Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1963, Seite 740

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1963, Seite 740 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963, S. 740); 740 Gesetzblatt Teil II Nr. 93 Ausgabetag: 6. November 1963 (3) Bei Verhinderung des Direktors wird das Zentralinstitut durch den Stellvertreter des Direktors geleitet. (4) Alle mit leitenden Funktionen betrauten Mitarbeiter sind in ihrem Aufgabenbereich weisungsbefugt und dem Direktor gegenüber persönlich verantwortlich. § 4 Struktur- und Stellenplan Arbeitsweise (1) Der Struktur- und Stellenplan des Zentralinstituts wird nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen aufgestellt und bestätigt. (2) Die Arbeitsweise des Zentralinstituts beruht auf dem Prinzip der persönlichen Verantwortung und Einzelleitung nach kollektiver Beratung. Im übrigen wird die Arbeitsweise durch die vom Direktor des Zentralinstituts erlassene Arbeitsordnung geregelt. § 5 Arbeitsrechtsverhältnisse (1) Der Direktor des Zentralinstituts wird vom Minister für Kultur berufen und abberufen. (2) Alle übrigen Mitarbeiter des Zentralinstituts werden vom Direktor auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen eingestellt und entlassen, wobei die Einstellung und Entlassung des Stellvertreters des Direktors der Zustimmung des zuständigen Stellvertreters des Ministers für Kultur bedarf. § 6 Vertretung im Rechtsverkehr (1) Das Zentralinstitut wird im Rechtsverkehr durch den Direktor vertreten. Er hat das Alleinvertretungsrecht und ist zur Einzelzeichnung befugt. (2) Im Falle der Verhinderung des Direktors wird das Zentralinstitut durch den Stellvertreter des Direktors vertreten. Er hat sodann die Rechte nach Abs. 1 Satz 2. (3) Alle übrigen Mitarbeiter und andere Personen müssen für die Vertretung des Zentralinstituts im Rechtsverkehr vom Direktor schriftlich bevollmächtigt sein. (4) Verfügungen über Zahlungsmittel des Zentralinstituts bedürfen nach den hierfür geltenden gesetzlichen Bestimmungen der Gegenzeichnung durch den Haushaltsbearbeiter. § 7 Finanzierung (1) Das Zentralinstitut ist Haushaltsorganisation. Seine Mittel werden im Haushalt des Ministeriums für Kultur geplant. (2) Die Finanzierung erfolgt aus: a) Einnahmen für Leistungen, die auf Grund abgeschlossener Verträge erbracht werden, b) Einnahmen aus Vertragsforschung, gemäß Ordnung der Planung des Staatshaushalts, Ausgabe Wissenschaft und Forschung, c) Einnahmen aus Verkauf von Publikationen, d) dem Staatshaushalt. § 8 Inkrafttreten Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 14. Oktober 1963 Der Minister für Kultur B e n t z i e n Anordnung Nr. 5* über die Aufhebung gesetzlicher Bestimmungen im Bauwesen. Vom 17. Oktober 1963 § 1 Folgende Bestimmungen sind gegenstandslos und werden aufgehoben: 1. die Erste Durchführungsbestimmung vom 8. Dezember 1952 zur Verordnung über Maßnahmen zur Verminderung der Lohnnebenkosten in der Bauwirtschaft (GBl. S. 1351), 2. die Anordnung vom 1. Dezember 1954 über Investitionsträger beim volkseigenen Wohnungsbau (GBl. II 1955 S. 2), 3. die Anordnung vom 4. Mai 1961 über die Einführung der Informationskarte über anlaufende bautechnische Projektierungen (GBl. II S. 178), 4. die Anordnung Nr. 4 vom 10. Juni 1963 über die Aufhebung gesetzlicher Bestimmungen im Bauwesen (GBl. II S. 416), 5. die Anweisung vom 31. März 1953 zur Anwendung von DIN 4420 Gerüstordnung (ZB1. S. 155), 6. die Anweisung vom 11. September 1954 zur Anwendung von DIN 4227 Spannbeton Richtlinien für Bemessung und Ausführung Ausgabe Oktober 1953 (ZB1. S. 453). § 2 (1) Diese Anordnung tritt mit Ausnahme des § 1 Ziffern 5 und 6 mit ihrer Verkündung in Kraft. (2) Der § 1 Ziffern 5 und 6 tritt am 1. Januar 1964 in Kraft. Berlin, den 17. Oktober 1963 Der Minister für Bauwesen Junker Anordnung Nr. 4 (GBl. n Nr. 59 S. 416) Anordnung Nr. 17* über die Festsetzung bergbaulicher Schutzgebiete. Änderungsanordnung Vom 1. Oktober 1963 Auf Grund des § 1 Abs. 2 des Gesetzes vom 14. März 1951 zur Sicherung der Lagerstätten von Bodenschätzen gegen Bebauung (GBl. S. 199) wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Organe des Staatsapparates folgendes angeordnet: Anordnung Nr. 16 (GBl. II Nr. 26 S. 186);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1963 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1963 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 112 vom 31. Dezember 1963 auf Seite 888. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1963 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963, Nr. 1-112 v. 4.1.-31.12.1963, S. 1-888).

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