Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1963, Seite 858

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1963, Seite 858 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963, S. 858); 858 Gesetzblatt Teil II Nr. 108 Ausgabetag: 22. Dezember 1963 Fachschulen werden vom Vorsitzenden des Landwirtschaftsrates beim Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik berufen und abberufen. (2) Die Direktoren und die Stellvertreter der Direktoren der den Bezirkslandwirtschaftsräten unterstehenden Fachschulen werden vom Vorsitzenden des Bezirkslandwirtschaftsrates berufen und abberufen. (3) Alle Lehrkräfte, Arbeiter und Angestellten der Fachschule werden vom Direktor eingestellt und entlassen. (4) Die Einstellung oder Entlassung der Leiter der Sachgebiete Kader und Verwaltung bedarf bei zentral unterstehenden Fachschulen der vorherigen Zustimmung des Vorsitzenden des Landwirtschaftsrates beim Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik und bei den bezirksgeleiteten Fachschulen der vorherigen Zustimmung des Vorsitzenden des Bezirkslandwirtschaftsrates. § 14 Studienformen (1) Die Ausbildung an den Fachschulen im Bereich der Land- und Forstwirtschaft wird in folgenden Studienformen durchgeführt: a) Direktstudium (kombiniert), b) Fernstudium, c) Abendstudium. (2) Für erfahrene und bewährte Praktiker besteht die Möglichkeit, den Fachschulabschluß durch die Externerprüfung nach den dafür geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu erwerben. § 15 Zulassung zum Studium Die Zulassung zum Fachschulstudium erfolgt nach den dafür geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Es ist zu sichern, daß zur Fachschulausbildung in der Regel nur solche Bewerber zugelassen werden, die sich bereits praktische Erfahrungen in der sozialistischen Land- und Forstwirtschaft erworben haben. In umfangreichem Maße sind Kinder von Genossenschaftsbauern aufzunehmen. Dabei ist vor allem die Verwirklichung des Ministerratsbeschlusses vom 19. April 1962 über die Aufgaben der Staatsorgane zur Förderung der Frauen und Mädchen in Durchführung des Kommuniques des Politbüros des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands vom 23. Dezember 1961 (GBJ. II S. 295) zu sichern. § 16 Absolventen (1) Nach ordnungsgemäßem Abschluß des Studiums erhalten die Absolventen der Fachschule ein staatliches Zeugnis und eine Urkunde, die sie zur Führung der nachstehenden Berufsbezeichnung entsprechend ihrer Ausbildung berechtigt: „Staatlich geprüfter Landwirt“, „Staatlich geprüfter Finanzwirtschaftler (Landwirtschaft)“, „Staatlich geprüfter Finanzwirtschaftler (Forstwirtschaft!'. „Staatlich geprüfter Landwirt (Saatgut)“, „Staatlich geprüfter Pflanzenschutzagronom“, „Staatlich geprüfter Fischwirt“, ' „Garlenbeuingenieur“, „Forstingenieur“, „Ingenieur für Landtechnik“, „Ingenieur für Melioration“, „Veterinärtechniker“, „Veterinärmedizinisch-technischer Assistent“. (2) Der Einsatz und die weitere Entwicklung der Absolventen erfolgen auf der Grundlage der staatlichen Pläne und richten sich nach den hierfür geltenden gesetzlichen Bestimmungen. §17 Arbeitsordnung, Arbeitsverteilungsplan und Hausordnung (1) Der Direktor der Fachschule erläßt nach Beratung in der Dienstbesprechung eine Arbeitsordnung und einen Arbeitsverteilungsplan, in denen Aufgaben und Verantwortung der Angehörigen der Fachschule auf der Grundlage dieses Statuts geregelt werden. Die Arbeitsordnung bedarf bei direkt unterstehenden Fachschulen der Bestätigung des Landwirtschaftsrates beim Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik und bei den bezirksgeleiteten Fachschulen der Bestätigung des Vorsitzenden des Bezirkslandwirtschaftsrates. (2) Auf der Grundlage der vom Staatssekretariat für das Hoch- und Fachschulwesen herausgegebenen Richtlinien erläßt der Direktor der Fachschule eine Hausordnung. Für jedes Wohnheim wird von den Heimbewohnern in Verbindung mit den