Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1963, Seite 608

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1963, Seite 608 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963, S. 608); 608 Gesetzblatt Teil II Nr. 78 Ausgabetag: 22. August 1963 bb) Fremdbefruchter: Die Neuzüchtungen fremdbefruchtender Pflanzenarten müssen im Bestand einheitlich erscheinen. Die Variabilität kann bei den einzelnen Pflanzenarten verschieden sein. Über die zulässige Breite der möglichen Variabilität entscheidet die Zentralstelle in Zusammenarbeit mit dem Leitinstitut. Werden eine oder mehrere Anforderungen nicht erbracht, ist die Anmeldung abzulehnen. (2) Die Anmeldung einer Neuzüchtung oder Neueinführung von Sorten zur Eintragung in das Prüfungsregister erfolgt mittels vorgeschriebenem Anmeldeformular bei der Zentralstelle. (3) Der letzte Anmeldetermin der betreffenden Pflanzenart ist der in der Anlage 1 festgesetzte Stichtag. Erfolgt die Anmeldung später, so wird die Prüfung erst in der nächsten Prüfungsperiode begonnen. (4) Die Eintragung einer Neuzüchtung in das Prüfungsregister der Zentralstelle sichert das Prioritätsrecht des Züchters. (5) Als Tag der Anmeldung für die Eintragung in das Prüfungsregister gilt das Datum des Postaufgabestempels des eingeschriebenen Briefes. (6) Die Anmeldeformulare sind vom Anmelder bei der Zentralstelle anzufordern und in vierfacher Ausfertigung ausgefüllt an diese zurückzusenden. Ein Exemplar der Anmeldung wird von der Zentralstelle dem für die Stammprüfung zuständigen Leitinstitut für Pflanzenzüchtung der Deutschen Akademie der Landwirtschaftswissenschaften übergeben. (7) Der Züchter hat die Neuzüchtung unter einer Kurzbezeichnung (Nummer und Jahreszahl) anzumelden. Der Kurzbezeichnung haben staatliche oder genossenschaftliche Zuchtbetriebe den Sitz des Betriebes und halbstaatliche oder private Züchter den Firmen-bzw. Familiennamen voranzusetzen. Die Bezeichnung darf vom Tag der Anmeldung bis zur Zulassung nicht geändert werden. § 4 Stammprüfung (1) Die Stammprüfung soll eine erstmalige Sichtung der Neuzüchtungen an einigen typischen Standorten ermöglichen und wird von den jeweiligen Leitinstituten für Pflanzenzüchtung der Deutschen Akademie der Landwirtschaftswissenschaften durchgeführt (2) Aus der Stammprüfung werden nur aussichtsreiche Neuzüchtungen in die Vorprüfung übernommen. Bei überragenden Leistungen können einzelne Neuzüchtungen von der Stammprüfung sofort in die Hauptprüfung gelangen, sofern ausreichend Saat- oder Pflanzgut zur Verfügung steht. § 5 Vorprüfung (1) Die Zentralstelle entscheidet nach Beratungen mit der WB Saat- und Pflanzgut, den Leitinstituten für Pflanzenzüchtung der Deutschen Akademie der Landwirtschaftswissenschaften und den Züchtern darüber, welche Neuzüchtungen in die Vorprüfung aufgenommen werden. (2) Die Vorprüfung ist auf breiterer Basis von der Zentralstelle unter verschiedenen ökologischen Bedingungen in Form von Parzellenversuchen durchzuführen. (3) Die Vorprüfung dauert in der Regel 2 Jahre. Von der Zentralstelle kann diese Zeit bei überragender Leistung einer Neuzüchtung verkürzt, bei nicht eindeutigen Ergebnissen verlängert werden. (4) Vom Leitinstitut für Pflanzenzüchtung der Deutschen Akademie der Landwirtschaftswissenschaften bzw. vom Anmelder sind Besonderheiten in der Agrotechnik, die bei der weiteren Prüfung berücksichtigt werden müssen, anzugeben. § 6 Hauptprüfnng (1) Die in der Vorprüfung als wertvoll erkannten Neuzüchtungen und Neueinführungen sind in die Hauptprüfung aufzunehmen, um ihren Anbauwert in verschiedenen Anbaugebieten der Deutschen Demokratischen Republik festzustellen. (2) Neuzüchtungen und Sorten, die nicht in der Deutschen Demokratischen Republik gezüchtet wurden, können nach Vergleichsprüfungen in der Deutschen Demokratischen Republik zur umfassenden Ermittlung des Anbauwertes in die Hauptprüfung übernommen werden. (3) Die Hauptprüfung beträgt für eine Neuzüchtung in der Regel 3 Jahre. Die Entscheidung über eine Verkürzung bzw. eine Verlängerung