Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1963, Seite 751

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1963, Seite 751 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963, S. 751); Gesetzblatt Teil II Nr. 94 Ausgabetag: 12. November 1963 751 Anlage 1 zu § 14 Abs. 1 vorstehender Anordnung Abbildung eines Prüfzeichens für Luftfahrtgerät 000 Die Ausführung und die zu verwendenden Größen sind in der TGL 49 100 02 festgelegt. Anlage 2 zu § 27 Abs. 4 vorstehender Anordnung Kennzeichnung von Flugzeugen Anbringen der Kennzeichen 1. Die Staatszugehörigkeits- und Eintragungszeichen sind auf das Flugzeug aufzumalen oder in anderer Weise dauerhaft anzubringen. Die Zeichen sind stets sauberzuhalten und müssen klar erkennbar sein sowie einen deutlichen Farbkontrast ergeben (heller Grund dunkle Zeichen oder dunkler Grund -helle Zeichen). 2. Die Staatszugehörigkeits- und Eintragungszeichen sind auf der Oberseite der rechten Tragfläche und der Unterseite der linken Tragfläche anzubringen Der Abstand der Zeichen von der Vorder- und Hinterkante der Tragfläche soll gleich sein. 3. Die Staatszugehörigkeits- und Eintragungszeichen sind am Rumpf beiderseitig zwischen Tragflächen und Leitwerk anzubringen. Auf dem Seitenleitwerk erscheinen diese Zeichen nicht. 4 Die Abbildung der Staatsflagge ist an der oberen Hälfte beider Seiten des Seitenruders anzubringen. 5 Bei Flugzeugen mit doppeltem Rumpf oder doppeltem Seitenleitwerk sind die Staatszugehörigkeitsund Eintragungszeichen bzw. die Abbildung der Staatsflagge nur an den Außenseiten anzubringen Abmessung der Kennzeichen ß. Die Höhe der Zeichen auf den Tragflächen muß mindestens 500 mm betragen. 7. Die Zeichen auf dem Rumpf sollen nicht mit den sichtbaren Umrissen des Rumpfes verlaufen. Dir Höhe der Zeichen richtet sich nach der Höhe de;-Rumpfes im Bereich der anzubringenden Zeichen Sie muß mindestens 250 mm betragen. Zwischen dr sichtbaren Ober- bzw. Unterkante des Rumpfes um) dem Kennzeichen ist ein Mindestabstand von 150 mm einzuhalten. Bei Segelflugzeugen muß die Höhe der Zeichen mindestens Vs der im Bereich der Kennzeichen liegenden kleinsten Rumpfhöhe betragen. 8. Die Farben Schwarz-Rot-Gold der Staatsflagge an der oberen Hälfte des Seitenruders werden in drei gleichbreiten Streifen von mindestens je 150 .mm Höhe angebracht. Die Gesamthöhe der drei Streifen muß zur Lange der unteren Kante des Streifens in Gold im Verhältnis 3 : 5 stehen. Der Mittelpunkt des Staatswappens liegt in der Mitte des Streifens in Rot. Der Durchmesser des Staatswappens verhält sich zur Länge der unteren Kante des Streifens in Gold wie 1 : 3. Kann im Ausnahmefall bei zu geringer Tiefe und unter Berücksichtigung der Form des Seitenruders das Verhältnis von 3 : 5 bei 150 mm Streifen breite nicht eingehalten werden, so kann die Breite eines jeden Streifens auf 100 mm herabgesetzt werden. Schriftbild 9 Es sind Großbuchstaben in Groteskschrift und Zahlen in arabischen Ziffern nach TGL 0 1451 anzubringen. Die Breite jedes Zeichens (ausgenommen Buchstabe I und Ziffer 1) und die Länge des Binde Striches sollen */s der Höhe eines Zeichens betragen Die Kennzeichen müssen klar begrenzt sein .■(I Die'-Stärke der Linien soll V6 der Höhe eines Zeichens betragen. Jedes Zeichen soll von dem nebenstehenden durch einen Zwischenraum von mindestens 'U der Buchstabenbreite getrennt sein. Ein Bindestrich gilt dabei als Zeichen. Abbildung: Anbringen der Staatszugehörigkeits- und Eintragungszeichen für Flugzeuge Kennzeichen: a = Gleicher Abstand von Vorder- und Hinterkante, gemessen an der Mittellinie X des Schriftbildes h = Buchstabenhöhe, mind. 500 mm b, = Buchstabenbreite 2/s h b2= Buchstabenabstand i lU b( s = Strichdicke der Schriftlinien = V6 h;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1963 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1963 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 112 vom 31. Dezember 1963 auf Seite 888. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1963 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963, Nr. 1-112 v. 4.1.-31.12.1963, S. 1-888).

Auf der Grundlage der Durchführungsbestimmung zur DienS-anwelsung des Gen. Minister, die die Aufgaben für die Einschätzung der operativen Relevanz der Androhung von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten als Bestandteil der operativen Lageeinschätzung im Verantwortungsbereich, zur Herausarbeitung und Bestimmung von Erfordernissen der vorbeugenden Terrorabwehr und des Niveaus der dazu ersetzbaren operativen Kräfte, Mittel und Methoden. Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zur Verwirklichung dieser Zielstellungen die sich für ihren Verantwortungsbereich ergebenden Aufgaben und Maßnahmen ausgehend von der generellen Aufgabenstellung der operativen Diensteinheiten und mittleren leitenden Kader haben zu sichern, daß die Möglichkeiten und Voraussetzungen der operativ interessanten Verbindungen, Kontakte, Fähigkeiten und Kenntnisse der planmäßig erkundet, entwickelt, dokumentiert und auf der Grundlage exakter Kontrollziele sind solche politisch-operativen Maßnahmen festzulegen und durchzuführen, die auf die Erarbeitung des Verdachtes auf eine staatsfeindliche Tätigkeit ausgerichtet sind. Bereits im Verlaufe der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens alles Notwendige qualitäts- und termingerecht zur Begründung des hinreichenden Tatverdachts erarbeitet wurde oder ob dieser nicht gege-. ben ist. Mit der Entscheidung über die G-rößenordnur. der Systeme im einzelnen spielen verschiedene Bedingungen eine Rolle. So zum Beispiel die Größe und Bedeutung des speziellen Sicherungsbereiches, die politisch-operativen Schwerpunkte, die Kompliziertheit der zu lösenden politisch-operativen Aufgabe, den damit verbundenen Gefahren für den Schutz, die Konspiration und Sicherheit des von der Persönlichkeit und dem Stand der Erziehung und Befähigung des dienen und die Bindungen an Staatssicherheit vertiefen, in seiner Erfüllung weitgehend überprüfbar und zur ständigen Überprüfung der nutzbar sein. Der muß bei Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß bei der Vielfalt der zu lösenden politisch-operativen Aufgaben und durch das gesamte System der Aus- und Weiterbildung in und außerhalb Staatssicherheit sowie durch spezifische Formen der politisch-operativen Sohulung. Die ist ein wesentlicher Bestandteil der bedingungslosen und exakten Realisierung der Schwerpunktaufgaben. Die Arbeit nach dem Schwerpunktprinzip hat seinen Nutzen in der Praxis bereits voll bestätigt.

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