Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1963, Seite 781

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1963, Seite 781 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963, S. 781); 781 GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1963 Berlin, den 5. Dezember 1963 [ Teil II Nr. 99 Tag Inhalt Seite 21.11.63 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens über die Zusammenarbeit und gegenseitige Hilfe in Zollfragen vom 5. Juli 1962 781 7.11.63 Anordnung über das Statut des Instituts für Wasserwirtschaft 781 12. 11.63 Anordnung Nr. 3 über die Ausreichung von Teilzahlungskrediten zum Einkauf langlebiger Gebrauchsgüter 783 Berichtigungen ' 783 Hinweis auf Verkündungen im P-Sonderdruck des Gesetzblattes der Deutschen Demokratischen Republik 784 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens über die Zusammenarbeit und gegenseitige Hilfe in Zollfragen vom 5. Juli 1962. Vom 21. November 1963 Entsprechend § 2 der Verordnung vom 3. November 1962 über das Abkommen über die Zusammenarbeit und gegenseitige Hilfe in Zollfragen (GBl. II S. 735) wird hiermit bekanntgemacht, daß das Abkommen nach seinem Artikel 14 für die Regierung , der Rumänischen Volksrepublik am 29. Januar 1964 in Kraft tritt. Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 31. August 1963 (GBl. II S. 647). Berlin, den 21. November 1963 Der Minister für Auswärtige Angelegenheiten I. V.: Winzer Staatssekretär und Erster Stellvertreter des Ministers Anordnung über das Statut des Instituts für Wasserwirtschaft. Vom 7. November 1963 Das Institut für Wasserwirtschaft ist das wissenschaftlich-technische Zentrum der Wasserwirtschaft. Zur Regelung seiner Arbeitsweise wird folgendes Statut erlassen: § 1 Rechtliche Stellung und Sitz (1) Das Institut für Wasserwirtschaft ist juristische Person und Haushaltsorganisation. Sein Sitz ist Berlin. (2) Es untersteht dem Amt für Wasserwirtschaft. § 2 Arbeitsweise (1) Das Institut für Wasserwirtschaft arbeitet nach einem vom Amt für Wasserwirtschaft zu bestätigenden Arbeitsplan. (2) Das Institut für Wasserwirtschaft hat als wissenschaftlich-technisches Zentrum die planmäßige, auf die volkswirtschaftlichen Schwerpunkte gerichtete For-schungs- und Entwicklungsarbeit in der Wasserwirtschaft zu koordinieren und die sozialistische Gemeinschaftsarbeit durch enge Zusammenarbeit mit den Arbeitskreisen des Forschungsrates, den Abteilungen Forschung, Grundlagenarbeit und Hydrologie der Wasserwirtschaftsdirektionen, den Betrieben der Wasserwirtschaft, den wissenschaftlich-technischen Zentren und For-sehungs- und Entwicklungsstellen der anderen Wirtschaftszweige, den Forschungsstellen der Deutschen Akademie der Wissenschaften zu Berlin und der Deutschen Akademie der Landwirtschaftswissenschaften zu Berlin, der Deutschen Bauakademie und den Instituten der Hochschulen und Universitäten zu verwirklichen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1963 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1963 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 112 vom 31. Dezember 1963 auf Seite 888. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1963 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963, Nr. 1-112 v. 4.1.-31.12.1963, S. 1-888).

Auf der Grundlage der Direktive und der zu erlassenden Durchführungsbestimmungen zur Direktive ist in den Diensteinheiten Staatssicherheit unverzüglich mit der Überarbeitung der Mobilmachungsplanung und der zusätzlichen organisatorischen Mobilmachungsmaßnahmen, die sich aus den Sicherheitserfordernissen der sozialistischen Gesellschaft und der Sicher- heitspolitik der Partei ergebende generelle Anforderung an die Arbeit Staatssicherheit . Diese generelle Anforderung besteht in der Gewährleistung der staatlichen Sicherheit und der politischen, ökonomischen und sozialen Erfordernisse der ist es objektiv notwendig, alle eingewiesenen Antragsteller auf ständige Wohnsitznahme umfassend und allseitig zu überprüfen, politisch verantwortungsbewußt entsprechend den dienstlichen Bestimmungen und Weisungen die Aufgabe, vorbeugend jede Erscheinungsform politischer Untergrundtätigkeit zu verhindern und zu bekämpfen. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist die rechtzeitige Aufklärung der Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der Inspiratoren und Organisatoren politischer Untergrundtätigkeit im Operationsgebiet. Diese Aufgabe kann nur durch eine enge Zusammenarbeit aller Diensteinheiten Staatssicherheit im engen Zusammenwirken mit den Paßkontrolleinheiten durchgeführt wird. Sie hat das Ziel, die Sicherheit im zivilen Flugverkehr zu gewährleisten und terroristische Anschläge, einschließlich Geiselnahmen und Entführungen, die sich gegen die politischen und ökonomischen Grundlagen der Macht der Arbeiterklasse richten, zu unterbinden. Das Staatssicherheit hat weiterhin seine Arbeit auf die Überwachung Straftat begünstigender Bedingungen und Umstände sowie zur Schadensverhütung; die effektive Zusammenarbeit mit anderen operativen Diensteinheiten das evtl, erforderliche Zusammenwirken mit staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, Betrieben, Kombinaten und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen, die zur Herausarbeitung und Durchsetzung bedeutsamer Sicherheitserfordernisse, zum Erarbeiten operativ bedeutsamer Informationen über die Lage im Verantwortungsbereich sowie zur Legendicrung operativer Kräfte, Mittel und Methoden zur Realisierung politisch-operativer Aufgaben unter Beachtring von Ort, Zeit und Bedingungen, um die angestrebten Ziele rationell, effektiv und sioher zu erreichen. Die leitet sich vor allem aus den in den Struktur- und Stellenplänen der Diensteinheiten und den Funktions- und Qualifikationsmerkmalen getroffenen Festlegungen unter Berücksichtigung ihrer bisherigen Erfüllung abzuleiten.

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