Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1963, Seite 635

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1963, Seite 635 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963, S. 635); 635 der Deutschen Demokratischen Republik 1963 Berlin, den 19. September 1963 Teil II Nr. 82 Tag Inhalt Seite 5. 9. 63 Verordnung fiber die Gewährung von Schichtprämien 635 5. 9. 63 Verordnung fiber die Verlängerung des Schwangerschafts- und Wochenurlaubs 636 5. 9. 63 Erste Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Verlängerung des Schwangerschafts- und Wochenurlaubs 638 5. 9. 63 Zweite Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten 639 5. 9. 63 Verordnung fiber die Erhöhung der Renten der Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten und der Sozialversicherung bei der Deutschen Versicherungs-Anstalt 639 5. 9. 63 Erste Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Erhöhung der Renten der Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten und der Sozialversicherung bei der Deutschen Versicherungs-Anstalt 642 5.9.63 Verordnung fiber die Gewährung eines leistungsabhängigen Zusatzurlaubs in bestimmten Betrieben der Volkswirtschaft 643 Verordnung über die Gewährung von Schichtprämien. Vom 5. September 1963 Zur stärkeren Ausnutzung der Grundmittel, insbesondere durch dreischichtige Auslastung der hochproduktiven Maschinen und Anlagen wird in Durchführung des Beschlusses vom 30. Juli 1963 über Maßnahmen zur Verbesserung der Lebenslage der Werktätigen (GBl. II S. 549) folgendes verordnet: § 1 (1) Arbeiter, Meister, Ingenieure und andere direkt in der Produktion Beschäftigte bzw. mit der Leitung der Produktion Beauftragte in den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben der Industrie und des Bauwesens, die entsprechend den betrieblichen Arbeitszeitplänen im Dreischichtsystem bzw. im durchgängigen Schichtsystem Nachtarbeit leisten, erhalten für jede Nachtschicht eine nach ihrer Arbeitsaufgabe und Arbeitsleistung differenzierte Schichtprämie. In dieser Schichtprämie ist der Nachtzuschlag gemäß § 70 des Gesetzbuches der Arbeit der Deutschen Demokratischen Republik vom 12. April 1961 (GBl. I S. 27) enthalten. (2) Das gleiche gilt für die entsprechenden Beschäftigtengruppen, die in den Bereichen des Ministeriums für Verkehrswesen und des Ministeriums für Post-und Fernmeldewesen zur Durchführung der Transportprozesse, der Bau-, Reparatur- und Unterhaltungsarbeiten bzw. zur ständigen Aufrechterhaltung des Post-, Fernmelde- und Funkdienstes tätig sind. (3) In den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben der Industrie und des Bauwesens sowie in Betrieben und Einrichtungen des Verkehrs- und Nachrichtenwesens, in denen die in den Absätzen 1 und 2 genannten Werktätigen aus zwingenden volkswirtschaftlichen Gründen (z. B. Beauflagung zur Entnahme von Gas und Strom in der Nacht, zur Sicherung der Be- und Entladearbeiten in der Nacht) im Zweischichtsystem entsprechend den betrieblichen Arbeitszeitplänen Nachtarbeit leisten, kann für diese Werktätigen mit Zustimmung der Generaldirektoren der WB bzw. der Leiter anderer übergeordneter Organe eine differenzierte Schichtprämie gewährt weiden. § 2 (1) Die Höhe der Schichtprämie beträgt bis zu 7 DM. (2) Arbeiter, Meister und Ingenieure, die an hochproduktiven Maschinen und Anlagen im Dreischichtsystem bzw. im durchgängigen Schichtsystem Nachtarbeit leisten und die vorgegebenen Leistungskennziffern (z. B. Kapazitätsauslastung, Einhaltung der Qualitätsmerkmale) erfüllen, erhalten die höchste Schichtprämie. (3) Für Arbeiter, Meister, Ingenieure und andere direkt in der Produktion Beschäftigte bzw. mit der Leitung der Produktion Beauftragte, die an anderen als im Abs. 2 genannten Maschinen und Anlagen bzw. Arbeitsplätzen arbeiten, wird die Höhe der Schichtprämle bestimmt durch ihre Einflußnahme auf die stärkere Ausnutzung der Grundmittel und die Erfüllung der Produktionsaufgaben sowie durch die Er-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1963 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1963 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 112 vom 31. Dezember 1963 auf Seite 888. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1963 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963, Nr. 1-112 v. 4.1.-31.12.1963, S. 1-888).

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