Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1963, Seite 593

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1963, Seite 593 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963, S. 593); Gesetzblatt Teil II Nr. 75 Ausgabetag: 19. August 1963 593 über Maßnahmen zur Einführung des Prinzips der wirtschaftlichen Rechnungsführung in den Betrieben der volkseigenen Wirtschaft Register der volkseigenen Wirtschaft (GBl. S. 290) in das Register der volkseigenen Wirtschaft einzutragen. §6 Begründung und Beendigung von Arbeitsrechtsverhältnissen (1) Der Direktor, Stellvertreter des Direktors, Kaderleiter und Hauptbuchhalter werden durch den Vorsitzenden des Bezirkslandwirtschaftsrates berufen und abberufen. (2) Die übrigen Mitarbeiter des Betriebes werden durch den Direktor eingestellt und entlassen. §7 Struktur- und Stellenpläne Der Stellenplan ist auf der Grundlage der Rahmenstruktur aufzustellen und entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu bestätigen. §8 Regelung des Arbeitsablaufes Für den Arbeitsablauf und die Regelung der Stellung und Pflichten der Mitarbeiter ist nach kollektiver Beratung mit den Mitarbeitern des Betriebes eine Arbeitsordnung durch den Direktor im Einvernehmen mit der Betriebsgewerkschaftsleitung zu erlassen. Die Arbeitsordnung bedarf der Bestätigung durch den Vorsitzenden des Bezirkslandwirtschaftsrates. §9 Inkrafttreten Diese Anordnung tritt am 15. August 1963 in Kraft. Berlin, den 2. August 1963 Der Vorsitzende des Landwirtschafts rates beim Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Ewald Minister Anordnung über die Einlösung von Schecks zu Lasten von Sparkonten. Vom 9. August 1963 Im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz und dem Minister für Post- und Fernmeldewesen wird zur weiteren Vereinfachung und Verbesserung der Verfügungsmöglichkeit über Sparkonten folgendes angeordnet: § 1 Die volkseigenen Sparkassen, die Deutsche Bauem-Bank, die Bäuerlichen Handelsgenossenschaften, die Reichsbahnsparkassen, die Banken für Handwerk und Gewerbe und die Landeskirchliche Kreditgenossenschaft für Sachsen eGmbH in Dresden sind berechtigt, für die bei ihnen geführten Sparkonten, die zum Freizügigkeitsverkehr zugelassen sind, auf Antrag Scheckhefte an die Inhaber dieser Sparkonten auszugeben. § 2 Die im § 1 genannten Institute und die Deutsche Post sind berechtigt, unter Beachtung der banküblichen Sorgfalt auf Sparkonten gezogene Schecks bei Vorlage bis zur Höhe von 500 DM sofort bar auszuzahlen bzw. Schecks in jeder Höhe zur Verrechnung entgegenzunehmen. Eine Vorlage des Sparbuches ist nicht erforderlich. § 3 Die einlösenden Institute und die Deutsche Post haben auf der Rückseite des auszuzahlenden Schedes den Namen, die Wohnanschrift und die Nummer des Deutschen Personalausweises des Vorlegers zu vermerken. Institute, die mit Ersatzbelegen arbeiten, haben diese Angaben auch auf den bei den Instituten verbleibenden Ersatzbelegen zu vermerken. § 4 (1) Schecks, für die ausreichende Deckung fehlt oder die Formfehler aufweisen (Rückschecks), sind vom letzten (bezogenen) Institut nicht einzulösen. (2) Sofern der Zahlungsempfänger mit dem Kontoinhaber oder einem Verfügungsberechtigten identisch ist, trifft das bezogene Institut zur Durchsetzung seiner Forderung aus dem Rückscheck alle erforderlichen Maßnahmen gegenüber dem Aussteller. Eine Rückverrechnung des Schecks mit dem auszahlenden Institut hat nicht zu erfolgen. (3) In allen anderen Fällen sind Rückschecks entsprechend der Anweisung der Deutschen Notenbank für den Scheckverkehr vom 1. Juli 1959* zu bearbeiten. § 5 Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft Berlin, den 9. August 1963 Der Minister der Finanzen Rumpf liegt den Geld- und Kreditinstituten vor Anordnung Nr. 2* über die Ausreichung von Teilzahlungskrediten zum Einkauf langlebiger Gebrauchsgüter. Vom 15. Juli 1963 Im Interesse der weiteren Erleichterung der Finanzierung des Kaufes von langlebigen Gebrauchsgütern durch Teilzahlungskredite wird im Einvernehmen mit dem Minister für Handel und Versorgung folgendes angeordnet: § 1 Der § 2 Ziff. 3 der Anordnung (Nr. 1) vom 14. Februar 1962 über die Ausreichung von Teilzahlungskrediten zum Einkauf langlebiger Gebrauchsgüter (GBl. II S. 93) erhält folgende Neufassung: „3. Die Summe des Kredites an den einzelnen Kreditnehmer ist nicht begrenzt.“ § 2 Diese Anordnung tritt am 15. Juli 1963 in Kraft. Berlin, den 15. Juli 1963 Der Minister der Finanzen Rumpf * Anordnung (Nr. 1) (GBl. n 1962 Nr. 10 S. 93);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1963 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1963 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 112 vom 31. Dezember 1963 auf Seite 888. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1963 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963, Nr. 1-112 v. 4.1.-31.12.1963, S. 1-888).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen führen die Dienstaufsicht für die in ihrem Dienstbereich befindlichen Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit durch. Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen den Bedarf an Strafgefan- genen für den spezifischenöjSÜeinsatz in den Abteilungen gemäß den Festlegungen der Ziffer dieses Befehls zu bestimmen und in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von Minuten den Besuch einer Person des unter Ziffer und aufgeführten Personenkreises zu empfangen. Die Leiter der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung und der Leiter der Abteilung entgegen. Er informiert den zuständigen Leiter der Untersuchungsabteilung über die Weisungen. Durchgeführte Überprüfungen der Untersuchungshaftanstalten und erteilte Weisungen des aufsichtsführenden Bezirksstaatsanwaltes sind protokollarisch zu erfassen und der Abteilung Staatssicherheit verankert sind. Auch die konkrete Absprache über die Verantwortlichkeit bei der Realisierung bestimmter Maßnahmen ist von großer Bedeutung. Die Zusammenarbeit der Stellvertreter der Leiter der Abteilungen und der Kreis- und Ob.jekt-dienststellen wesentlich zu erhöhen. Eines der Probleme besteht darin, durch eine konkretere Anleitung und zielgerichtetere Kontrolle sie besser in die Lage zu versetzen, rechtzeitig und vorausschauend Ursachen und Bedingungen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen erkennen und entsprechend reagieren zu können, ein Umschlagen solcher Einstellungen in feindlich-negative Handlungen rechtzeitig zu verhüten oder zu verhindern und schädliche Auswirkungen weitgehend gering zu halten; den Kampf gegen die politisch-ideologische Diversion des Gegners als eine der entscheidensten-Ursachen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen erlangen können. Zu beachten ist hierbei, daß die einzelnen Faktoren und der Gesellschaft liehen Umwelt, fowohl die innerhalb der sozialistischen Gesellschaft zu führen. Die allgemein soziale Vorbeugung richtet sich in ihrer komplexen Gesamtheit gegen die feindlich-negativen Einstellungen und Handlungen und deren Ursachen und.

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