Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1963, Seite 654

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1963, Seite 654 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963, S. 654); 654 Gesetzblatt Teil II Nr. 84 Ausgabetag: 23. September 1963 c) die Mehrerlöse, Kalkulationsdifferenzen und außerplanmäßige Gewinnabführungen wegen Verstößen gegen den Arbeitskräfteplan auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen, d) die Grundsteuern, soweit solche veranlagt sind. (2) Die VEB erhalten von den Abteilungen Finanzen der örtlichen Räte a) Haushaltszuschüsse für die betriebliche Berufsausbildung, b) Haushaltszuschüsse für betriebliche, soziale, kulturelle, gesundheitliche Einrichtungen, soweit sie nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen aus dem Staatshaushalt zu erstatten sind. Schlußbestimmungen § 20 (1) Durchführungsbestimmungen zu dieser Verordnung erläßt der Minister der Finanzen im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden der Staatlichen Plankommission und dem Vorsitzenden des Volkswirtschaftsrates. (2) Einzelheiten der Bildung und Verwendung der Fonds gemäß dieser Verordnung sowie die Kontenführung der VEB und WB und die Überleitung der Finanzbeziehungen der VEB zu den Räten der Kreise auf die WB legen der Vorsitzende des Volkswirtschaftsrates bzw. der Minister der Finanzen in gegenseitiger Übereinstimmung durch Anordnungen fest. § 21 (1) Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 1963 in Kraft. (2) Der Vorsitzende des Volkswirtschaftsrates ist in Übereinstimmung mit dem Minister der Finanzen berechtigt, für die Finanzierung der WB und VEB im IV. Quartal 1963 im Wege der Anordnung von dieser Verordnung abweichende Übergangsbestimmungen zu treffen. (3) Ab 1. Oktober 1963 sind im Geltungsbereich dieser Verordnung die in der Anlage genannten gesetzlichen Bestimmungen nicht mehr anzuwenden. Berlin, den 5. September 1963 i Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Der Minister der Finanzen Stoph Rumpf Erster Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates Anlage zu § 21 Abs. 3 vorstehender Verordnung Gemäß § 21 Abs. 3 sind folgende gesetzliche Bestimmungen nicht mehr anzuwenden: 1 1. Die Verordnung vom 20. März 1952 über Maßnahmen zur Einführung des Prinzips der wirtschaftlichen Rechnungsführung in den Betrieben der volkseigenen Wirtschaft (GBl. S. 225) und die dazu erlassenen Durchführungsbestimmungen, ausgenommen die Vierte Durchführungsbestimmung ' vom 7. April 1952 (GBl. S. 290) und die Achte Durchführungsbestimmung ' vom 20. Juni 1956 (GBl. I S. 545), 2. die Zweite Verordnung vom 14. August 1958 über die Finanzrevision in den staatlichen Verwaltungen und Einrichtungen und in den Betrieben und Verwaltungen der volkseigenen Wirtschaft (GBl. I S. 641), 3. die Verordnung vom 21. Mai 1959 über die Bildung und Verwendung des Prämienfonds in den Organen der staatlichen Verwaltung einschließlich WB, den staatlichen Einrichtungen sowie in den volkseigenen Banken, Sparkassen und Versicherungen (GBl. I S. 549), 4. die a) in den §§ 8 und 11 der Verordnung vom 6. Januar 1955 über die Produktionsabgabe und Dienstleistungsabgabe der volkseigenen Industrie und der volkseigenen Dienstleistungsbetriebe in der Fassung der Verordnung vom 8. Februar 1957 (GBl. I S. 138), b) im § 17 der Achten Durchführungsbestimmung vom 8. Februar 1957 zu der unter Buchst, a genannten Verordnung (GBl. I S. 141), c) in den §§ 6, 7 und 9 der Verordnung vom 24. Januar 1957 über die Handelsabgabe des volkseigenen Handels (GBl. I S. 91), d) in den §§ 16 und 33 der Verordnung vom 14. Oktober 1955 über die Erhebung von Verbrauchsabgaben (GBl. I S. 769) festgelegte Verpflichtung zur Abführung und Abrechnung der Produktions- und Dienstleistungsabgabe, der Handelsabgabe und der Verbrauchsabgaben an die Abteilungen Finanzen der Räte der Kreise und Stadtkreise, 5. die Anordnung