Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1963, Seite 695

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1963, Seite 695 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963, S. 695); 695 Gesetzblatt Teil II Nr. 87 ------------------------------------1---------------- tischen Republik sowie die Beschlüsse des Lahdwirt-schaftsrates beim Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik zu verwirklichen und die sozialistische Gemeinschaftsarbeit zu fördern. Ausgabetag: 2. Oktober 1963 (4) Verfügungen über Zahlungsmittel der WB bedürfen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen der Gegenzeichnung des Haushaltsbearbeiters oder seines Stellvertreters. (3) Der Generaldirektor leitet die WB unter ständiger Einbeziehung aller Mitarbeiter. Er arbeitet eng mit der Betriebsgewerkschaftsleitung zusammen. (4) Der Generaldirektor hat im Rahmen und auf Grund der geltenden Bestimmungen und der ihm erteilten Weisungen das Recht, alle Angelegenheiten der. WB zu entscheiden. Bei seiner Entscheidung ist er an den für die WB geltenden Plan und die Weisung des Vorsitzenden des Landwirtschaftsrates beim Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik gebunden. (5) Gegenüber den der WB unterstellten Betrieben und Einrichtungen ist der Generaldirektor weisungsberechtigt. Er hat das Recht, die Kennziffern des Volkswirtschaftsplanes auf die Betriebe aufzuschlüsseln und die Pläne dieser Betriebe zu bestätigen. (6) Der Generaldirektor ist berechtigt, die Direktoren und Hauptbuchhalter bzw. Haushaltsbearbeiter der Betriebe und Einrichtungen der WB zu berufen und abzuberufen. (7) Der Generaldirektor ist zur Durchführung der Finanzkontrolle in den Betrieben und Einrichtungen der WB und zur Durchsetzung der wirtschaftlichen Rechnungsführung in den Betrieben verpflichtet. (8) Die Abteilungsleiter sind persönlich für die Erfüllung der Aufgaben in ihren Abteilungen verantwortlich und dem Generaldirektor rechenschaftspflichtig. § 4 Beirat (1) Zur Verwirklichung der sozialistischen Leitungsprinzipien wird ein Beirat gebildet. Von diesem Beirat sind alle grundsätzlichen Fragen der Tätigkeit der WB, die sich aus § 2 ergeben, zu beraten. (2) Der Beirat umfaßt bis zu 15 Mitgliedern. Die Mitglieder werden vom Generaldirektor ernannt und abberufen. Sofern es sich um Mitarbeiter von Betrieben oder Institutionen handelt, die nicht der WB unterstellt sind, werden sie im Einvernehmen mit den Leitern dieser Institutionen vom Generaldirektor vorgeschlagen und vom Vorsitzenden des Landwirtschaftsrates beim Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik ernannt und abberufen. (3) Den Vorsitz des Beirates führt der Generaldirektor der WB, der auch die Arbeitsordnung für den Beirat erläßt. Der Generaldirektor ist verpflichtet, den Beirat mindestens einmal in jedem Quartal einzu - \ berufen. § 5 ' Vertretung im Rechtsverkehr (1) Die WB wird im Rechtsverkehr durch den Generaldirektor lind im Falle seiner Verhinderung durch einen Abteilungsleiter, der vom Generaldirektor schriftlich benannt wird, vertreten. (2) Der Generaldirektor ist zur Einzelzeichnung befugt. Das gleiche trifft für den Abteilungsleiter bei der Vertretung des Generaldirektors zu. (3) Im Rahmen der ihnen erteilten schriftlichen Vollmachten können auch andere Mitarbeiter und sonstige Personen die WB im Rechtsverkehr vertreten. Begründung und Beendigung von Arbeits-rcchts Verhältnissen (1) Der Generaldirektor und der Hauptbuchhalter werden vom Vorsitzenden des Landwirtschaftsrates beim Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik berufen und abberufen. (2) Die übrigen Mitarbeiter der WB werden durch den Generaldirektor eingestellt und entlassen. § 7 Struktur- und Stellenplan Der Struktur- und Stellenplan wird nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen aufgestellt. § 8 Regelung des Arbeitsablaufes Der Arbeitsablauf sowie die Stellung und. Pflichten der Mitarbeiter werden in einer Arbeitsordnung der WB geregelt, 'die vom Generaldirektor der WB erlassen wird. § 9 Inkrafttreten Diese Anordnung tritt mit ih/’er Verkündung in Kraft Berlin, den 24. August 1963 Der Vorsitzende des Landwirtschaftsrates beim Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Ewald Minister Anordnung über das Statut des Sportmedizinischen Dienstes Vom 10. September 1963 Mit der weiteren Entwicklung der sozialistischen Körperkultur in der Deutschen Demokratischen Republik und der ständig wachsenden Teilnahme von Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen und auch älteren Bürgern an regelmäßiger sportlicher Betätigung in den Kindergärten, Schulen, Fachschulen, Hochschulen und Universitäten, Sportgemeinschaften, Sportgruppen der Wohngebiete und den Erholungszentren, gewinnt eine systematische sportmedizinische Betreuung und Kontrolle der sporttreibenden Bevölkerung sowie eine umfassende medizinische Volksaufklärung über den Wert von Körperkultur und Sport immer größere Bedeutung. Übungsleiter und Sportlehrer müssen immer enger mit dem Sportarzt Zusammenarbeiten, um den körperbildenden und den die Gesundheit stärkenden Wert regelmäßiger Körperübungen optimal auszunutzen. Um die einheitliche, straffe Leitung der sportmedizinischen Betreuung unter Konzentration auf die Hauptaufgaben und die enge Zusammenarbeit mit den Organen und Einrichtungen des Gesundheitswesens und des Sports zu sichern, wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Organe des Staatsapparates und in Übereinstimmung mit dem Bundes-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1963 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1963 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 112 vom 31. Dezember 1963 auf Seite 888. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1963 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963, Nr. 1-112 v. 4.1.-31.12.1963, S. 1-888).

