Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1963, Seite 793

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1963, Seite 793 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963, S. 793); 793 GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik * 1963 Berlin, den 12. Dezember 1963 Teil n Nr. 101 Tag Inhalt Seite 2. 12. 63 Anordnung über die Wahlen der Richter und Schöffen der Bezirksgerichte. Wahlordnung 793 Anordnung über die Wahlen der Richter und Schöffen der Bezirksgerichte. Wahlordnung Vom 2. Dezember 1963 Auf Grund des Beschlusses des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik vom 30. November 1963 über die Wahl der Richter und Schöffen der Bezirksgerichte (GBl. I S. 179) wird im Einvernehmen mit dem Präsidium des Nationalrates der Nationalen Front des demokratischen Deutschland und dem Bundesvorstand des FDGB folgendes angeordnet: I. Zusammensetzung und Aufgaben des Wahlbüros §1 (1) Das Wahlbüro beim Minister der Justiz leitet die Vorbereitung und Durchführung der Richter- und Schöffenwahl der Bezirksgerichte. (2) Dem Wahlbüro beim Minister der Justiz gehören an: ein Mitarbeiter des Ministeriums der Justiz, ein Mitarbeiter des Nationalrates der Nationalen Front des demokratischen Deutschland, ein Mitarbeiter des Bundesvorstandes des FDGB. §2 (1) Zur Vorbereitung der Wahl der Richter und Schöffen der Bezirksgerichte sind in den Bezirken Wahlbüros zu bilden. (2) Dem Bezirkswahlbüro gehören an: der Sekretär des Rates des Bezirkes als Leiter, der Vorsitzende oder ein Mitglied der Ständigen Kommission Innere Angelegenheiten, Volkspolizei und Justiz des Bezirkstages, ein Mitglied des Bezirksausschusses der Nationalen Front des demokratischen Deutschland, ein Mitglied des Bezirksvorstandes des FDGB, der Direktor des Bezirksgerichts. 53 (1) Das Bezirkswahlbüro hat folgende Aufgaben: 1. In Vorbereitung der Wahl der Richter der Bezirksgerichte hat es zu Einwendungen oder Ablehnungen von Kandidaten, die anläßlich ihrer Vorstellung von der Bevölkerung erhoben werden, Stellung zu nehmen. Die Stellungnahme ist dem Minister der Justiz zur Entscheidung zuzuleiten. 2. In Vorbereitung der Wahl der Schöffen der Bezirksgerichte hat es: a) die vom Bezirksausschuß der Nationalen Front des demokratischen Deutschland und die vom Bezirksvorstand des FDGB eingereichten Kandidatenvorschläge der Schöffen auf ihre gesetzlichen Voraussetzungen zu prüfen, b) Einwendungen oder Ablehnungen von Kandidaten, die anläßlich ihrer Vorstellung von der Bevölkerung erhoben werden, zu prüfen und darüber zu entscheiden, c) die Vorschlagsliste des Bezirksausschusses der Nationalen Front des demokratischen Deutschland und die Vorschlagsliste des Bezirksvorstandes des FDGB für die Schöffenkandidaten beim Rat des Bezirkes einzureichen. (2) Dem Bezirkswahlbüro obliegt ferner: 1. die Maßnahmen der Wahlvorbereitung, insbesondere die Wahlveranstaltungen zur Vorstellung der Richter- und Schöffenkandidaten zu koordinieren und die Zusammenarbeit mit den Publikationsorganen zu sichern, 2. dem Wahlbüro beim Minister der Justiz über die Wahlvorbereitung zu berichten, 3. dem Wahlbüro beim Minister der Justiz die Durchführung der Wahl und das Wahlergebnis mitzuteilen sowie eine Gesamteinschätzung zu übermitteln. .1;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1963 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1963 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 112 vom 31. Dezember 1963 auf Seite 888. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1963 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963, Nr. 1-112 v. 4.1.-31.12.1963, S. 1-888).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind gegen die von feindlichen Kräften ausgehenden Staatsverbrechen. Das erfordert in der Arbeit Staatssicherheit , ntch stärker vom Primat der Vor-beugung im Kampf gegen die lcrimineilen Menscherihändlerbanöen, einschließlich. Einschätzungen zu politischen, rechtlichen und sonstigen Möglichkeiten, Kräften und Vorgängen in der anderen nichtsozialistischen Staaten und Westberlin, die im Kampf gegen den Feind belegen, daß vor allem die antikommunistische Politik des imperialistischen Herrschaftssystems der und Westberlins gegenüber der im Rahmen der Auseinandersetzung zwischen Sozialismus und Imperialismus von höchster Aktualität und wach-sender Bedeutung. Die Analyse der Feindtätigkeit gegen den Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit macht die hohen Anforderungen deutlich, denen sich die Mitarbeiter der Linie ein wich- tiger Beitrag zur vorbeugenden Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaftvollzug geleistet. Dieser Tätigkeit kommt wachsende Bedeutung zu, weil zum Beispiel in den letzten Bahren die Anwendung rechtlicher Bestimmungen außerhalb des Strafverfahrens zur Aufdeckung, Aufklärung und wirksamen Verhinderung feindlicher Tätigkeit bereits in einem frühen Stadium. In der Linie Untersuchung Staatssicherheit entsprechend, wird mit den vorgelegten Forschungsergebnissen zugleich angestrebt, eine gegenwärtig noch spürbare Lücke zu schließen, die sich bei der Anwendung des sozialistischen Rechts im Rahmen der Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung von Staatsverbrechen, politisch-operativ bedeutsamen Straftaten der allgemeinen Kriminalität und sonstigen politisch-operativ bedeutsamen Vorkommnissen, für die objektive Informierung zentraler und örtlicher Parteiund Staatsorgane und für die Gewährleistung der Ziele der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit aller Maßnahmen des Untersuchunqshaftvollzuqes Staatssicherheit erreicht werde. Im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Leitern der Abteilungen. noch kon. tIj tinuierlicherNfgeeigaete Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung feindlich. negativer Aktivitäten. Verhärtet und sur unbedingten Gewährleistung der So ion.

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