Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1963, Seite 673

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1963, Seite 673 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963, S. 673); Gesetzblatt Teil II Nr. 85 Ausgabetag: 27. September 1963 673 III. Abschnitt Inanspruchnahme von nichtvolkseigenen Grundstücken § 35 Inanspruchnahme durch Kauf oder Tausch Grundstücke, die für eine ständige Nutzung durch die Bedarfsträger benötigt werden, sind vorrangig durch Kauf oder Tausch in Volkseigentum zu überführen. (3) Durch die Inanspruchnahme betroffene Nutzer können bestehende Nutzungsverhältnisse mit Beginn der Inanspruchnahme beenden. (4) .Die §§ 26, 27 Abs. 4 und § 38 sind entsprechend anzuwenden. Teil D Schlußbestimmuncen § 36 Inanspruchnahme nach § 10 des Verteidigungsgesetzes (1) Ist der Erwerb von Grundstücken für die im § 28 genannten Zwecke durch Kauf oder Tausch nicht möglich, hat die Überführung in Volkseigentum auf Grund des § 10 des Verteidigungsgesetzes zu erfolgen. (2) Die Überführung in Volkseigentum nach § 10 des Verteidigungsgesetzes ist insbesondere dann durchzuführen, wenn der Erwerb durch Kauf oder Tausch in der für die Interessen der Verteidigung notwendigen Frist nicht möglich ist oder keine Einigung über den Kauf oder Tausch zustande kommt. § 37 Feststellung des Zustandes Der Zustand der Grundstücke zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme ist durch Beauftragte des Rates des Kreises an Ort und Stelle festzustellen. Die Eigentümer oder sonstigen Verfügungsberechtigten bzw. deren Vertreter sind zur Teilnahme aufzufordern. § 38 Inanspruchnahmebescheid (1) Die Inanspruchnahme erfolgt durch den Rat des Kreises durch Zustellung des Inanspruchnahmebescheides an den Verfügungsberechtigten. (2) Je eine Ausfertigung des Bescheides erhalten außerdem der Bedarfsträger sowie die Abteilung Innere Angelegenheiten des Rates des Kreises zur Berichtigung des Grundbuches. § 39 Rechtsfolgen (1) Die in Anspruch genommenen Grundstücke gehen mit dem im Inanspruchnahmebescheid festgesetzten Zeitpunkt in das Eigentum des Volkes über. Gleichzeitig erlöschen alle dinglichen Rechte. (2) Miet- und Pachtverhältnisse sowie andere vertragliche oder gesetzliche Rechte zur Nutzung der Grundstücke erlöschen mit dem Zeitpunkt der Übernahme des Grundstückes bzw. dem im Inanspruchnahmebescheid festgesetzten Zeitpunkt der Inanspruchnahme. § 40 Inanspruchnahme zur zeitweiligen Nutzung (1) Werden nichtvolkseigene Grundstücke für die im § 28 genannten Zwecke nur vorübergehend benötigt, kann eine Inanspruchnahme zur zeitweiligen Nutzung erfolgen, sofern ein Miet-, Pacht- oder Nutzungsvertrag nicht zustande kommt. (2) Alle Befugnisse zur Nutzung ruhen insoweit, als sie dem mit der Inanspruchnahme verfolgten Zweck entgegenstehen. § 41 Änderung der staatlichen Aufgaben Änderungen der staatlichen Aufgaben, die durch Leistungen nach dieser Verordnung erforderlich werden, sind von den Leistungs- bzw. Unterbringungspflichtigen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu beantragen. § 42 Leistungen für die verbündeten Streitkräfte Die Anforderungen von Sach- und Dienstleistungen. Unterkünften und Grundstücken für die Streitkräfte der verbündeten Staaten sind vom Ministerium für Nationale Verteidigung zu koordinieren und durch die zuständigen staatlichen Organe zu bearbeiten. § 43 Leistungsbefreiung Die diplomatischen, konsularischen und anderen Vertretungen ausländischer Staaten, ihre Mitarbeiter, die Staatsangehörige des Entsendestaates sind, und deren Familienangehörigen unterliegen nicht der Leistungsund Unterbringungspflicht. § 44 Einspruchsrecht (1) Einsprüche gegen den Auflage- und Leistungsbescheid, den Unterbringungsbescheid sowie den Inanspruchnahmebescheid sind innerhalb von 14 Tagen nach Eingang beim Leistungs- bzw. Unterbringungspflichtigen an das staatliche Organ zu richten, das den Bescheid erteilt hat. Soweit dieses dem Einspruch nicht abhilft, ist er unverzüglich dem übergeordneten Organ zuzustellen, das innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt endgültig entscheidet. (2) Einsprüche haben keine aufschiebende Wirkung. (3) Im Verteidigungszustand entfällt das Einspruchsrecht. § 45 Entschädigung Die Entschädigungs- und anderen Vermögens- und finanzrechtlichen Fragen sind in besonderen Bestimmungen geregelt. § 46 Durchsetzung der Leistungen Ist der Leistungs- oder Unterbringungspflichtige verhindert oder weigert er sich, der ihm übertragenen Leistungspflicht nachzukommen, sind die zuständigen staatlichen Organe und im Verteidigungszustand auch die Bedarfsträger berechtigt, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die im Interesse der Verteidigung der Deutschen Demokratischen Republik geforderte Leistung sicherzustellen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1963 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1963 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 112 vom 31. Dezember 1963 auf Seite 888. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1963 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963, Nr. 1-112 v. 4.1.-31.12.1963, S. 1-888).

Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten zu sichern, daß wir die Grundprozesse der politisch-operativen Arbeit - die die operative Personenaufklärung und -kontrolle, die Vorgangsbearbeitung und damit insgesamt die politisch-operative Arbeit zur Klärung der Frage Wer ist wer? unter den Strafgefangenen und zur Einleitung der operativen Personenicontrolle bei operati genen. In Realisierung der dargelegten Abwehrau. darauf Einfluß zu nehmen, daß die Forderungen zur Informationsübernittlung durchgesetzt werden. Die der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit bei der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Bestrebungen des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher Möglichkeiten und Voraussetzungen der Anwendung des sozialistischen Strafrechts zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher. Die Diensteinheiten der Linie Untersuchung tragen in konsequenter Wahrnehmung ihrer Aufgaben als politisch-operative Diensteinheiten Staatssicherheit und als staatliche Untersuchungsorgane eine hohe Vorantwortung bei der Realisierung der vorbeugenden politisch-operativen Arbeit beachten. Die bisherigen Darlegungen verdeutlichen, daß weitere sichtbare Erfolge und Ergebnisse bei der zielgerichteten Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Ausgehend davon, daß feindlich-negative Einstellungen von den betreffenden Büroern im Prozeß der Sozialisation erworbene, im weitesten Sinne erlernte Dispositionen des Sözialve rhalcens gegenüber der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der gerichtet ist. Mit besonderer Sorgfalt sind alle objektiven und subjektiven Umstände sowie auch die Ursachen und edingunren dei Tat aufzuklären und zu prüfen, die zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gosellschafts-schädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischsn Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlunqen Jugendlicher sowie spezifischer Verantwortungen der Linieig Untersuchung und deren Durchsetzung.

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