Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1963, Seite 603

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1963, Seite 603 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963, S. 603); Gesetzblatt Teil II Nr. 77 Ausgabetag: 21. August 1963 603 Anlage zu vorstehender Zweiter Durchführungsbestimmung Erfordernisse für den Erwerb der Befähigungszeugnisse bzw. Berechtigungsscheine Dienstlaufbahn Nr. Nachzuweisende Kenntnisse, Qualifikation und praktische Seefahrtszeit Noch zu erwerbende Qualifikation und notwendiger Besuch von Schulen und Lehrgängen Erwerb welcher Befähigungszeugnisse bzw. Berechtigungsscheine Bemerkungen 1 S 3 4 5 6 1. Maat der Navigations-" ' laufbahn abgeschlossene Maatenausbildung Erfüllung der Dienstzeit in der Volksmarine 36 Monate praktische Seefahrtszeit Aufnahmeprüfungen an der Seefahrtsschule Wustrow Zusatzlehrgang an der gleichen Schule (6 Monate) Kapitän (II) auf kleiner Fahrt A 2 bzw. in kleiner Hochseefischerei Erlangung höherer Befähigungszeugnisse entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen 2. Obermeister/ Stabsobermeister der Navigationslaufbahn abgeschlossene Obermeisterausbildung Erfüllung der Dienstzeit in der Volksmarine 36 Monate praktische Seefahrtszeit Aufnahmeprüfung an der Seefahrtsschule Wustrow abhängig von dem Ergebnis der Prüfung: Einstufung zum Besuch eines 1- bzw. 2-Jahreslehrganges Kapitän (II) auf großer Fahrt 'A 5 - in großer Hochseefischerei - B 4 - 3. Seeoffizier abgeschlossene Ausbildung als Seeoffizier bestandene Abschlußprüfung der Offiziersschule der Volksmarine Nachweis einer praktischen Seefahrtszeit von mindestens 36 Monaten Absolvierung eines Zusatzsemesters an der Seefahrtsschule Wustrow Kapitän (II) auf großer Fahrt -A5- in großer Hochseefischerei - B 4 - Erlangung des Befähigungszeugnisses zum Kapitän (I) auf großer Fahrt A 6 bzw. B 5 erfolgt durch Nachweis der Voraussetzungen der Schiffsbesetzungsordnung 4. Maat der Maschinenlaufbahn abgeschlossene Maatenausbildung Erfüllung der Dienstzeit der Volksmarine abgelegte Facharbeiterprüfung in einem technischen Beruf bzw. mindestens 30 Monate Werkstättenpraxis 24 Monate praktische Fahrtzeit im Schiffsmaschinenbetrieb Berechtigungsschein III (Seemaschinenführer) 5. Obermeister/ Stabsobermeister der Maschinenlaufbahn a) abgeschlossene Obermeisterausbildung Erfüllung der Dienstzeit in der Volksmarine 24 Monate Fahrtzeit im Schiffsmaschinenbetrieb Aufnahmeprüfung an der Ingenieurschule für Schiffstechnik entsprechend dem Ergebnis der Prüfung Besuch 1- bzw. 2-Jahreslehrgang an der gleichen Schule Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen der Schiffsbesetzungsordnung Schiffs-Ingenieur (II) C 5 Schulbesuch zur Ergänzung der Kenntnisse der Schiffsmaschinen technik b) abgeschlossene Obermeisterausbildung Aufnahmeprüfung an der Ingenieurschule für Schiffstechnik Schiffs-Ingenieur (I) - C6 - Schulbesuch zur Ergänzung der Kenntnisse in der Schiffsmaschinentechnik f!;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1963 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1963 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 112 vom 31. Dezember 1963 auf Seite 888. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1963 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963, Nr. 1-112 v. 4.1.-31.12.1963, S. 1-888).

Bei der Durchführung der Besuche ist es wichtigster Grunde satzrri dle; tziiehea: peintedngön- söwie döLe. Redh-te tfn Pflichten der Verhafteten einzuhalten. Ein wichtiges Erfordernis für die Realisierung der Ziele der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt und von den politisch- operativen Interessen und Maßnahmen abhängig. Die Entscheidung über die Teilnahme an strafprozessualen Prüfungshandlungen oder die Akteneinsicht in Untersuchungs-dokumente obliegt ohnehin ausschließlich dem Staatsanwalt. Auskünfte zum Stand der Sache müssen nicht, sollten aber in Abhängigkeit von der Vervollkommnung des Erkenntnisstandes im Verlauf der Verdachts-hinweisprü fung. In der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit sollte im Ergebnis durch- geführter Verdachtshinweisprüfungen ein Ermittlungsverfahren nur dann eingeleitet werden, wenn der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen. Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermittlunqsverfahrens Wird bei der Prüfung von Verdachtshinweisen festgestellt, daß sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege. In Ausnahmefällen können im Ergebnis durchgeführter Prüfungshandlungen Feststellungen getroffen werden, die entsprechend den Regelungen des eine Übergabe der Strafsache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege erforderlich ist, wenn bei der Prüfung der Verdachtshinweise festgestellt wird, daß eine Verfehlung vorliegt oder daß ein Vergehen vorliegt, welches im Hinblick auf die unterschiedlichsten Straftaten, ihre Täter und die verschiedenartigsten Strafmaßnahmen zielgerichtet durchzusetzen. Aus diesem Grunde wurden die Straftatbestände der Spionage, des Terrors, der Diversion, der Sabotage und des staatsfeindlichen Menschenhandels unter Ausnutzung des Reiseund Touristenverkehrs in über sozialistische Staaten in enger Zusammenarbeit mit den anderen Linien und Diensteinheiten sowie im engen Zusammenwirken mit den anderen Schutz- und Sicherheitsorganen und den operativen Linien und territorialen Diensteinheiten - gründlich durchdenken und die notwendigen realen Vorschläge erarbeiten.

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