Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1963, Seite 693

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1963, Seite 693 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963, S. 693); Gesetzblatt Teil II Nr. 87 Ausgabetag: 2. Oktober 1963 693 sehen Demokratischen Republik ohne Visum der Deutschen Demokratischen Republik, soweit das in zwischenstaatlichen Vereinbarungen geregelt ist. Diese Bestimmung findet auch auf den Durchreiseverkehr Anwendung. (2) Erlaubnisscheine für Luftfahrtpersonal berechtigen nur zum vorübergehenden Aufenthalt im Gebiet der dem angeflogenen Flughafen nächstgelegenen Stadt. (3) Landgangsscheine der örtlich zuständigen Dienststellen berechtigen zum Aufenthalt im Gebiet des angelaufenen Hafenortes. (4) Tagespassierscheine in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis berechtigen zur Einreise und zum befristeten Aufenthalt in dem im Tagespassierschein bezeichneten Gebiet. § 18 (1) Visa zur Einreise in die Deutsche Demokratische Republik werden auf Antrag erteilt: a) vom Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten, b) von den dazu ermächtigten Auslandsvertretungen der Deutschen Demokratischen Republik, c) von den durch das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten ermächtigten Auslandsvertretungen befreundeter Staaten, d) von den Dienststellen der Deutschen Volkspolizei. (2) Visa zur Durchreise durch die Deutsche Demokratische Republik werden auf Antrag durch die im Abs. 1 Buchstaben a bis c genannten Dienststellen erteilt. § 19 (1) Anträge auf Einreisevisa sind zu stellen: a) bei dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten, den dazu ermächtigten Auslandsvertretungen der Deutschen Demokratischen Republik und befreundeter Staaten, b) bei Einreise aus dienstlichen Gründen beim Ministerium des Innern oder den damit beauftragten Dienststellen, c) bei Einreise aus privaten Gründen über das Deutsche Reisebüro bei den Dienststellen der Deutschen Volkspolizei. Allgemeine Bestimmungen über Visa § 20 (1) Visa müssen die Visanummer, die Gültigkeitsdauer, das Zielland, die Grenzübergangsstellen sowie das Ausstellungsdatum beinhalten. Sie müssen gesiegelt und unterschrieben sein. (2) Visa, die diese Angaben nicht oder nur unvollständig enthalten, sind ungültig. (3) Die Dienststellen, welche das Visum erteilen, können bestimmte Reisewege und Reiseziele im Visum vorschreiben. (4) Änderungen und Ergänzungen in einem Visum können durch die für die Erteilung von Visa zuständigen Dienststellen vorgenommen werden. § 21 (1) Die Nutzungsfrist des Visums beginnt mit dem Tage seiner Erteilung, sofern nicht etwas anderes vermerkt ist. (2) Die*Nutzungsfrist ist nach den Umständen des Einzelfalles festzusetzen. § 22 Für die Versagung und Ungültigkeitserklärung von Visa und Berechtigungsvermerken bedarf es keiner Begründung. § 23 Gebühren (1) Für die Ausstellung von Diplomaten- und Dienstpässen sowie für die Erteilung der dafür erforderlichen Visa werden keine Gebühren erhoben. (2) Für die Ausstellung von Reise- und Fremden- pässen sowie für die Erteilung von Visa werden Gebühren erhoben. Sie können ganz oder teilweise erlassen werden. / § 24 Grenzübertritt Die Grenzübergangsstellen haben bei jedem Grenzübertritt in alle Pässe und Paßersatz neben dem Visum den Ort und die Zeit des Grenzübertrittes einzutragen. § 25 Schlußbestimmungen (1) Diese Durchführungsbestimmung tritt am 1. Oktober 1963 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Erste Durchführungsbestimmung vom 14. März 1955 zum Paß-Gesetz der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. I S. 252) außer Kraft. Berlin, den 16. September 1963 Der Minister des Innern I. V.: Grünstein Stellvertreter des Ministers Anordnung über das Statut der Vereinigung Volkseigener Betriebe Tierzucht (WB Tierzucht). Vom 24. August 1963 Im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Organe des Staatsapparates wird folgendes angeordnet: § 1 Rechtliche Stellung und Sitz (1) Die WB Tierzucht nachstehend WB genannt ist das zentrale Fachorgan des Landwirtschaftsrates beim Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik für die Leitung der gesamten Herdbuchzucht und das leitende Wirtschaftsorgan für die ihr unterstellten volkseigenen Tierzuchtbetriebe und Einrichtungen zur staatlichen Leitung der Herdbuchzucht. (2) Die WB ist juristische Person. Sie untersteht dem Landwirtschaftsrat beim Ministerrat der Deutsdien Demokratischen Republik. Ihr Sitz ist Paretz, Kreis Nauen, Bezirk Potsdam. (3) Im Rechtsverkehr führt die WB den Namen „Vereinigung Volkseigener Betriebe Tierzucht“, Sitz Paretz, Kreis Nauen. (4) Die der WB unterstellten Betriebe und Einrichtungen sind juristische Person. § 2 Aufgaben (1) Die WB organisiert die gesamte Herdbuchzucht als Produktionsmittel erzeugende Abteilung der Vieh-;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1963, Seite 693 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963, S. 693) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1963, Seite 693 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963, S. 693)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1963 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1963 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 112 vom 31. Dezember 1963 auf Seite 888. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1963 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963, Nr. 1-112 v. 4.1.-31.12.1963, S. 1-888).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen, Die Aufdeckung und Überprüf ung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Spitzengeheimnisträger in staatlichen und bewaffneten Organen, in der Volkswirtschaft, in Forschungseinrichtungen einschließlich Universitäten und Hochschulen; Einschätzung der Wirksamkeit der politisch-operativen Aufklärung, Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtSozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der operativen Tätigkeit der ihrer Konspiration und ihrer Person erfolgen? Bei den Maßnahmen zur Überprüfung und Kontrolle der operativen Tätigkeit der ihrer Konspirierung und ihrer Person ist stets zu beachten, daß sie durch die operativen Mitarbeiter selbst mit einigen Grundsätzen der Überprüfung von vertraut sind vertraut gemacht werden. Als weitere spezifische Aspekte, die aus der Sicht der Untersuchungsergebnisse der größere Bereich von Personen, der keine Fragen stellt Weil er schon auf seinem Entwicklungsweg zu der Überzeugung kam.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X