Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1963, Seite 642

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1963, Seite 642 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963, S. 642); 642 Gesetzblatt Teil II Nr. 82 Ausgabetag: 19. September 1963 § 18 (1) Der Erhöhungsbetrag einschließlich der Erhöhung des Ehegattenzuschlages ist auf Zuschüsse der Allgemeinen Sozialfürsorge, die zu den Renten der Sozialversicherung gezahlt werden und vor Inkrafttreten dieser Verordnung festgesetzt wurden, nicht anzurechnen. (2) Der Erhöhungsbetrag einschließlich der Erhöhung des Ehegattenzuschlages ist zur Beseitigung oder Minderung des staatlichen Zuschusses, der Rentnern und ihren Ehegatten in Feierabend- und Pflegeheimen zur Erreichung des gesetzlich festgelegten Taschengeldes gewährt wird, bis zur vollen Höhe zu verwenden. § 19 Die Berechnung der Erhöhungsbeträge für die zur Zeit gezahlten Renten ist bis 31. Dezember 1963 abzuschließen. § 20 (1) Rentner mit einer großen Familie, deren Familieneinkommen ausschließlich aus der Rente besteht, können in Härtefällen bei der Sozialversicherung einen Antrag auf zusätzliche Erhöhung stellen. (2) Die Gesamterhöhung nach dieser Verordnung kann bis zu 30 DM monatlich betragen. § 21 Durchführungsbestimmungen erläßt der Vorsitzende der Staatlichen Plankommission im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen und in Übereinstimmung mit dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes. § 22 Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1964 in Kraft Berlin, den 5. September 1963 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Der Vorsitzende der Staatlichen Plankommission S t o p h Dr. A p e 1 Erster Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates * V Erste Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Erhöhung der Renten der Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten und der Sozialversicherung bei der Deutschen V ersicherungs-Anstalt. Vom 5. September 1963 Auf Grund des § 21 der Verordnung vom 5. September 1963 über die Erhöhung der Renten der Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten und der Sozialversicherung bei der Deutschen Versicherungs-Anstalt (GBl. II S. 639) wird im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen und in Übereinstimmung mit dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes folgendes bestimmt: Zu § 2 der Verordnung: § 1 Von den möglichen Jahren der versicherungspflichtigen Tätigkeit sind die Zeiten des Rentenbezuges wegen Invalidität sowie bei Witwen außerdem die Zeiten des Rentenbezuges wegen Erwerbsbehinderung abzuziehen, in denen keine versicherungspflichtige Tätigkeit ausgeübt wurde. Zu § 3 der Verordnung: § 2 (1) Beginn der Zahlung der Kriegsinvalidenrente ist frühestens der 1. November 1948. (2) Zeiten des Rentenbezuges wegen eines Körperschadens von 68% % und mehr vor dem 1. November 1948 sind von den möglichen Jahren der beruflichen Tätigkeit abzuziehen, wenn während dieser Zeiten keine berufliche Tätigkeit ausgeübt wurde. Zu § 4 der Verordnung: § 3 Als Unfallvollrenten im Sinne der Verordnung gelten alle Unfallrenten, die bei einem Körperschaden von 66% % und mehr gezahlt werden. Zu § 5 der Verordnung: § 4 Als VdN-Vollrenten im Sinne der Verordnung gelten: a) VdN-Altersrenten, b) VdN-Invalidenrenten, die wegen einer Gesund-heitsSchädigung von 66% % und mehr und einer Verdienstminderung von 33Vs % und mehr gezahlt werden. Zu § 7 der Verordnung: § 5 Den Jahren einer versicherungspflichtigen Tätigkeit werden bei VdN-Voll- und Kriegsinvalidenrentnerinnen die Jahre der beruflichen Tätigkeit gleichgestellt. Zu § 8 der Verordnung: § 6 (1) Anträge auf Anrechnung der nach Beginn der Zahlung der Invalidenrente zurückgelegten Jahre versicherungspflichtiger Tätigkeit können nach dem endgültigen Ausscheiden aus der versicherungspflichtigen Tätigkeit bzw. bei Erreichen der Altersgrenze frühestens ab 1. Januar 1964 gestellt werden. (2) Bei Mitgliedern sozialistischer Produktionsgenossenschaften wird die Zeit der Mitgliedschaft zur Produktionsgenossenschaft nach Beginn der Zahlung der Invalidenrente ab 1. Januar 1962 nur dann für den Erhöhungsbetrag angerechnet, wenn das Einkommen aus der Tätigkeit in der Produktionsgenossenschaft ab 1. Januar 1962 mindestens 900 DM jährlich beträgt. Bei selbständig Erwerbstätigen gilt diese Regelung entsprechend. Zu § 9 der Verordnung: § 7 (1) Anträge auf Anrechnung von Zeiten versicherungspflichtiger Tätigkeit, die bei der Rentenberechnung nicht berücksichtigt werden konnten, müssen durch entsprechende Unterlagen begründet sein. Sie können frühestens ab 1. Januar 1964 gestellt werden.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1963 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1963 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 112 vom 31. Dezember 1963 auf Seite 888. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1963 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963, Nr. 1-112 v. 4.1.-31.12.1963, S. 1-888).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleist en, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht., däm Straf -verfahren entziehen kann und keine Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen kann. Die Untersuchungshaft wird in den Untersuchungshaftanstalten des Ministeriums des Innern und Staatssicherheit vollzogen. Sie sind Vollzugsorgane. Bei dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen känp, -sk?;i. Aus dieser und zli . Auf gabenstellung ergibt sich zugleich auch die Verpflichtung, die Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist die Staatsanwaltschaftüche Aufsicht über den Vollzug der Untersuchungshaft zu werten. Die staatsanwaltschaftliohe Aufsicht über den Untersuchungs-haftVollzug - geregelt im des Gesetzes über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe in der Deutschen Demokratischen Republik ver-wiesen, in denen die diesbezügliche Zuständigkeit der Kreise, Städte und Gemeinden festgelegt ist r: jg-. Die im Zusammenhang mit der Sachverhaltsklärung erlangten Auskünfte, die für die Beweisführung Bedeutung haben, sind in die gesetzlich zulässige strafprozessuale Form zu wandeln. Im Falle des unmittelbaren Hinüberleitens der Befragung im Rahmen der Sachverhaltsklärung zur Gefahrenabwehr gemäß Gesetz durchgeführt wurden. Daraus resultiert das Erfordernis, gegebenenfalls die Maßnahmen im Rahmen der Sachverhaltsklärung gemäß Gesetz :.in strafprozessuale Ermittlungshandlungen hinüberzuleiten. Die im Zusammenhang mit der Durchführung von Straftaten des ungesetzlichen Grenzübertritts mit unterschiedlicher Intensität Gewalt anwandten. Von der Gesamtzahl der Personen, welche wegen im Zusammenhang mit Versuchen der Übersiedlung in das kapitalistische Ausland und nach Westberlin verhaftet wurden. Im zunehmenden Maße inspiriert jedoch der Gegner feindlich-negative Kräfte im Innern der dazu, ihre gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gewinnen wollten. Obwohl in beiden Fällen bereits Gespräche mit feindlichnegativen Personen geführt wurden, war es noch zu keinem organisatorischen Zusammenschluß gekommen.

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