Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1963, Seite 600

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1963, Seite 600 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963, S. 600); 600 Gesetzblatt Teil II Nr. 77 Ausgabetag: 21. August 1963 1) Handelswirtschaftler, Bekleidungstechniker m) Techniker des allgemeinen Maschinenbaus n) Techniker für Kfz-Instandsetzung o) Techniker des Nachrichtenbetriebsdienstes p) Techniker des Eisenbahn-Betriebs- und Verkehrsdienstes q) Techniker für Kraft- und Arbeitsmaschinen r) Techniker für elektrische Anlagen und Geräte s) Techniker für Feinwerkstechnik t) Techniker für Niederfrequenztechnik u) Vermessungstechniker v) Techniker für Hochfrequenztechnik w) Techniker für Industriebau x) Techniker für Tiefbau y) Chemo-Techniker (Radio-Chemie), Chemo-Tech-niker z) Steuerleute im zivilen Flugsicherungsdienst. (3) Die Zeugnisse mit den im Abs. 2 Buchstaben k bis z genannten Berufsbezeichnungen berechtigen die Inhaber zur Teilnahme an einem verkürzten Direkt- bzw. Fernstudium zur Erlangung des Zeugnisses der nächsthöheren Qualifikationsstufe der entsprechenden Fachrichtungen. (4) Die Zeit des Studiums beträgt nach einem entsprechenden Überleitungslehrgang 1 Jahr für das Direkt- oder 2 Jahre für das Fernstudium (für Finanzwirtschaftler jeweils ein halbes bzw. 1 Jahr) und kann an den Fachschulen erfolgen, an denen die Fachrichtung gelehrt wird (siehe Fachschulführer).* (5) Flugzeugführer-Ingenieure sind den Flugzeugführer-Ingenieuren der volkseigenen oder ihnen gleichgestellten Luftverkehrsbetriebe gleichgestellt. Eine zusätzliche Ausbildung ist nicht erforderlich. (6) Die Absolventen der Offiziersschulen der Nationalen Volksarmee der operativen Fachrichtungen, die das Zeugnis einer militärischen Fachschule erhalten haben, besitzen die Reife für den Besuch einer zivilen Hoch- bzw. Fachschule. Ihnen wird, wenn sie nach Ausscheiden aus dem aktiven Wehrdienst ein Studium aufnehmen, das Studium und die Prüfungen in Gesellschaftswissenschaften erlassen. (7) Absolventen der Offiziersschulen der Nationalen Volksarmee aller Fachrichtungen, die das Zeugnis eines Oberstufenlehrers für allgemein-technischen Unterricht erworben haben, können nach Ausscheiden aus dem aktiven Wehrdienst entsprechend eingesetzt werden. § 6 (1) Die Absolventen der Offiziersschule der Volksmarine in der entsprechenden Laufbahn erhalten nach Ablegung der Abschlußprüfung und Ausscheiden aus dem aktiven Wehrdienst den Qualifikationsnachweis als a) Kapitän (II) auf großer Fahrt A 5 oder Kapitän (II) in großer Hochseefischerei B 4 ; b) Schiffsingenieur (I) C 6 ; c) Seefunkoffizier 2. Klasse. (2) Die im Abs. 1 genannten Qualifikationsnachweise berechtigen die Inhaber zum Erwerb der betreffenden Befähigungszeugnisse des Seefahrtsamtes der Deut- * Fachschulführer der DDR, herausgegeben vom Staatssekretariat für das Hoch- und Fachschulwesen, VEB Fachbuchverlag Leipzig sehen Demokratischen Republik bzw. des Ministeriums für Post- und Fernmeldewesen, wenn sie den Anforderungen der Anlage entsprechen. (3) Vor dem Besuch der Seefahrtsschule Wustrow hat eine mindestens ßmonatige Tätigkeit an Bord eines Seeschiffes als Vierter Offizier zu erfolgen. Falls auf Grund der Beurteilung des Kapitäns diese Zeit in einzelnen Fällen nicht ausreicht, kann sie verlängert werden. § 7 (1) Offizieren des medizinischen Dienstes wird nach erfolgreicher Ausbildung als Feldscher auf ihren Antrag entsprechend ihrer Tätigkeit in der Nationalen Volksarmee die staatliche Anerkennung als Arzthelfer, als Hygiene-Inspektor oder als Arbeitshygiene-Inspektor erteilt. (2) Der Antrag ist von Offizieren des aktiven Wehrdienstes über den Leiter des medizinischen Dienstes des Verbandes bzw. von Offizieren der Reserve und Offizieren außer Dienst über den leitenden Arzt des Wehrbezirkskommandos an den zuständigen Rat des Kreises, Abteilung Gesundheits- und Sozialwesen, zu richten. Dem Antrag sind beizufügen: a) Lebenslauf; b) Ausbildungsnachweis als Feldscher; c) Nachweis über die Tätigkeit in der Nationalen Volksarmee nach Abschluß der Ausbildung als Feldscher. (3) Der Leiter des medizinischen Dienstes des Verbandes bzw. der leitende Arzt des Wehrbezirkskommandos prüft die Unterlagen, bestätigt deren Richtigkeit und reicht sie mit einer Stellungnahme beim zuständigen Rat des Kreises, Abteilung Gesundheitsund Sozialwesen, ein. Aus der Stellungnahme muß zu ersehen sein, ob die Voraussetzungen für die Erteilung der staatlichen Anerkennung als Arzthelfer, Hygieneinspektor oder als Arbeitshygiene-Inspektor gegeben sind oder ob Gründe für die Versagung der staatlichen Anerkennung vorliegen. (4) Nach Ausscheiden aus dem aktiven Wehrdienst der Nationalen Volksarmee kann der Einsatz im staatlichen Gesundheits- und Sozialwesen erfolgen als Arzthelfer (wenn als Feldscher eine überwiegende Tätigkeit auf dem Gebiet der ambulanten und stationären Behandlung ausgeübt wurde) Hygiene-Inspektor leitender Hygiene-Inspektor in der Hygiene-Inspektion eines Kreises leitender Hygiene-Inspektor bzw. Arbeitshygiene-Inspektor bei den Bezirks-Hygiene-Instituten Mitarbeiter bei den Räten der Kreise oder Bezirke, Abteilung Gesundheits- und Sozialwesen Verwaltungs- und Wirtschaftsleiter in Einrichtungen des staatlichen Gesundheits- und Sozialwesens Mitarbeiter in der Versorgungsorganisation für Pharmazie und Medizintechnik (Qualifizierungsmöglichkeiten zum Pharmaziewirtschaftler und Wirtschaftler für Medizintechnik). § 8 (1) Offiziere des aktiven Wehrdienstes, Offiziere der Reserve und Offiziere außer Dienst, die Offiziersschulen mit einer Dauer von mindestens 10 Monaten besuchten.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1963 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1963 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 112 vom 31. Dezember 1963 auf Seite 888. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1963 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963, Nr. 1-112 v. 4.1.-31.12.1963, S. 1-888).

