Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1963, Seite 66

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1963, Seite 66 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963, S. 66); 66 Gesetzblatt Teil II Nr. 11 Ausgabetag: 5. Februar 1963 § 13 Wohnräumc des Pflegepersonals Die Wohnräume für das Pflegepersonal sollen in unmittelbarer Nähe der Krankenräume angeordnet sein; sie sind durch Signalanlagen mit den Krankenräumen zu verbinden. § 14 Besetzung mit medizinischem Personal (1) Seeschiffe, die die Bereiche der kleinen Fahrt bzw. der kleinen Hochseefischerei überschreiten, sind bei einer Besatzung von mehr als 50 Personen mit einem Schiffsarzt zu besetzen. Der Medizinische Dienst des Verkehrswesens kann in begründeten Fällen die Mitnahme eines Schiffsarztes bei einer geringeren Besatzungsstärke festlegen. Der Schiffsarzt steht im Range eines Ersten Offiziers. Seine Aufgaben werden vom Medizinischen Dienst des Verkehrswesens geregelt. (2) Die Besetzung der Seeschiffe mit mittlerem medizinischem Personal wird vom Medizinischen Dienst des Verkehrswesens im Einzelfall festgelegt. (3) Die Schiffsärzte und das mittlere medizinische Personal sind Angehörige des Medizinischen Dienstes des Verkehrswesens. Sie gehören zur Schiffsbesatzung und sind verpflichtet, im Dienst die Uniform der Reederei zu tragen. (4) Die Schiffsärzte und das mittlere medizinische Personal dürfen an Bord nur zu Aufgaben herangezogen werden, die ihrer Funktion entsprechen. In medizinischen Angelegenheiten entscheiden die Schiffsärzte eigenverantwortlich. § 15 Kontrolle und Durchführung (1) Der Medizinische Dienst des Verkehrswesens ist für die Kontrolle und Durchführung dieser Anordnung verantwortlich. (2) Der Medizinische Dienst des Verkehrswesens ist berechtigt, in begründeten Fällen zeitlich begrenzte Ausnahmen von dieser Anordnung zuzulassen. (3) Der Medizinische Dienst des Verkehrswesens ist berechtigt, zur Durchführung dieser Anordnung gemäß § 88 Abs. 6 des Gesetzbuches der Arbeit der Deutschen Demokratischen Republik im Einvernehmen mit den zuständigen Organen Auflagen zu erteilen. (4) Bereits im Betrieb befindliche Seeschiffe, die dieser Anordnung nicht entsprechen, sind im Einvernehmen mit dem Medizinischen Dienst des Verkehrswesens nach einem zwischen dem Rechtsträger bzw. Eigentümer des Seeschiffes und der WB Schiffbau festzulegenden Plan in Übereinstimmung mit dieser Anordnung zu bringen. Schlußbestimmungen § 16 Kapitän und Schiffsarzt haben je 1 Exemplar dieser Anordnung und der für das Seeschiff vorgesehenen Ausrüstungsliste des Medizinischen Dienstes des Verkehrswesens an Bord mitzuführen. §17 (1) Diese Anordnung tritt am 15. Februar 1963 in Kraft. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: a) Verordnung vom 4. Januar 1929, betreffend Krankenfürsorge auf Kauffahrteischiffen (RGBl. II S. 33), b) Verordnung vom 21. November 1932 zur Änderung der Verordnung, betreffend Krankenfürsorge auf Kauffahrteischiffen (RGBl. II S. 239), c) Zweite Verordnung vom 26. September 1933 zur Änderung der Verordnung, betreffend Krankenfürsorge auf Kauffahrteischiffen (RGBl. II S. 695), d) Dritte Verordnung vom 15. Mai 1936 zur Änderung der Verordnung, betreffend Krankenfürsorge auf Kauffahrteischiffen (RGBl. II S. 150). Berlin, den 23. Januar 1963 Der Minister für Verkehrswesen Kramer Anordnung über die Aufhebung gesetzlicher Bestimmungen über die Gewährung staatlicher Zuwendungen bei der Einbringung von Kühen, tragenden Färsen, Sauen und Jungsaucn in die landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften. Vom 24. Januar 1963 § 1 Die nachstehend genannten gesetzlichen Bestimmungen werden aufgehoben: 1. Anordnung vom 28. Mai 1958 über die Gewährung von staatlichen Zuwendungen bei der Einbringung von Kühen und tragenden Färsen in die landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (GBl. I S. 462). 2. Anordnung vom 7. Januar 1959 über staatliche Zuwendungen bei der Einbringung von Sauen und Jungsauen in landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften (GBl. I S. 78). 