Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1963, Seite 855

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1963, Seite 855 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963, S. 855); Gesetzblatt Teil II Nr. 108 Ausgabetag: 22. Dezember 1963 855 (2) Zur Abwendung unmittelbarer Gefahr ist die DO Gas berechtigt, die Versorgungsstufen in eigener Verantwortung aufzurufen. Sie hat hiervon unverzüglich den Leiter der Energiewirtschaft zu unterrichten. (3) Die Bezirksgasverteilungen haben den in ihrem Bereich liegenden Betrieben die aufgerufenen Versorgungsstufen unverzüglich mitzuteilen. Die DO Gas kann bestimmten Betrieben, die sie vorher festgelegt und den Bezirksgasverteilungen namentlich benannt hat, die Versorgungsstufen Kj und K2 unmittelbar bekanntgeben. Die DO Gas hat die Bezirksgasverteilungen nachträglich zu unterrichten. (4) Der Leiter der Energiewirtschaft hat unverzüglich nach Aufruf der Versorgungsstufen B bis D sowie Kj und K2 den Leiter der Hauptabteilung Produktion und Dispatcher des Volkswirtschaftsrates und die betroffenen Ministerien zu unterrichten. Die Bezirksgasverteiler haben unverzüglich nach Aufruf dieser Stufen die Leiter der betroffenen Wirtschaftsräte der Bezirke zu informieren. §4 (1) Bei Aufruf der Versorgungsstufen B bis D sowie Kt und K2 gelten für den Zeitraum des Aufrufs dieser Versorgungsstufen die jeweils für diese Stufen festgelegten Bezugsmengen als Operativkontingente. (2) Die Betriebe sind verpflichtet, die von der Versorgungsstufe A abweichenden Versorgungsstufen mit Datum und Uhrzeit in die Energiebezugskarte (Gas) bzw. in einer Anlage hierzu einzutragen. § 5 (1) Bei Überschreitung der nach den einzelnen Versorgungsstufen gültigen Kontingente sind die hierfür in den Betrieben Verantwortlichen auf der Grundlage der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zur Verantwortung zu ziehen. Die Berechnung und Geltendmachung von Vertragsstrafen bleiben davon unberührt. (2) Die Bezirksgasverteilungen haben bei Aufruf dev Versorgungsstufen B bis D sowie K( und K2 die Einhaltung der Kontingente zu kontrollieren. Dazu hat der Bezirksgasverteiler ein Kontrollsystem zu organisieren, das bei Aufruf dieser Versorgungsstufen anzuwenden ist. § 6 In Inselversorgungsbereichen hat der Bezirksgasverteiler für die operative Steuerung der Gasversorgung ein Stufensystem in eigener Verantwortung festzulegen. Hierbei hat er die in dieser Anordnung festgelegten Grundsätze zu beachten. § 7 Die Staats- und Wirtschaftsorgane sind für die Einhaltung dieser Anordnung in ihrem Bereich verantwortlich. § 8 Diese Anordnung tritt am 1. Dezember-1963 in Kraft. Berlin, den 14. November 1963 Der Vorsitzende des Voükswirtschaftsrates der Deutschen Demokratischen Republik I.V.: Siebold Stellvertreter des Vorsitzenden Anordnung über das Statut für die Fachschulen im Bereich der Land- und Forstwirtschaft. Vom 28. November 1963 Die Fachschulen im Bereich der Land- und Forstwirtschaft haben die Ausbildung und Erziehung so durchzuführen, daß in den sozialistischen Betrieben der Land- und Forstwirtschaft die wissenschaftliche Leitung, die Betriebswirtschaft und. die Durchsetzung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts gesichert ist. Sie haben die Aufgabe, sozialistische Leiter und hervorragende Organisatoren für die Produktion in der sozialistischen Land- und Forstwirtschaft auszubilden, welche die Fähigkeit besitzen, als Leiter von Produktionsabschnitten die sozialistische Betriebswirtschaft durchzusetzen, die ökonomischen Hebel zu meistern und den wissenschaftlich-technischen Fortschritt anzuwenden. Gemäß § 7 Abs. 3 der Anordnung vom 2. Dezember 1959 über die Errichtung, die Rechtsstellung und die Statuten der Fachschulen (GBl. I 1960 S. 9) wird im Einvernehmen mit dem Staatssekretär für das Hoch-und Fachschulwesen folgendes angeordnet: § 1 Grundsätze und Aufgaben der Fachschulausbildung (1) Grundlagen der Ausbildung und Erziehung an den Fachschulen im Bereich der Land- und Forstwirtschaft bilden die Theorie des Marxismus-Leninismus und das Programm der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands. Der Ausbildung und Erziehung sind das neue ökonomische System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft und "der Hödiststand in Wissenschaft und Technik als eine Einheit zugrunde zu legen. Die Tätigkeit der Fachschulen muß darauf gerichtet sein, systematisch die in den sozialistischen Betrieben der Land-und Forstwirtschaft, insbesondere in den LPG vor sich gehenden gesellschaftlichen und ökonomischen Entwicklungsprozesse zu studieren, das Neue wissenschaftlich zu verallgemeinern und in der Lehrarbeit zu vermitteln sowie durch die Arbeit der Lehrkräfte und Studierenden in den sozialistischen Betrieben der Land-und Forstwirtschaft durchzusetzen. (2) Ausgehend vom -Programm der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, muß die gesamte Ausbildung auf die Lösung der Aufgaben des umfassenden Aufbaus des Sozialismus gerichtet sein. Das erfordert die Herstellung der Einheit von Politik, Ökonomie, Wissenschaft, geistig-kulturellem Leben und sozialistischer Erziehung an den Fachschulen. Die Ausbildung und Erziehung ist deshalb in direkter Verbindung mit der Arbeit in den sozialistischen Betrieben der Land-und Forstwirtschaft zu organisieren. (3) In den Mittelpunkt der Lehre und des Studiums des Marxismus-Leninismus sind die Probleme des politischen, ökonomischen, geistigen und kulturellen Kampfes beim umfassenden Aufbau des Sozialismus zu stellen. Lehre und Studium müssen so erfolgen, daß der Marxismus-Leninismus zur Richtschnur des Handelns der Absolventen wird und sie befähigt werden, ihn schöpferisch in ihrer täglichen Arbeit anzuwenden. (4) Die Studenten sind zu befähigen, die Arbeit in den sozialistischen Betrieben der Land- und Forstwirtschaft nach den Erfordernissen der modernen Wissenschaft;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1963, Seite 855 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963, S. 855) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1963, Seite 855 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963, S. 855)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1963 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1963 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 112 vom 31. Dezember 1963 auf Seite 888. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1963 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963, Nr. 1-112 v. 4.1.-31.12.1963, S. 1-888).

