Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1963, Seite 741

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1963, Seite 741 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963, S. 741); Gesetzblatt Teil II Nr. 93 Ausgabetag: 6. November 1963 741 § l (1) Die in der Anordnung Nr. 5 vom 10. Dezember 1956 über die Festsetzung bergbaulicher Schutzgebiete (GBl. I 1957 S. 62) im Kreis Hoyerswerda, Bezirk Cottbus, auf der topographischen Karte im Maßstab 1 :25 000, Hohenbocka, Blatt 4550, ausgewiesene, abgegrenzte und zum bergbaulichen Schutzgebiet erklärte Fläche wird im Bereich der Ortslage Lauta, Kreis Hoyerswerda, geändert (Freigabe). (2) Die in der Anordnung Nr. 3 vom 6. August 1956 über die Festsetzung bergbaulicher Schutzgebiete (GBl. I S. 663) in den Kreisen Stadtkreis Halle und Saalkreis, Bezirk Halle, auf den topographischen Karten im Maßstab 1:25 000, Halle/Saale (Nord), Blatt-4437 und Landsberg, Blatt 4438 nördlich der Stadt Halle, ausgewiesene und abgegrenzte Fläche (ehern. Braun-kohlenticfbau „Deutsch-Sowjetische-Freundschaft“) wird als Bergbauschutzgebiet aufgehoben. (3) Die im § 1 Abs. 2 der Anordnung Nr. 12 vom 8. März 1961 über die Festsetzung bergbaulicher Schutzgebiete (GBL II S. 111) im Saalkreis, Bezirk Halle, auf der topographischen Karte im Maßstab 1 :25 000, Dieskau, Blatt 4538, ausgewiesene, abgegrenzte und zum bergbaulichen Schutzgebiet erklärte Fläche wird südlich der Ortslage Dieskau, Saalkreis, geändert (Erweiterung). (4) Die in der Anordnung Nr. 2 vom 7. Juni 1956 über die Festsetzung eines bergbaulichen Schutzgebietes (GBl. I S. 536) im Kreis Köthen, Bezirk Halle, auf der topographischen Karte im Maßstab 1 : 25 000, Löbejün, Blatt 4337, im Bereich der Ortslage Edderitz, Kreis Köthen, ausgewiesene und abgegrenzte Fläche (ehern. Braunkohlentagebau Edderitz) wird als Bergbauschutzgebiet aufgehoben. (5) Die in der Anordnung Nr. 2 vom 7. Juni 1956 über die Festsetzung eines bergbaulichen Schutzgebietes (GBl. I S. 536) im Kreis Bitterfeld, Bezirk Halle, auf der topographischen Karte im Maßstab 1 : 25 000, Bitterfeld-West, Blatt 4339, ausgewiesene, abgegrenzte und zum bergbaulichen Schutzgebiet erklärte Fläche („Bitterfelder Hochhalde“) wird südlich der Stadt Bitterfeld geändert (Freigabe). (6) Die in der Anordnung Nr. 2 vom 7. Juni 1956 über die Festsetzungeines bergbaulichen Schutzgebietes (GB1.I S. 536) im Kreis Köthen, Bezirk Halle, auf der topographischen Karte im Maßstab 1 : 25 000, - Wulfen, Blatt 4137, nördlich der Orstlage Trebbichau, Kreis Köthen, ausgewiesene und abgegrenzte Fläche (ehern. Braunkohlentiefbau „Robert-Blum-Schacht“, Nord- und Südfeld) wird als Bergbauschutzgebiet aufgehoben. (7) Die in der Ersten Anordnung vom 18. November 1955 über die Festsetzung eines bergbaulichen Schutzgebietes (GBl. I S. 851) im Kreis Cottbus, Bezirk Cottbus, auf der topographischen Karte im Maßstab 1 : 25 000, Cottbus (West), Blatt 4251, ausgewiesene, abgegrenzte und zum bergbaulichen Schutzgebiet erklärte Fläche wird nördlich der Ortslage Leuthen-Wintdorf, Kreis Cottbus, geändert (Freigabe). (8) Die in der Anordnung Nr. 6 vom 8. Juli 1957 über die Festsetzung bergbaulicher Schutzgebiete (GBl. 1 S. 391) im Kreis Oschersleben, Bezirk Magdeburg, auf den topographischen Karten 1: 25 000, Oschersleben. Blatt 3933; Hötensleben, Blatt 3832 und Helmstedt, Blatt 3732, ausgewiesenen, abgegrenzten und zum bergbaulichen Schutzgebiet erklärten Flächen werden nordöstlich der Stadt Oschersleben, nördlich der Ortslage Hötensleben, Kreis Oschersleben, und nördlich der Ortslage Harbke, Kreis Oschersleben, geändert (Freigabe). § 2 Verbindliche Grundlage für die Kennzeichnung der Änderungen der bergbaulichen Schutzgebiete gemäß § 1 sind die von der Obersten Bergbehörde ausgefertigten topographischen Karten oder deren Auszüge im Maßstab 1 : 25 000 Helmstedt, Blatt 3732; Hötensleben, Blatt 3832; Oschersleben, Blatt 3933; Wulfen, Blatt 4137; Cottbus (West), Blatt 4251; Löbejün, Blatt 4337; Bitterfeld-West, Blatt 4339; Halle/Saale (Nord), Blatt 4437; Landsberg, Blatt 4438; Dieskau, Blatt 4538; Hohenbocka, Blatt 4550. § 3 Über die Durchführung von Bauvorhaben auch der Bauvorhaben der zentralen Planträger entscheiden für die bergbaulichen Schutzgebiete gemäß § 1 die Bergbehörde Senftenberg für den Bezirk Cottbus, die Bergbehörde Halle für den Bezirk Halle und die Bergbehörde Staßfurt für den Bezirk Magdeburg. Im übrigen gilt die Dritte Durchführungsbestimmung vom 5. September 1962 zum Gesetz zur Sicherung der Lagerstätten von Bodenschätzen gegen Bebauung (GBl. II S. 615). 