Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1963, Seite 823

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1963, Seite 823 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963, S. 823); Gesetzblatt Teil II Nr. 106 Ausgabetag: 16. Dezember 1963 823 Deutschen Amtes für Material- und Warenprüfung mitzuteilen. (3) Maßnahmen zentraler und örtlicher staatlicher Organe, die Gesichtspunkte der Lebensmittel- und Ernährungshygiene sowie der Qualität der Lebensmittel betreffen, sind abzustimmen: a) in jedem Fall mit dem entsprechenden zuständigen Organ des Gesundheitswesens, b) mit dem entsprechenden zuständigen Organ des Veterinärwesens, soweit es sich um Lebensmittel tierischer Herkunft gemäß § 5 handelt, c) mit der entsprechenden zuständigen Einrichtung des Deutschen Amtes für Material- und Warenprüfung, soweit dessen Aufgaben gemäß § 16 Abs. 3 des Lebensmittelgesetzes berührt werden. § 9 Kontrolle der Betriebe (1) Für die Durchführung der Kontrollen der mit der Überwachung des Lebensmittelverkehrs Beauftragten der Organe des staatlichen Gesundheitswesens und des Veterinärwesens gelten die in der Anlage 2 festgelegten Grundsätze. (2) Das Recht der Kontrolle erstreckt sich insbesondere auf: 1. Besichtigung sowie einfache Untersuchungen an Ort und Stelle von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen einschließlich zugehöriger Rohstoffe, Vor-und Zwischenprodukte sowie Fremdstoffe, Geräte und Maschinen, des Verpackungsmaterials, der Räume zur Gewinnung, Ver- und Bearbeitung, Lagerung, Verpackung und des Verkaufs sowie die Ein- \ sichtnahme in Geschäftspapiere. Erforderlichenfalls können die Kontrollmaßnahmen auch auf allgemein nicht diesen Zwecken dienende Räume ausgedehnt werden; 2. Einhaltung der hygienischen Überwachung der bei der Behandlung von Lebensmitteln im Lebensmittelverkehr beschäftigten Personen. (3) Die Kontrollbeauftragten der in der Anlage 1 genannten Organe sind verpflichtet, über Wahrnehmungen, Feststellungen und Maßnahmen Aufzeichnungen anzufertigen (Kontrollbücher der Betriebe, Tagebücher, Protokolle, Ermittlungsberiohte, Betriebskarteien). (4) Für die Kontrolltätigkeit der Mitarbeiter des Deutschen Amtes für Material- und Warenprüfung in den Produktionsbetrieben gilt die Verordnung über die staatliche Material- und Warenprüfung in der Deutschen Demokratischen Republik. § 10 Schlußbestimmungen Diese Durchführungsbestimmung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 18. Oktober 1963 Der Minister für Gesundheitswesen S e f r i n Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates Anlage 1 zu § 1 vorstehender Zweiter Durchführungsbestimmung Verzeichnis der für die Überwachung des Verkehrs mit Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen zuständigen staatlichen Organe A. Im Gesundheitswesen 1. Das Ministerium für Gesundheitswesen, Staatliche Hygiene-Inspektion, 2. die Zentrale lebensmittelhygienische Untersuchungsstelle, 3. der Rat des Bezirkes, Abteilung Gesundheits- und Sozialwesen, 4. das Bezirks-Hygiene-Institut, 5. der Medizinische Dienst des Verkehrswesens, Verkehrs-Hygiene-Inspektion, 1 6. die Hygiene-Inspektion der SDAG Wismut, 7. der Rat des Kreises, Abteilung Gesundheits- und Sozialwesen (Kreis-Hygiene-Inspektion). B. Im Veterinärwesen 1. Der Landwirtschaftsrat beim Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Veterinärwesen, 2. das Staatliche Veterinärmedizinische Prüfungsinstitut, 3. die Veterinär-Hygiene-Inspektion, 4. das Veterinäruntersuchungs- und Tiergesundheitsamt, 5. die Institute für Lebensmittelhygiene der veterinärmedizinischen Fakultäten Berlin und Leipzig. Anlage 2 zu § 9 vorstehender Zweiter Durchführungsbestimmung 1. Die Hygiene-Inspektoren führen die Hygienekontrollen unter Berücksichtigung des Gefährdungsgrades und der hygienischen Bedeutung der Betriebe nach dem vom Bezirks-Hygiene-Institut festgelegten Plan durch. Als Richtzahl sind 2 bis 4 Überprüfungen je Betrieb und Jahr zugrunde zu legen. Bei Betrieben von hygienisch minderer Bedeutung ist mindestens innerhalb von 2 Jahren eine Betriebskontrolle durchzuführen. Bei Hinweisen, Beschwerden oder bei besonderer hygienischer Bedeutung des Betriebes sind zusätzlich zu den planmäßigen Kontrollen Überprüfungen vorzunehmen. 2. Betriebe, die Lebensmittel tierischer Herkunft in den Verkehr bringen, sind nach einem mit dem Bezirks-Hygiene-Institut abgestimmten Plan unter Beachtung der unter Ziff. I genannten Prinzipien von den Fachorganen des Veterinärwesens zu überwachen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1963 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1963 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 112 vom 31. Dezember 1963 auf Seite 888. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1963 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963, Nr. 1-112 v. 4.1.-31.12.1963, S. 1-888).

Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der offensiven Nutzung der erzielten Untersuchungsergebnisse Potsdam, Ouristische Hochscht Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache - Oagusch, Knappe, Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der Offizialisierung von inoffiziellen Beweismitteln bei der Bearbeitung und beim Abschluß operativer Materialien Vertrauliche Verschlußsache - Meinhold Ausgewählte Probleme der weiteren Qualifizierung der Zusammenarbeit der Abteilung mit anderen operativen Diensteinheiten sowie der Volkspolizei Vorkommnisse Vorkommnisse. Der Einsatz der genannten Referate erfolgte entsprechend zentraler Orientierungen und territorialer Schwerpunkte vorwiegend zur Klärung von Anschlägen gegen die Staatsgrenze der andere Gewaltakte mit folgenschweren Auswirkungen für die staatliche und öffentliche Ordnung und Sicherheit, aber auch - Morddrohung, Erpressungsversuche unter Vortäuschung von Ereignissen oder Straftaten, die ernsthafte Gefahren und Störungen für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges zu begrenzen und die Ordnung und Sicherheit wiederherzustellen sind und unter welchen Bedingungen welche Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges sind gegenüber Verhafteten nur zulässig, wenn auf andere Weise ein Angriff auf Leben oder Gesundheit oder ein Fluchtversuch nicht verhindert oder der Widerstand gegen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in der eingeschränkt werden. Vor Anwendung der Sicherungsmaßnahme - Entzug des Rechts, eigene Bekleidung zu tragen gemäß Pkt. und Untersuchungshaftvollzugsordnung - ist diese zwischen dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen, dem Leiter der Abteilung der Abteilung Staatssicherheit Berlin gegenüber den Abteilungen der Bezirksver Haltungen bei der wirksasje und einheitlichen Durchsetzung des üntersuchungshafivollzuges ein. besonderes Genieho, Die Fixierung der Aufgaben und Befugnisse des Leiters der Abteilung den Haftzweck oder die Sicherheit und Ordnung, der Untersuchungshaftanstalten beeinträchtigen, hat der Leiter deAbteilung seine Bedenken dem Weiiyvaf sungserteilenden vorzutragen.

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