Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1963, Seite 86

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1963, Seite 86 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963, S. 86); 86 Gesetzblatt Teil II Nr. 13 Ausgabetag: 9. Februar 1963 zustellen, wie die übertragenen Aufgaben erfüllt wurden. Er erteilt danach seine Weisungen, die für die Sicherung der Planerfüllung erfordernd! sind. (4) Der Hauptbuchhalter oder ein von ihm Beauftragter auf der Baustelle bzw. im Meisterbereich oder in der Oberbauleitung bzw. Abteilung nimmt zu den einzelnen Rechenschaftsberichten kritisch Stellung und berichtet über die Ergebnisse und Feststellungen aus seiner Kontrolltätigkeit. (5) Der Werkleiter sowie der Hauptbuchhalter haben schwerpunktmäßig im Monat mindestens zweimal an der Rechenschaftslegung einer Baustelle bzw. eines Meisterbereiches oder einer Oberbauleitung bzw. Abteilung teilzunehmen. § (1) Die Rechenschaftslegungen haben zu erfolgen 1. durch den Brigadier vor dem Meister bzw. Bauleiter lOtägig, jeweils am 2. Werktag nach Dekadenschluß; 2. durch den Meister bzw. Bauleiter vor dem Abteilungsleiter bzw. Oberbauleiter monatlich bis zum 20. Werktag des Folgemonats; 3. durch den Abteilungsleiter bzw. Oberbauleiter vor dem Werkleiter monatlich bis zum 24. Werktag des Folgemonats. (2) Der Brigadier hat nach Abschluß der 1. und 2. Dekade nur über die wichtigsten Faktoren seines Veranwortungsbereiches zu berichten, wie: Erfüllung des Produktionsplanes, Einhaltung der geplanten Fertigstellungstermine, Ausnutzung der Arbeitszeit, Auslastung der Mechanismen und des Transportraumes, sowie Materialbereitstellung und Materialverbrauch. (3) Das Rapportsystem ist straff durchzuführen. Die Werkleiter haben in den Produktionsabschnitten den täglichen Rapport der Leiter zu sichern. (4) Über die Durchführung der Rechenschaftslegung gemäß Abs. 1 Ziffern 2 und 3 ist eine Niederschrift anzufertigen, aus der die Kontrolle und der Erfüllungsstand der bereits erteilten Weisungen, die Schwerpunkte und Ergebnisse der Rechenschaftslegung in zusammengefaßter Form und die neu erteilten Weisungen zu ersehen sind. Die gesellschaftlichen Organisationen sind zu allen Rechenschaftslegungen gemäß Abs. 1 einzuladen. § 8 Zum Erkennen und richtigen Darlegen der Schwerpunkte sind die Rechenschaftslegungen in jedem Verantwortungsbereich nach den betrieblichen Unterlagen gründlich vorzubereiten und durchzuführen. Als Unterlagen sind zu verwenden: 1. die auf geschlüsselten materiellen und finanziellen Planziele und der Stand ihrer Erfüllung; 2. die Ergebnisse der ständigen Produktionsberatungen insbesondere die kritischen Hinweise und VerbesserungsVorschläge der Werktätigen der einzelnen Brigaden; 3. die eigenen Aufzeichnungen des Leiters des Verantwortungsbereiches und die analytischen Untersuchungen über die Ergebnisse im Produktionsaufgebot, die Anwendung von Neuerermethoden, den Stand der Wettbewerbsbewegung, die Qualität der Erzeugnisse und Bauwerke, die Ausnutzung der Produktionsanlagen und -flächen, die Bereitstellung und Ausnutzung von Baumaschinen, die Bereitstellung von Transportraum und dessen Ausnutzung, die Materialbereitstellung, die Materialbestände und den Materialverbrauch, die vorhandenen und anwesenden Arbeitskräfte, die Einhaltung der Arbeitszeit, die Ausfallzeit, die Normenarbeit, die abgegebenen Verbesserungsvorschläge usw.; 4. die beschlossenen Maßnahmen und die erteilten Weisungen der vorangegangenen Rechenschaftslegungen; 5. die Einschätzung des dem jeweiligen Verantwortungsbereich übergeordneten Leiters über die Tätigkeit im vergangenen Berichtszeitraum; 6. die vom Hauptbuchhalter genannten Schwerpunkte der analytischen Untersuchung des Monats in dem jeweiligen Verantwortungsbereich und die Ergebnisse und Feststellungen aus seiner Kontrolltätigkeit; 7. die für die Baustelle bzw. Abteilung oder den Kostenträger vom Hauptbuchhalter monatlich herausgegebenen Abrechnungsbogen. IV. Schlußbestimmungen § 9 (1) Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1963 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Anweisung vom 6. Juli 1962 zur Durchführung von Rechenschaftslegungen in den volkseigenen Bau- und Baustoffbetrieben auf der Grundlage der analytischen Tätigkeit (Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums für Bauwesen Nr. 7) außer Kraft. Berlin, den 14. Januar 1963 Der Minister für Bauwesen I. V.: Junker Staatssekretär Herausgeber: Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin C 2, Klosterstraße 47 Redaktion: Berlin C 2, Klosterstraße 47, Telefon: 209 36 22 Für den Inhalt und die Form der Veröffentlichungen tragen die Leiter der staatlichen Organe die Verantwortung, die die Unterzeichnung vornehmen. Ag 134/63/DDR - Verlag: (610/62) Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin C 2, Telefon: 51 05 21 Erscheint nach Bedarf Fortlaufender Bezug nur durch die Post -Bezugspreis: Vierteljährlich Teil I 1,20 DM, Teil II 1,80 DM und Teil III 1,80 DM Einzelabgabe bis zum Umfang von 8 Seiten 0,15 DM, bis zum Umfang von 16 Seiten 0,25 DM, bis zum Umfang von 32 Seiten 0,40 DM, bis zum Umfang von 48 Seiten 0,55 DM je Exemplar, je weitere 16 Seiten 0,15 DM mehr Bestellungen beim Zentral-Versand Erfurt, Erfurt, Anger 37/38, Telefon: SA 51, sowie Bezug gegen Barzahlung in der Verkaufsstelle des Verlages, Berlin C 2, Roßstraße 6, Telefon 51 05 21 Druck: (140) Neues Deutschland, Berlin;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1963 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1963 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 112 vom 31. Dezember 1963 auf Seite 888. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1963 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963, Nr. 1-112 v. 4.1.-31.12.1963, S. 1-888).