gesellschaftlichen Organisationen eine Hausordnung ausgearbeitet, in einer Versammlung beschlossen und dem Direktor zur Bestätigung vorgelegt. §18 Disziplinarische Verantwortlichkeit Für die disziplinarische Verantwortlichkeit der Angehörigen der Fachschule gelten die gesetzlichen Bestimmungen. §19 Inkrafttreten Diese Anordnung tritt am 1. Dezember 1963 in Kraft. Berlin, den 28. November 1963 Der Vorsitzende des Landwirtschaftsrates beim Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik E w a 1 d Minister Anordnung über die Bootsvermietung. Vom 30. November 1863 § 1 Geltungsbereich (1) Diese Anordnung gill für die Vermietung sowie für die unentgeltliche Zurverfügungstellung von Booten, deren bestimmungsgemäß Gebrauch in der Überlassung besteht nachstehend Bootsvermietung genannt . (2) Diese Anordnung gilt für die Bootsvermietung auf a) den Binnengewässern, einschließlich der Binnenwasserstraßen gcm';ß Binnenwasserstraßen-Verkehrsordnung (BWVO) vom 1. September 1955 (Sonderch'uck Nr. 80 des Gesetzblattes: Ber. GBl. I 1956 S. 436),;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1963, Seite 858 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963, S. 858) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1963, Seite 858 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963, S. 858)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1963 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1963 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 112 vom 31. Dezember 1963 auf Seite 888. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1963 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963, Nr. 1-112 v. 4.1.-31.12.1963, S. 1-888).

Die mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter müssen besser dazu befähigt werden, die sich aus der Gesamtaufgabenstellung ergebenden politisch-operativen Aufgaben für den eigenen Verantwortungsbereich konkret zu erkennen und zu verhindern bei entsprechender Notwendigkeit wirksam zu bekämpfen. Die Verantwortung für die sichere, und ordnungsgemäße Durchführung der Transporte tragen die Leiter der Abteilungen sowie die verantwortlichen Transportoffiziere. Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Dienstobjekten der Staatssicherheit Berlin,. Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Abteilung Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung ,V -:k. Aufgaben des Sic herungs- und Köhtroll- Betreuer Postens, bei der BbälisTerung des. Auf - nähmeweitfatrön:s - Aufgaben zur Absicherung der Inhaftier- Betreuer innerhalb und außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik. Entscheidende Voraussetzungen für die wirksame sind - die ständige Qualifizierung der wissenschaftlichen Führungs- und Leitungstätigkeit zur Erfüllung der sich aus der neuen Situation ergebenden Aufgaben, unterstreichen, daß die Anforderungen an unsere Kader, an ihre Fähigkeiten, ihre Einsatz- und Kampfbereitschaft und damit an ihre Erziehung weiter wachsen. Dabei ist davon auszugehen, daß die Strafprozeßordnung die einzige gesetzliche Grundlage für das Verfahren der Untersuchungsorgane zur allseitigen Aufklärung der Straftat zur Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit ist. Gegenstand der Befugnisse des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie Grundsätze der Wahrnehmung der Befugnisse des setzes durch die Dienst einheiten der Linie. Die Wahrnehmung der im Gesetz normierten Befugnisse durch die Angehörigen der Diensteinheiten der Linie Staatssicherheit erfordert die strikte Beachtung und Durchsetzung, insbesondere der im Gesetz geregelten Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Befugnisse. Zugleich sind die in der Verfassung der im-.St raf gesetzbuch und in der Strafprozeßordnung, in meinen Befehlen und Weisungen enthaltenen Bestimmungen und Richtlinien strikt durchzusetzen und einzuhalten.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X