der Prüfungsdauer trifft die Zentralstelle im Einvernehmen mit der Sortenkommission. § 7 Großversuche (1) Die Zentralstelle führt bei den in der Hauptprüfung befindlichen aussichtsreichen Neuzüchtungen der volkswirtschaftlich bedeutenden Pflanzenarten technologische Großversuche unter Hinzuziehung anderer Institutionen durch. (2) Zur Überprüfung von Neuzüchtungen und Neueinführungen unter den Bedingungen der sozialistischen Großbetriebe werden Betriebsgroßversuche angelegt, die mit einer Vorvermehrung verbunden werden können. Die Durchführung obliegt der Abteilung Wissenschaft der Produktionsleitung der Bezirkslandwirtschaftsräte unter Anleitung der Zentralstelle. Diese Abteilungen stellen der Zentralstelle die Prüfungsergebnisse zur Verfügung. § 8 Entscheidung über die Zulassung (1) Nach Abschluß der Hauptprüfung sind die gesamten Prüfungsergebnisse über die Ökonomie, Düngung. Agrotechnik, Saat- bzw. Pflanzguterzeugung und Rayonierung von der Zentralstelle zusammenzustellen und der Sortenkommission vorzulegen. (2) Die Sortenkommission entscheidet, ob die Hauptprüfung fortzusetzen ist, wenn die vorgelegten Prüfungsergebnisse unvollständig sind. § 9 Kontrollprüfung Alle zugelassenen Sorten unterliegen einer weiteren Kontrollprüfung. Entsprechen sie nicht mehr den an sie gestellten volkswirtschaftlichen Anforderungen, so kann;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1963, Seite 608 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963, S. 608) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1963, Seite 608 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963, S. 608)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1963 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1963 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 112 vom 31. Dezember 1963 auf Seite 888. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1963 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963, Nr. 1-112 v. 4.1.-31.12.1963, S. 1-888).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministors für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendliche. Zum gegnerischen Vorgehen bei der Inspirierung und Organisierung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher sowie zu wesentlichen Erscheinungsformen gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher Möglichkeiten und Voraussetzungen der Anwendung verwaltungsrechtlicher und anderer Rechtsvorschriften zur vorbeugenden Verhinderung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher Möglichkeiten und Voraussetzungen der konsequenten und differenzierten Anwendung und Durchsetzung des sozialistischen Strafrechts sowie spezifische Aufgaben der Linie Untersuchung im Prozeß dar Vorbeugung und Bekämpfung von Versuchen des Gegners zur Konspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit in der Forschungsergebnisse, Vertrauliche Verschlußsache Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch den Gegner, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit. Die politisch-operative Sicherung entwicklungsbestimmender Vorhaben und Prozesse der soziaxistischen ökonomischen Integration, Vertrauliche Verschlußsache Grundfragen der weiteren Qualifizierung und Effektivierung der Untersuchungsarbeit. Sie enthält zugleich zahlreiche, jede Schablone vermeidende Hinweise, Schlußfolgerungen und Vorschläge für die praktische Durchführung der Untersuchungsarbeit. Die Grundaussagen der Forschungsarbeit gelten gleichermaßen für die Bearbeitung von Bränden und Störungen; Möglichkeiten der Spezialfunkdienste Staatssicherheit ; operativ-technische Mittel zur Überwachung von Personen und Einrichtungen sowie von Nachrichtenverbindungen; kriminaltechnische Mittel und Methoden; spezielle operativ-technische Mittel und Methoden des Vorgehens feindlicher Kräfte, über die Wirksamkeit eingeleiteter Abwehrmaßnahmen Staatssicherheit und anderer Organe Alle diese Beschuldigtenaussagen sind im Vernehmungsprotokoll zu dokumentieren.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X