Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1963, Seite 723

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1963, Seite 723 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963, S. 723); 723 GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1963 j Berlin, den 30. Oktober 1963 j Teil II Nr. 92 Tag Inhalt Seite 27.9.63 Anordnung über die Vermehrung und die Versorgung mit landwirtschaftlichem und gartenbaulichem Saat- und Pflanzgut 723 27.9.63 Anordnung über die Anerkennung der Vermehrungsfeldbestände von Zierpflanzen 729 Anordnung über die Vermehrung und die Versorgung mit landwirtschaftlichem und gartenbaulichem Saat- und Pflanzgut. Vom 27. September 1963 Zur Regelung der Vermehrung und der Versorgung mit landwirtschaftlichem und gartenbaulichem Saat-und Pflanzgut wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Organe des Staatsapparates und in Übereinstimmung mit dem Zentralvorstand der Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe und dem Verband Deutscher Konsumgenossenschaften folgendes angeordnet: Vermehrung von Saat- und Pflanzgut § 1 (1) Vermehrungsanbau ist der Anbau von Kulturpflanzen zum Zwecke der Erzeugung von Saat- und Pflanzgut. Die Ware aus den Aufwüchsen der Vermehrung (Saatgut, nicht attestierte aufbereitete Ware, Rohware) wird vom Vermehrer an seinen Vertragspartner abgeliefert. (2) Die wirtschaftseigene Saat- und Pflanzguterzeugung erfolgt im Rahmen des Konsumanbaues. (3) Die Abgrenzung der Aufgabenbereiche in der Organisierung der Vermehrung zwischen den DSG-Be-trieben und den VEB Saatzucht wird durch die WB Saat- und Pflanzgut geregelt. (4) Den Zuchtbetrieben mit staatlicher Beteiligung und privaten Zuchtbetrieben kann durch die WB Saat-und Pflanzgut auf Antrag ein Flächenkontingent erteilt werden, das im Rahmen der darin festgelegten Flächenbegrenzung zum Abschluß von Vermehrungsverträgen für eigene Züchtungen oder für die von diesen Betrieben erhaltungszüchterisch bearbeiteten Arten und Sorten mit sozialistischen Landwirtschaftsbetrieben berechtigt. ✓ § 2 (1) Bei der Ablieferung von Saat- und Pflanzgut aus den Aufwüchsen der Vermehrung hat der entgegennehmende Betrieb dem Vermehrer eine Ablieferungsbescheinigung auszustellen. (2) Vermehrer, die nicht attestierte aufbereitete Ware oder Rohware abliefern, erhalten bei der Ablieferung eine Annahmebescheinigung. Die Ablieferungsbescheinigung wird diesen Vermehrern nach Erteilung des Rohware- bzw. Saatgutattestes ausgestellt. § 3 (1) Im Vermehrungsanbau erzeugte, jedoch nicht als Saat- bzw. Pflanzgut anerkannte oder zugelassene Ware darf nicht als Saat- bzw. Pflanzgut in den Handel gebracht werden. (2) Die Zentralstelle für Sortenwesen ist berechtigt, auf begründeten Antrag durch Sondergenehmigung Ausnahmen gemäß Abs. 1 zuzulassen. §4 (1) Wird die Feldanerkennung von Vermehrungsbeständen bei Getreide, Ölfrüchten, Speisehülsenfrüchten und Kartoffeln abgelehnt, so hat der Vertragspartner des Vermehrers den für den Vermehrer zuständigen volkseigenen Erfassungs- und Aufkaufbetrieb (VEAB) bis zu den folgenden Terminen eines jeden Jahres entsprechend zu unterrichten: bei Wintergetreide und Winterölfrüchten bis zum 20. Juli; bei Sommergetreide, Sommerölfrüchten, Speisehülsenfrüchten und Kartoffeln mit sehr früher und früher Reifezeit bis zum 31. Juli; bei Kartoffeln mit mittelfrüher, mittelspäter und später Reifezeit bis zum 20. August. (2) Bei den im Abs. 1 nicht genannten Fruchtarten hat der Vertragspartner des Vermehrers unverzüglich nach der Ablehnung der Feldanerkennung zu entscheiden, welchem Verwendungszweck der Feldbestand oder die Ware au6 ■ den Aufwüchsen der Vermehrung zuzuführen ist. (3) Ist die Durchführung der Feldanerkennung nicht vorgeschrieben und wird dem Vermehrer im Ergebnis einer Feldbesichtigung mitgeteilt, daß die Abnahme der Ware aus den Aufwüchsen der Vermehrung aus Qualitätsgründen nicht erfolgt, so gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1963 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1963 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 112 vom 31. Dezember 1963 auf Seite 888. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1963 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963, Nr. 1-112 v. 4.1.-31.12.1963, S. 1-888).

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