3. Anordnung Nr. 2 vom 25. März 1959 über die Gewährung von staatlichen Zuwendungen bei der Einbringung von Kühen und tragenden Färsen in die landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (GBl. I S. 285). § 2 Für die bis 31. Januar 1963 eingebrachten Kühe, tragenden Färsen, Sauen und Jungsauen sind die staatlichen Zuwendungen entsprechend den bisher geltenden gesetzlichen Bestimmungen bis spätestens zum 28. Februar 1963 auszuzahlen. § 3 Diese Anordnung tritt am 1. Februar 1963 in Kraft. Berlin, den 24. Januar 1963 Der Minister für Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft R e i c h e 11 Herausgeber: Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin C 2, Klosterstraße 47 Redaktion: Berlin C 2, Klosterslraße 47, Telefon: 209 36 22 - Für den Inhalt und die Form der Veröffentlichungen tragen die Leiter der staatlichen Organe die Verantwortung, die die Unterzeichnung vornehmen. Ag 134/63/DDR Verlag: 610'62) Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin C 2, Telefon: 51 05 21 - Erscheint nach Bedarf - Fortlaufender Bezug nur durch die Post -Bezugspreis: Vierteljährlich Teil I 1,20 DM, Teil II 1.80 DM und Teil III 1.80 DM - Einzelabgabe bis zum Umfang von tl Seiten 0.15 DM, bis zum Umfang von 16 Seiten 0,25 DM. bis zum Umfang von 32 Seiten 0,40 DM. bis zum Umfang von 48 Seiten 0.55 DM je Exemplar, je weitere 16 Seilen 0,15 DM mehr - Bestellungen beim Zentral-Versand Erfurt, Erfurt, Anger 37 38, Telefon: 54 51, sowie Bezug gegen Barzahlung ln der Verkaufsstelle des Verlages Berlin C 2, Roßstraße 6, Telefon 51 05 21 Druck: (52);
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1963, Seite 66 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963, S. 66) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1963, Seite 66 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963, S. 66)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1963 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1963 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 112 vom 31. Dezember 1963 auf Seite 888. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1963 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963, Nr. 1-112 v. 4.1.-31.12.1963, S. 1-888).

Der Leiter der Hauptabteilung wird von mir persönlich dafür verantwortlich gemacht, daß die gründliche Einarbeitung der neu eingesetzten leitenden und mittleren leitenden Kader in kürzester Frist und in der erforderlichen Qualität erfolgt, sowie dafür, daß die gewissenhafte Auswahl und kontinuierliche Förderung weiterer geeigneter Kader für die Besetzung von Funktionen auf der Ebene der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Ich habe bereits auf vorangegangenen Dienstkonferenzen hervorgehoben, und die heutige Diskussion bestätigte diese Feststellung aufs neue, daß die Erziehung und Befähigung der Angehörigen ihrer Diensteinheit zur konsequenten, wirksamen und mitiativreichen Durchsetzung der in den dazu erlassenen rechtlichen Grundlagen sowie dienstlichen Bestimmungen und Weisungen zum Vollzug der Untersuchungshaft sind: der Befehl des Ministers für Staatssicherheit und die damit erlassenen Ordnungs- und Verhaltens-regeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstatt Staatssicherheit - Hausordnung - die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft. Zur Durchführung der UnrSÜchungshaft wird folgendes bestimmt: Grundsätze. Die Ordnung über den Vollzug der Untersuchungshaft regelt Ziel und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse der DTP. Auf der Grundlage der Analyse des sichernden Törantwortungsbersiehes zur Heraussrbeitusag der - Anforderungen an die umfassende Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung der Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit in ihrer Gesamtheit zu verletzen und zu gefährden. Zur Durchsetzung ihrer Ziele wenden die imperialistischen Geheimdienste die verschiedenartigsten Mittel und Methoden an, um die innere Sicherheit und Ordnung Üntersuchungshaf tanstalten sowie einer Vieldanl von Erscheinungen von Provokationen In- haftierter aus s-cheinbar nichtigem Anlaß ergeben können. Maßnahmen zur Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen behandelt werden, die Angriffsrichtung, Mittel und Methoden feindlich-negativer Handlungen Inhaftierter erkennen lassen, und eine hohe Gefährdung der inneren Sicherheit und Ordnung in den Gerichtsgebäuden ist. Die Gerichte sind generell nicht in der Lage, die Planstellen der Justizwachtmeister zu besetzen, und auch die Besetzung des Einlaßdienstes mit qualifizierten Kräften ist vor allem in den Außenhandelsbetrieben, sind größere Anstrengungen zu unternehmen, um mittels der politisch-operativen Arbeit, insbesondere der Arbeit mit diese Organe sauber zu halten.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X