Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1963, Seite 626

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1963, Seite 626 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963, S. 626); 626 Gesetzblatt Teil II Nr. 80 Ausgabetag: 31. August 1963 Investitionen ist daher zu sichern, daß Wohnungsbauten und unmittelbare Gemeinschaftseinrichtungen im Bauablauf des Investitionsvorhabens vorgezogen und während der Bauzeit als Arbeiterwohnunterkünfte zur Verfügung gestellt werden. Im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden der Staatlichen Plankommission, dem Vorsitzenden des Volkswirtschaftsrates und dem Minister der Finanzen wird daher folgendes angeordnet: §1 Die in dieser Anordnung festgelegten Bestimmungen sind sämtlichen Verträgen zugrunde zu legen, die bei zwischenzeitlicher Verwendung von Wohnungsbauten und unmittelbaren Gemeinschaftseinrichtungen als Arbeiterwohnunterkünfte abzuschließen sind. §2 (1) Für die Ausarbeitung der Aufgabenstellung gemäß der Verordnung vom 26. Juli 1962 über die Planung, Vorbereitung und Durchführung der Investitionen (GBl. II S. 481) sind dem zuständigen Planträger bzw. Investitionsträger für die Grundinvestitionen vom Hauptauftragnehmer bzw. ausführenden Betrieb konkrete Vorschläge über die Nutzung von Gebäuden als Arbeiterwohnunterkünfte sowie genaue Angaben über die termingemäße Herstellung der Gebäude zur Sicherung der vorzeitigen Inbetriebnahme zu unterbreiten und entsprechende Vereinbarungen zu treffen. (2) Für die rechtzeitige Bereitstellung der im Bauablauf des Investitionsvorhabens vorzuziehenden Gebäude ist der zuständige Planträger und für die im Zusammenhang damit durchzuführenden Regelungen und vertraglichen Vereinbarungen über Beginn und Ende der Nutzung, Anzahl und Größe der WE bzw. der zu nutzenden Gebäudeteile ist der für das Bauvorhaben zuständige Investitionsträger für die Grundinvestition nach Absprache mit dem für den Wohnungsbau zuständigen Planträger verantwortlich. §3 (1) Werden bei Bauvorhaben für die zwischenzeitliche Unterbringung von Bau- und Montagearbeitern Wohngebäude und unmittelbare Gemeinschaftseinrichtungen gebaut, so sind die dafür benötigten Investitionsmittel aus dem Investitionsplan Teil Wohnungsbau bereitzustellen. (2) Die Festlegung gemäß Abs. 1 gilt auch für die Fertigstellung der nicht mehr als Arbeiterwohnunterkünfte genutzten Wohnungen und unmittelbaren Gemeinschaftseinrichtungen. §4 Der nutzende Bau- bzu\ Montagebetrieb (Hauptauftragnehmer) zahlt an den Rechtsträger bzw. Eigentümer der Wohngebäude (VEB, KWV, AWG, GWG) bzw. unmittelbaren Gemeinschaftseinrichtungen für die Zeit der Verwendung der Wohnungsbauten und unmittelbaren Gemeinschaftseinrichtungen als Arbeiterwohnunterkünfte ein monatliches Entgelt. Die Höhe dieses Entgeltes beträgt pro Monat, unabhängig von der Belegung der gemieteten Räume, V12 des Betrages, der sich auf der Grundlage von jährlich 2 °/o der Bausumme des genutzten Gebäudes unter Berücksichtigung des Fertigstellungsgrades bei Übernahme des Gebäudes errechnet Bausumme 2) (monatliches Entgelt = - Jeder angefangene Monat ist als voller Monat in Ansatz zu bringen. §5 Die Kosten für die Herrichtung der zu nützenden Räume als Wohnunlerkünfte, die laufende Instandhaltung und Wiederherstellung des übernommenen Zustandes der Räume nach beendeter Nutzung sowie die entstehenden Bewirtschaftungskosten (Wasser, Elektroenergie, Gas, Müllabfuhr, Heizung, Schornsteinreinigung usw.) sind von den nutzenden Betrieben Unter der Hauptverantwortung des Hauptauftragnehmers für die Grundinvestition bzw. des mit der Koordinierung beauftragten Betriebes zu tragen. §6 Die Kosten für Auf- und Abbau und die laufende Instandhaltung von Nebeneinrichtungen, wie Baderäume, Duschräume und sonstige soziale, kulturelle und medizinische Versorgungseinrichtungen sind auf der Grundlage der preisrechtlichen Bestimmungen bei Bauvorhaben des Industriebaues im L II-Bereich der Grundinvestition und bei Bauvorhaben des komplexen Wohnungsbaues im L II-Bereich der einzelnen Investitionsträger zu erfassen. §7 Die zwischenzeitlich als Arbeiterwohnunterkünfte genutzten Wohngebäude bzw. unmittelbaren Gemeinschaftseinrichtungen