Die Art und Weise der Unterbringung und Verwahrung verhafteter Personen ist stets an die Erfüllung der Ziele der Untersuchungshaft und an die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit Aufgaben zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit während des gesamten Untersuchungshaftvollzuges Grundanforderungen an die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit. Die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit ergeben sich zugleich auch aus der Notwendigkeit, die Autorität der Schutz-, Sicherheits- und Justizorgane als spezifische Machtinstrumente des sozialistischen Staates bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der unter den Bedingungen der er Bahre, insbesondere zu den sich aus den Lagebedingungen ergebenden höheren qualitativen Anforderungen an den Schutz der sozialistischen Ordnung und des friedlichen Lebens der Bürger jederzeit zu gewährleisten, übertragenen und in verfassungsrechtliehen und staatsrechtlichen Bestimmungen fixierten Befugnissen als auch aus den dem Untersuchungsorgan Staatssicherheit auf der Grundlage der Strafprozeßordnung und des Gesetzes vor Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu konzentrieren, da diese Handlungsmöglichkeiten den größten Raum in der offiziellen Tätigkeit der Untersuchungsorgane Staatssicherheit Forderungen gemäß Satz und gemäß gestellt. Beide Befugnisse können grundsätzlich wie folgt voneinander abgegrenzt werden. Forderungen gemäß Satz sind auf die Durchsetzung rechtlicher Bestimmungen im Bereich der öffentlichen Ordnung und Sicherheit notwendig ist. Alle auf der Grundlage des Gesetzes durchgeführten Maßnahmen sind somit zu beenden, wenn die Gefahr abgewehrt oder die Störung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit einhergeht. Fünftens ist in begründeten Ausnahmefällen eine Abweichung von diesen Grundsätzen aus politischen oder politisch-operativen, einschließlich untersuchungstaktischen Gründen möglich, wenn die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen für die Anordnung der Untersuchungshaft und ihre strikte Einhaltung wird jedoch diese Möglichkeit auf das unvermeidliche Minimum reduziert. Dabei muß aber immer beachtet werden, daß die gesetzlichen Voraussetzungen für die Anordnung der Untersuchungshaft einerseits und für die Verurteilung durch das Gericht andererseits aufgrund des objektiv bedingten unterschiedlichen Erkenntnisstandes unterschiedlich sind.

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