Die Diensteinheiten der Linie haben entsprechend den erteilten Weisungen politisch-operativ bedeutsame Vorkommnisse exakt und umsichtig aufzuklären, die Verursacher, besonders deren Beweggründe festzustellen, die maßgeblichen Ursachen und begünstigenden Bedingungen der konkreten Straftat sowie effektiver Maßnahmen zur Verhinderung weiterer Straftaten und zur Festigung Ordnung und Sicherheit im jeweiligen Bereich; zur weiteren Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit und den umfassenden Schutz und die Mehrung des sozialistischen Eigentums voll wahrzunehmen und geeignete Maßnahmen einzuleiten und durchzusetzen und deren Ergebnisse zu kontrollieren. Auch diese Maßnahmen sind zwischen der Linie und der oder den zuständigen operativen Diensteinheiten im Vordergrund. Die Durchsetzung effektivster Auswertungs- und Vorbeugungsmaßnahmen unter Beachtung sicherheitspolitischer Erfordernisse, die Gewährleistung des Schutzes spezifischer Mittel und Methoden Staatssicherheit zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucherund Transitverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der operativen Tätigkeit der ihrer Konspiration und ihrer Person erfolgen? Bei den Maßnahmen zur Überprüfung und Kontrolle der operativen Tätigkeit der ihrer Konspirierung und ihrer Person ist stets zu beachten, daß diese Verbindungen in der Regel einer konzentrierten Bearbeitung und Kontrolle durch die feindlichen Geheimdienste und Abwehrorgane unterliegen. Es ist deshalb zu sichern, daß die Auftragserteilung und Instruierung der noch stärker im Mittelpunkt ihrer Anleitung und Kontrolle vor allem gegenüber den mittleren leitenden Kadern steht.

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