vom 9. Dezember 1957 über die Finanzierung und Verrechnung der Forschungsund Entwicklungsarbeiten in den Betrieben der volkseigenen Wirtschaft (GBl. I S. 683), 6. die Anordnung vom 31. März 1958 über die Abführung der Gewinne und Umlaufmittel sowie die Zuführung von Stützungen, sonstigen Ausgaben und Umlaufmitteln in der volkseigenen Wirtschaft (GBl. II S. 45), 7. die Anordnung vom 23. Dezember 1958 über die VVB-Umlage (GBl. II 1959 S. 14), 8. die Anordnung vom 31. März 1958 über die Bildung und Verwendung von Sonderfonds in den zentralgeleiteten Vereinigungen Volkseigener Betriebe (GBL II S. 43), 9. die Anordnung Nr. 2 vom 25. September 1959 über die Verwendung der Gewinne in den Betrieben der volkseigenen Wirtschaft (GBL H S. 272), 10. Ziff. 3 des Beschlusses des Präsidiums des Ministerrates vom 15. März 1962 über die Ausarbeitung und Anwendung von Betriebsprämienordnungen in den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben (GB1. II S. 119).;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1963 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1963 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 112 vom 31. Dezember 1963 auf Seite 888. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1963 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963, Nr. 1-112 v. 4.1.-31.12.1963, S. 1-888).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt ist verpflichtet, zur Erfüllung seiner Aufgaben eng mit den am Strafverfahren beteiligten Organen zusammenzuarbeiten, die Weisungen der beteiligten Organe über den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Unter uchungshaf ans alten Staatssicherheit und den dazu erlassenen Ordnungen und Anweisungen des Leiters der Abteilung Staatssicherheit Berlin und dar Leiter der Abteilungen der Besirlss Verwaltungen, für den Tollaug der Unier srachugsfaafb und die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit darstellen. In den Ausführungen dieser Arbeit wird auf die Aufgaben des Untersuchungshaftvollzuges des Ministerium für Staate Sicherheit, die äußeren Angriffe des Gegners gegen die Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - die Geiselnahme als terroristische Methode in diesem Kampf Mögliche Formen, Begehungsweisen und Zielstellungen der Geiselnahme Einige Aspekte der sich daraus ergebenden politisch-operativen Konsequenzen. In Rahnen der Lösung dieser und weiterer Aufgabenstellungen zur vorbeugenden und möglichst schadensverhütenden sowie eine gesellschaftsgemüöe Entwicklung der Jugend der sichernde und fördernde Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung aller subversiven Angriffe des Feindes. Eine wichtige Voraussetzung für die erfolgreiche Lösung dieser Hauptaufgabe ist die ständige Qualifizierung der Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge Analysierung der Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge im Verantwortungsbereich sowie die Festlegung erforderlicher Maßnahmen Gewährleistung der ständigen Einflußnahme auf die zielstrebige Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge, insbesondere zum Nachweis von Staatsverbrechen; Einschränkung, Zurückdrängung und Paralysierung der subversiven Tätigkeit feindlicher Stellen und Kräfte an ihren Ausgangspunkten und -basen; Erarbeitung von Informationen zur ständigen Einschätzung und Beherrschung der Lage, besonders in den Schwerpunkten des Sicherungsbereiches. Die Lösung von Aufgaben der operativen Personenaufklärung und operativen Personenkontrolle zur Klärung der Frage Wer sätzlichen aus der Richtlinie und nossen Minister. ist wer? ergeben sich im grund-er Dienstanweisung des Ge-. Diese Aufgabenstellungen, bezogen auf die Klärung der Frage Wer ist wer? auch langfristig zu planen. Das heißt, daß diese Problematik auch in den Perspektivplänen der Diensteinheiten ihren Hiederschlag finden muß.

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