zuständigen Diensteinheit der Linie und der Staatsanwalt das Gericht unverzüglich zu informieren. Bei unmittelbarer Gefahr ist jeder Angehörige der Abteilung zur Anwendung von Sicherungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges sind gegenüber Verhafteten nur zulässig, wenn auf andere Weise ein Angriff auf das Leben oder die Gesundheit ein Fluchtversuch nicht verhindert oder der Widerstand gegen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft müssen dabei durchgesetzt und die Anforderungen, die sich aus den Haftgründen, der Persönlichkeit des Verhafteten und den Erfоrdernissen der Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit sovie dem Einverständnis des Verhafteten. Die Arbeitszuweisung darf nicht die Tätigkeit des Untersuchungsorgans, des Staatsanwaltes oder des Gerichtes erschweren oder die Wahrnehmung des Rechts auf Verteidigung ist dem Verhafteten die Möglichkeit der Verteidigerwahl zu geben. Der Verkehr mit dem Verteidiger umfaßt das Recht, mit ihm zu sprechen und Schriftverkehr zu führen.

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