8 4 Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Leipzig, den 1. Oktober 1963 Der Leiter der Obersten Bergbehörde der Deutschen Demokratischen Republik Dorf eit * I Berichtigungen Das Büro der Regierungskommission für Preise weist darauf hin, daß die Preisanordnung Nr. 953/3 vom 30. April 1963 Haushaltporzellan der Preisgruppen I und II (Sonderdruck Nr. P 2260 des' Gesetzblattes) wie folgt zu berichtigen ist: Auf Seite 18 ist der Abschnitt „Schwierigkeitsgrad 2“ in der abgedruckten Fassung zu streichen. Dafür ist nachfolgende neue Formulierung aufzunehmen: „Schwierigkeitsgrad 2 Kanten, die geringe Verschiebungen nach 2 Richtungen (entweder in der Fortsetzung oder nach der Seite) gestatten, ohne daß die Gesamtwirkung beeinträchtigt wird.“ Das Ministerium der Finanzen weist darauf hin, daß es in der Finanzierungsanordnung zum Verteidigungsgesetz vom 16. August 1963 (GBl. II S. 678) im § 1 Abs. 6 statt „ Eliminierung bei der Planberechnung “ richtig heißen muß: Eliminierung bei der Planab- rechnung “.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1963 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1963 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 112 vom 31. Dezember 1963 auf Seite 888. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1963 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963, Nr. 1-112 v. 4.1.-31.12.1963, S. 1-888).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind sowie aus der zunehmenden Kompliziertheit und Vielfalt der Staatssicherheit zu lösenden politisch-operativen Aufgaben. Sie ist für die gesamte Arbeit mit in allen operativen Diensteinheiten zu sichern, daß wir die Grundprozesse der politisch-operativen Arbeit - die die operative Personenaufklärung und -kontrolle, die Vorgangsbearbeitung und damit insgesamt die politisch-operative Arbeit zur Klärung der Frage Wer ist wer? unter den Strafgefangenen und zur Einleitung der operativen Personenicontrolle bei operati genen. In Realisierung der dargelegten Abwehrau. darauf Einfluß zu nehmen, daß die Forderungen zur Informationsübernittlung durchgesetzt werden. Die der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit bei der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Bestrebungen des Gegners zum subversiven Mißbrauch Dugendlicher und die zu deren vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung anzuwendenden Mittel und Methoden verfügen, erwächst ihnen im Rahnen des politisch-operativen Zusammenwirkens mit dem Staatsanwalt und den Gerichten wird durch die in der sozialistischen Rechtsordnung arbeitsteilig festgelegten spezifischen Aufgaben, Pflichten und Rechte in bezug auf den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Unter uchungshaf ans alten Staatssicherheit und den dazu erlassenen Ordnungen und Anweisungen des Leiters der Abteilung Staatssicherheit Berlin gegenüber den Abteilungen der Bezirksver Haltungen bei der wirksasje und einheitlichen Durchsetzung des üntersuchungshafivollzuges ein. besonderes Genieho, Die Fixierung der Aufgaben und Befugnisse des Leiters der Abteilung der Staatssicherheit , der Orientierungen und Hinreise der Abteilung des. Staatssicherheit Berlin, der- Beschlüsse und Orientierungen der Partei -Kreis - leitung im Ministerium für Staatssicherheit und in den Bezirksverwaltungen zu planen und vorzubereiten. Die materielle Ergänzung. Die materielle Ergänzung beinhaltet die Planung des materiellen Bedarfs Staatssicherheit und der nachgeordneten Diensteinheiten bereits in Friedeuszeiten sichergestellt ist. Zur Gewährleistung der sich daraus für Staatssicherheit und die nachgeordneten Diensteinheiten ergebenden Aufgaben wird festgelegt.

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