Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1963, Seite 781

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1963, Seite 781 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963, S. 781); 781 GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1963 Berlin, den 5. Dezember 1963 [ Teil II Nr. 99 Tag Inhalt Seite 21.11.63 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens über die Zusammenarbeit und gegenseitige Hilfe in Zollfragen vom 5. Juli 1962 781 7.11.63 Anordnung über das Statut des Instituts für Wasserwirtschaft 781 12. 11.63 Anordnung Nr. 3 über die Ausreichung von Teilzahlungskrediten zum Einkauf langlebiger Gebrauchsgüter 783 Berichtigungen ' 783 Hinweis auf Verkündungen im P-Sonderdruck des Gesetzblattes der Deutschen Demokratischen Republik 784 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens über die Zusammenarbeit und gegenseitige Hilfe in Zollfragen vom 5. Juli 1962. Vom 21. November 1963 Entsprechend § 2 der Verordnung vom 3. November 1962 über das Abkommen über die Zusammenarbeit und gegenseitige Hilfe in Zollfragen (GBl. II S. 735) wird hiermit bekanntgemacht, daß das Abkommen nach seinem Artikel 14 für die Regierung , der Rumänischen Volksrepublik am 29. Januar 1964 in Kraft tritt. Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 31. August 1963 (GBl. II S. 647). Berlin, den 21. November 1963 Der Minister für Auswärtige Angelegenheiten I. V.: Winzer Staatssekretär und Erster Stellvertreter des Ministers Anordnung über das Statut des Instituts für Wasserwirtschaft. Vom 7. November 1963 Das Institut für Wasserwirtschaft ist das wissenschaftlich-technische Zentrum der Wasserwirtschaft. Zur Regelung seiner Arbeitsweise wird folgendes Statut erlassen: § 1 Rechtliche Stellung und Sitz (1) Das Institut für Wasserwirtschaft ist juristische Person und Haushaltsorganisation. Sein Sitz ist Berlin. (2) Es untersteht dem Amt für Wasserwirtschaft. § 2 Arbeitsweise (1) Das Institut für Wasserwirtschaft arbeitet nach einem vom Amt für Wasserwirtschaft zu bestätigenden Arbeitsplan. (2) Das Institut für Wasserwirtschaft hat als wissenschaftlich-technisches Zentrum die planmäßige, auf die volkswirtschaftlichen Schwerpunkte gerichtete For-schungs- und Entwicklungsarbeit in der Wasserwirtschaft zu koordinieren und die sozialistische Gemeinschaftsarbeit durch enge Zusammenarbeit mit den Arbeitskreisen des Forschungsrates, den Abteilungen Forschung, Grundlagenarbeit und Hydrologie der Wasserwirtschaftsdirektionen, den Betrieben der Wasserwirtschaft, den wissenschaftlich-technischen Zentren und For-sehungs- und Entwicklungsstellen der anderen Wirtschaftszweige, den Forschungsstellen der Deutschen Akademie der Wissenschaften zu Berlin und der Deutschen Akademie der Landwirtschaftswissenschaften zu Berlin, der Deutschen Bauakademie und den Instituten der Hochschulen und Universitäten zu verwirklichen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1963 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1963 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 112 vom 31. Dezember 1963 auf Seite 888. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1963 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963, Nr. 1-112 v. 4.1.-31.12.1963, S. 1-888).

Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei zu realisieren. Wird der Gewahrsam nicht in den Gewahrsamsräumen der vollzogen, sind von den Mitarbeitern der Diensteinheiten der Linie mit der Staatsanwaltschaft, den Gerichten und dem Mdl Verwaltung Strafvollzug zur Gewährleistung eines abgestimmten und Vorgehens zur Realisierung gemeinsamer Aufgaben unter besonderer Beachtung der Einhaltung der Konspiration und Geheimhaltung. Das politisch-operative Zusammenwirken mit dem Mdl Verwaltung Strafvollzug hat in Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie zu erfolgen. Der Rahmen des politisch-operativen Zusammenwirkens mit dem Staatsanwalt und den Gerichten wird durch die in der sozialistischen Rechtsordnung arbeitsteilig festgelegten spezifischen Aufgaben, Pflichten und Rechte in bezug auf den Vollzug der Untersuchungshaft regelt Ziel und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse der Vollzugsorgane sowie Rechte und Pflichten der Verhafteten. Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der Inhaftierten zur Lbsung der Aufgaben des Strafverfahrens sowie der politisch-operativen Aufgabenstellungen der Linie. Die Gewährleistung des Rechts auf Mitwirkung des Beschul-digten am gesamten Strafverfahrfen als Beitrag zur allseitigen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit beiträgt, um alle Einzelheiten, Zusammenhänge und Beziehungen des möglicherweise strafrechtlich relevanten Geschehens zu erkennen und bewerten zu können.

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