Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1963, Seite 69

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1963, Seite 69 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963, S. 69); Gesetzblatt Teil II Nr. 12 Ausgabetag: 6. Februar 1963 69 gründete Materialverbrauchsnormen bzw. vorläufige Materialverbrauchsnormen anzuwenden. Für nicht genau zu ermittelnde Leistungen sind von den verantwortlichen Projektanten bzw. örtlichen staatlichen Organen in Zusammenarbeit mit den bauausführenden Betrieben Materialeinsatzschlüssel zu ermitteln und anzuwenden. (3) Ergibt sich nach Abschluß der Projektierung bzw. während der Bauausführung die Notwendigkeit von konstruktiven Änderungen in den Projektierungsunterlagen, die den Materialsektor beeinflussen, so sind die Vordrucke vom Projektanten entsprechend zu berichtigen. § 9 (1) Die Baubetriebe ermitteln den Materialbedarf für die Baustelleneinrichtung, für Vorhaltematerial und für die Winterfestmachung und weisen diesen Bedarf auf den verbindlichen Vordrucken aus. (2) Die gesetzlich festgelegten Streu- und Bruchverluste sind entsprechend der Versorgungsart zu differenzieren. (3) Dieser Materialbedarf auf den verbindlichen Vordrucken ist die Grundlage der betrieblichen Materialplanung, -vorgabe, -realisierung und -abrechnung. Mehranforderungen von Material sind zu begründen. § 10 (1) Die Betriebe, die Bauelemente aus Beton, Gips und Ziegeln hersteilen, haben auf der Grundlage von Materialverbrauchsnormen den Materialbedarf zu ermitteln, die Fertigungsverluste hinzuzurechnen und auf dieser Grundlage das Material zu planen, vorzugeben und abzurechnen. (2) Zement-, Kalk- und Ziegelwerke sowie gleichgeartete Baustoffbetriebe haben Kennziffern der Materialausnutzung und Rohstoffausbeute zu erarbeiten und anzuwenden. § 11 (1) Die Leiter der den Betrieben übergeordneten Organe haben die Materialverbrauchsnormenarbeit zum Gegenstand der Rechenschaftslegungen gemäß dem Beschluß vom 11. Oktober 1962 über die Durchführung von Rechenschaftslegungen in der volkseigenen Wirtschaft (GBl. II S. 715) zu machen. (2) Die Bezirksbaudirektoren und Hauptdirektoren der Vereinigungen volkseigener Betriebe haben zu gewährleisten, daß die Materialverbrauchsnormenarbeit Bestandteil des Planes Neue Technik wird und über den Stand und die Entwicklung der Normen der Materialwirtschaft, insbesondere über die Nichteinhaltung der Normen, innerhalb der Rechenschaftslegungen in ihrem Bereich Bericht zu erstatten ist. § 12 (1) Als Kontoinhaber im Sinne des § 5 Abs. 2 der Verordnung vom 26. Januar 1961 gelten in der Regel Brigaden und Baustellenkollektive. (2) In der betrieblichen Prämienordnung gemäß § 5 Abs. 4 der Verordnung vom 26. Januar 1961 gelten als Höchstwerte für Materialeinsparungsprämien auf der Grundlage von technisch-ökonomisch begründeten Materialverbrauchsnormen und vorläufigen Materialverbrauchsnormen 30 % des Wertes der echten Einsparungen, bei Betonstahl, Zement und Holz 40 %. (3) Bei der Prämiierung sind nur die eingesparten Grund- und Hilfsmaterialien zu bewerten, die voll- wertig für gleiche Leistungen verwendbar sind. Als echte Materialeinsparungen im Sinne der betrieblichen Prämienordnung gelten die Materialmengen, die planwirksam werden, indem sie nach Materialart und Menge vom Sollbedarf abgesetzt werden. (4) Der errechnete Prämienbetrag ist an die Prämienberechtigten entsprechend ihres persönlichen Anteils an der erzielten Einsparung aufzuteilen. Die Aufteilung der Prämien ist durch ein von den Prämienberechtigten gebildetes Kollektiv zu beraten und festzulegen. Die Aufteilung der einzelnen Prämienbeträge bedarf der schriftlichen Zustimmung des verantwortlichen Leiters und der Gewerkschaftsleitung. (5) Die festgesetzten Prämienbeträge sind bei der Jahresabschlußrechnung oder nach Fertigstellung eines Objektes innerhalb eines Monats nach erfolgter Abrechnung an die Prämienberechtigten auszuzahlen. Bei vierteljährlichen Abrechnungen bzw. anderen Zwischenabrechnungen gemäß § 5 Abs. 2 der Verordnung vom 26. Januar 1961 sind an die Prämienberechtigten nur 50 % der festgelegten Prämienbeträge auszuzahlen. Die restlichen 50 % werden dem Kontoinhaber bis zur Jahresendabrechnung bzw. Objektabschlußrechnung auf dem Konto für Materialeinsparung gutgeschrieben und dann verrechnet. (6) Wird das Baumaterial nicht sachgemäß gelagert, herrscht keine Ordnung auf der Baustelle bzw. dem Lagerplatz und gibt es keine genaue Eingangskontrolle, so wird die Höhe der Prämien reduziert bzw. werden die Prämien nicht gezahlt. (7) Für das Erfassen, Sammeln und Aufbereiten von Resten des Grund- und Hilfsmaterials, die noch für andere Leistungen verwendbar sind (z. B. BetonstahL Ziegelbruch, Kehrzement und -kalk, Holzabfälle, zerJ brochene Bauelemente), sind den Beschäftigten, dis das Nutzmaterial der Wiederverwendung zuführen, Prämien bis zu 15 % des verbleibenden Wertes des Nutzmaterials zu zahlen. Wird dieses Material im Baubetrieb wieder verwendet, so ist es zum Nachweis des Materialverbrauchs in der Kartei als Materialeingang gesondert zu erfassen. (8) Für bauseitig gewonnenes Material*) sind den Beschäftigten, die die Verwendung des gewonnenen Materials veranlassen, Prämien in Höhe bis zu 20 % des Gewinnbetrages aus dem Absatz bzw. der Verwendung zu zahlen. Zum Nachweis des Materialverbrauchs nach Materialverbrauchsnormen sind die gewonnenen Materialien in der Kartei als Materialeingang gesondert zu erfassen und mit dem Auftraggeber zu verrechnen. § 13 Halbjährlich ist eine Berichterstattung durchzuführen.' Art und Umfang werden in Abstimmung mit der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik festgelegt. § 14 Die §§ 3 bis 13 gelten für Kennziffern der Materialverluste entsprechend. § 15 (1) Verstoßen die Leiter der Betriebe bzw. der übergeordneten Organe gegen diese Bestimmungen und entstehen dadurch betriebliche bzw. volkswirtschaftliche Verluste, so sind sie dafür materiell verantwortlich zu machen. *) Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums für Aufbau vom 1. Februar 1957;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1963 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1963 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 112 vom 31. Dezember 1963 auf Seite 888. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1963 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963, Nr. 1-112 v. 4.1.-31.12.1963, S. 1-888).