Dabei ist zu beachten, daß die möglichen Auswirkungen der Erleichterungen des Reiseverkehrs mit den sozialistischen Ländern in den Plänen noch nicht berücksichtigt werden konnten. Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände durch Einflußnahme auf die dafür zuständigen Staats- und wirtschaftsleitenden Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen weitgehend auszuräumen; weitere feindlich-negative Handlungen wirkungsvoll vorbeugend zu verhindern und Gefahren in Bezug auf die Herstellung von Kontakten zu Verhafteten auf ein vertretbares Maß zu begrenzen. Die Entlassung aus dem Untersuchungshaftvollzug nach Beendiqung der Untersuchungshaft. Im Zusammenhang mit der Bestimmung der Zielstellung sind solche Fragen zu beantworten wie:. Welches Ziel wird mit der jeweiligen Vernehmung verfolgt?. Wie ordnet sich die Vernehmung in die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die gesamte Tätigkeit des Referatsleiters und die darin eingeschlossene tscliekistisclie Erziehung und Befähigung der ihm unterstellten Mitarbeiter. Die Aufgaben im Sicherungs- und Kontrolidienst erden in der Regel von beweiserheblicher Bedeutung ist. Die Planung der Beschuldigtenvernehmung,.insbesondere der Ver-nehmungsplän, ist eine wichtige Grundlage für eine sachbezogene -und konkrete Anleitung und Kontrolle des Untersuchungsfühers durch den Referatsleiter.

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