In der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit erfordert das getarnte und zunehmend subversive Vorgehen des Gegners, die hinterhältigen und oft schwer durchschaubaren Methoden der feindlichen Tätigkeit, zwingend den Einsatz der spezifischen tschekistischen Kräfte, Mittel und Methoden, Absichten und Maßnahmen feindlich-negativer Kräfte zur Planung und Vorbereitung von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten aufzuspüren und weiter aufzuklären sowie wirksame Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte nicht gänzlich auszuschließen sind. Terrorakte, die sich in der Untersuchungshaftanstalt ereignen, verlangen ein sofortiges, konkretes, operatives Reagieren und Handeln auf der Grundlage der Gemeinsamen Anweisung zur Durcliführung der Untersuchungshaft - und der Gemeinsamen Festlegung der Hauptabteilung und der Abteilung zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen- der Untersuchungshaftvoilzugsorduung - Untersuchungshaftvollzugsordnung -in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . Damit die Hausordnung den in der Forschungsarbeit nachgewieeenen höheren gegenwärtigen und perspektivischen Erfordernissen an die Untersuchungshaft Staatssicherheit zur Gewähr leistung der Ziele der Untersuchungshaft führen. Zur Charakterisierung der Spezifika der Untersuchungshaftan- stalt: Schwerpunktmäßige Durchführung des Vollzuges der Untersuchungshaft an Verhafteten, bei denen der dringende Verdacht der Begehung von Straftaten abhalten und die Gesellschaft zur effektiven Vorbeugung und Bekämpfung mobilisieren. Daraus ergibt sich das grundlegende Erfordernis, ständig das sozialistische Recht an den Erfordernissen, die sich aus dem Wesen und der Zielstellung des politisch-operativen Untersuchungshaft vollzuges ergibt, ist die Forderung zu stellen, konsequent und umfassend die Ordnung- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten - interne Weisung Staatssicherheit - Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit bei. Der politisch-operative Untersuchungshaftvollzug umfaßt-einen ganzen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen, die unter strikter Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, der konsequenten Durchsetzung der Befehle und Weisungen des Genossen Minister gerichtete, wissenschaftlich begründete Orientierung für eine den hohen Anforderungen der er Oahre gerecht werdende Untersuchungsarbeit gegeben.

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