In Abhängigkeit von der Persönlichkeit des Beschuldigten und von der Bedeutung der Aussagen richtige Aussagen, die Maßnahmen gegen die Feindtätig-keit oder die Beseitigung oder Einschränkung von Ursachen und Bedingungen für derartige Erscheinungen. Es ist eine gesicherte Erkenntnis, daß der Begehung feindlich-negativer Handlungen durch feindlich-negative Kräfte prinzipiell feindlich-negative Einstellungen zugrunde liegen. Die Erzeugung Honecker, Bericht an den Parteitag der Partei Dokumente des Parteitages der Partei ,-Seite. Dietz Verlag Berlin Auflage Honecker, Interview des Staatlichen Komitees für Fernsehen und Rundfunk der mit dem Ersten Sekretär des Zentralkomitees der Partei an den Parteitag der Kommunistischen Partei der Sowjetunion, vorgetragen von Genossen Breshnew, Generalsekretär des der Partei am Verlag Moskau Direktiven des Parteitages der Partei zum. Fünfjahrplan für die Entwicklung der Volkswirtschaft der Dokumente des Parteitages der Partei , Seite Dietz Verlag Berlin Auflage Stoph, Bericht zur Direktive des Parteitages der Partei am Mielke, Kompromissloser Kampf gegen die Feinde des Friedens und des Sozialismus. Zum Jahrestag Staatssicherheit der Neues Deutschland. Axen, Aus dem Bericht des Politbüros an das der Tagung des der Partei , Dietz Verlag Berlin Über die Aufgaben der Partei bei der Vorbereitung des Parteitages, Referat auf der Beratung das der mit den Sekretären der Kreisleitungen ans? in Berlin Dietz Verlag Berlin? Mit dom Volk und für das Volk realisieren wir die Generallinie unserer Partei zum Wöhle dor Menschen Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung gegeben. Die Diskussion hat die Notwendigkeit bestätigt, daß in der gesamten Führungs- und Leitungstätigkeit eine noch stärkere Konzentration auf die weitere Qualifizierung der Untersuchungsarbeit zur Realisierung eines optimalen Beitrages im Kampf gegen den Feind, bei der Bekämpfung und weiteren Zurückdrängung der Kriminalität und bei der Erhöhung von Sicherheit und Ordnung sowie des Vertrauensverhältnisses der Werktätigen zur Politik der Partei, die weitere konsequente Durchsetzung des sozialistischen Rechts und der sozialistischen Gesetzlichkeit, die weitere Qualifizierung der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher ergebenden Schlußfolgerungen und Aufgaben abschließend zu beraten.

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