sind vom Rechtsträger bzw. Eigentümer erst nach endgültiger Fertigstellung zu übernehmen. §8 Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündigung in Kraft. Berlin, den 18. August 1963 Der Minister für Bauwesen Junker Anordnung über die Aufhebung der Anordnung über das Statut der Deutschen Lufthansa. Vom 28. August KM3 Die Anordnung vom 12. Juli 1962 über das Statut der Deutschen Lufthansa (GBl. II S. 469) wird mit Wirkung vom 31. August 1963 aufgehoben. Berlin, den 28. August 1963 Der Minister für Verkehrswesen I. V.: Weiprecht Staatssekretär Herausgeber: Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin C 2, Klosterstraße 47 - Redaktion: Berlin C 2. Klosterstraße 47. Telefon: 209 36 22 - Für den Inhalt und die Form der Veröffentlichungen tragen die Leiter der staatlichen Organe die Verantwortung, die die Unterzeichnung vornehmen - Ag I34/63/DDR - Verlag: 610'G2) Slaatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik: Berlin C 2, Telefon: 51 05 21 - Erscheint nach Bedarf Fortlaufender Bezug nur durch die Post -Bezug.spreis: Vierteljährlich Teil I t,20 DM, Teil II 1,80 DM und Teil III 1,80 DM - Einzelabgabe bis zum Umfang von 8 Seilen 0.15 DM. bis zum Umfang von 16 Seilen 0,25 DM, bis zum Umfang von 32 Seiten 0.40 DM. bis zum Umfang von 48 Seiten 0,55 DM je Exemplar, je weitere 16 Seiten 0.15 DM mehr - Bestellungen beim Zentrai-Versand Erfurt. Erfurt. Anger 37/38. Telefon: 54 51. sowie Bezug gegen Barzahlung in der Verkaufsstelle des Verlages. Berlin C 2, Roßstraße 6, Telefon: 51 05 21 - Druck: (516) Tribüne Treptow;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1963 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1963 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 112 vom 31. Dezember 1963 auf Seite 888. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1963 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963, Nr. 1-112 v. 4.1.-31.12.1963, S. 1-888).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen führen die Dienstaufsicht für die in ihrem Dienstbereich befindlichen Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit durch. Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen in den selbst. Abteilungen und einschließlich gleichgestellter Leiter, sowie die Leiter der sowie deren Stellvertreter haben auf der Grundlage meiner dienstlichen Bestimmungen und Weisungen im Falle der - Beendigung der Zusammenarbeit mit und zur Archivierung des notwendig sind. Inoffizieller Mitarbeiter; allmähliche Einbeziehung schrittweises Vertrautmachen des mit den durch ihn künftig zu lösenden politisch-operativen Aufgaben zur Gewinnving operativ bedeutsamer Informationen und Beweise sowie zur Realisierung vorbeugender und Schadens verhütender Maßnahmen bei strikter Gewährleistung der Erfordernisse der Wachsamkeit und Geheimhaltung, des Schutzes, der Konspiration und Sicherheit der notwendig ist, aus persönlichen beruflichen Gründen den vorübergehend kein aktiver Einsatz möglich ist. Die mittleren leitenden Kader haben zu sichern, daß bei der Gewinnung von die nicht Bürger der sind, sowie in der Zusammenarbeit mit solchen die ausländertypischen Besonderheiten herausgearbeitet und berücksichtigt werden. Diese Besonderheiten ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung von Flucht- und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die Gesundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eins hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt und auch danach Beweismittel vernichten, verstecken nicht freiwillig offenbaren wollen. Aus diesen Gründen werden an die Sicherung von Beweismitteln während der Aufnahme in der Untersuchungshaftanstalt und im Bereich der Untersuchungsabteilung. Zu einigen Fragen der Zusnroenarbeit bei der Gewährleistung der Rechtg der Verhafteten auf Besuche oder postalische Verbindungen. Die Zusammenare? zwischen den Abteilungen und sowie dem Medizinischen Dienst bei Vorkommnissen mit Verhafteten im Verwahrraumbereich. Für die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit im Verwahrraumbereich sind alle Mitarbeiter der Abteilung verantwortlich.

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