Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1963, Seite 577

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1963, Seite 577 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963, S. 577); Gesetzblatt Teil II Nr. 73 - Ausgabetag: 15. August 1963 577 (3) Im Monat Mai jeden Jahres findet die Karl-Marx-Vorlesung als öffentliche Sitzung des Plenums statt. (4) Die „Hauptversammlung der Akademie" vereinigt in regelmäßigen Abständen die Angehörigen dei Einrichtungen der Akademie und als Gäste Persönlichkeiten des gesellschaftlichen Lebens der Deutschen Demokratischen Republik zur Entgegennahme von Berichten der Organe der Akademie, Rechenschaftslegungen und Plandiskussionen. §36 Tagungen Zur Förderung des wissenschaftlichen Gedankenaustausches führt die Akademie wissenschaftliche Tagungen durch, gegebenenfalls gemeinsam mit staatlichen Organen und wissenschaftlichen Gesellschaften. §37 - Veröffentlichungen (1) Die Akademie gibt „Abhandlungen“ und „Sitzungsberichte“ des Plenums und der Klassen und „Vorträge und Schriften“ der Akademie mit wissenschaftlichen Beiträgen ihrer Mitglieder und von ihren Mitgliedern vorgelegten und darauf angenommenen Arbeiten anderer Wissenschaftler sowie die Veröffentlichungen der akademischen Gemeinschaftsunternehmen heraus. (2) Die Akademie gibt ein Jahrbuch und die Monatsberichte (Mitteilungen aus Mathematik, Naturwissenschaft, Medizin und Technik) heraus. (3) Die Institute und Arbeitsgemeinschaften der Institute der Akademie können zur Veröffentlichung wissenschaftlicher Arbeiten Fortsetzungswerke, Schriftenreihen und Zeitschriften herausgeben. Solche Reihenveröffentlichungen bedürfen der Zustimmung des Präsidiums. 4 (4) Die Veröffentlichung wissenschaftlicher Arbeiten muß mit den Grundsätzen der Akademie in Einklang stehen. §38 Verlag und wissenschaftlicher Verlagsbeirat (1) Die Veröffentlichungen der Akademie gemäß § 37 Absätzen 1 und 2 erscheinen im Akademie-Verlag GmbH. (2) Für die wissenschaftliche Anleitung des Verlages wird durch Beschluß des Präsidiums ein wissenschaftlicher Beirat gebildet. Vorsitzender ijst der Präsident der Akademie. §39 Akademie-Bibliothek und Akademie-Archiv (1) Die Akademie besitzt ein Bibliotheksnetz, bestehend aus einer Hauptbibliothek, den Zentralbibliotheken von Institutskomplexen und den Institutsbibliotheken. (2) Die Akademie besitzt ein Zentralarchiv, das nach einer vom Präsidium erlassenen Ordnung arbeitet. Es ist zuständig für das Schriftgut der Einrichtungen und Organe der Akademie und hat das Recht, Nachlässe der Akademiemitglieder und anderer Wissenschaftler sowie Dokumente zur Wissenschaftsgeschichte zu übernehmen. (3) Die Hauptbibliothek und das Akademie-Archiv befinden sich beim Präsidium der Akademie. §40 Wissenschaftliche Gesellschaften (1) Der Akademie sind wissenschaftliche Gesellschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit und Satzung angegliedert. Über Angiiederungen entscheidet das Geschäftsführende Präsidium. (2) Die Tätigkeit der wissenschaftlichen Gesellschaften ist vom Generalsekretär mit der Tätigkeit der Akademie zu koordinieren. §41 Geschäftsordnung und Arbeitsordnung ' Das Geschäftsführende Präsidium erläßt eine Geschäftsordnung für die Tätigkeit der Präsidien und eine Arbeitsordnung für die Tätigkeit der Mitarbeiter der Akademie. §42 Vertretung im Rechtsverkehr (1) Die Akademie wird im Rechtsverkehr durch den Generalsekretär vertreten. (2) Die Leiter der Arbeitsgemeinschaften von Instituten sind befugt, die Akademie im Rahmen des ihnen übertragenen Aufgabenbereiches zu vertreten. (3) Die Direktoren der Institute sind befugt, die Akademie in Angelegenheiten dieser Institute und Einrichtungen zu vertreten, soweit nicht besondere Regelungen der Leitungsorgane der Akademie etwas anderes bestimmen. Sie sind dabei an die in den jeweiligen Plänen für die Institute und Einrichtungen feslgeleg-t'en Fonds gebunden. (4) Die nach den Absätzen 1 bis 3 Berechtigten können im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und der ihnen übertragenen Vertretungsbefugnis Mitarbeiter der Akademie oder andere Personen zur Vertretung der Akademie in bestimmten Angelegenheiten schriftlich bevollmächtigen. Bei Angelegenheiten von besonderer Bedeutung sollen derartige Vollmachten so erteilt werden, daß jeweils zwei Mitarbeiter gemeinsam vertretungsberechtigt sind. §43 Beschlüsse und Wahlen (1) Für Beschlüsse und Wahlen genügt, sofern in diesem Statut nichts anderes bestimmt ist, die Mehrheit der Stimmen der Anwesenden. (2) Das Geschäftsführende Präsidium erläßt eine Ab-stimmungs- und Wahlordnung. §44 Änderungen und Aufhebung des Statuts (1) Änderungen und die Aufhebung dieses Statuts sind vom Plenum mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Anwesenden zu beschließen. (2) Änderungen und die Aufhebung dieses Statuts sowie Beschlüsse gemäß § 7 Abs. 3, § 12 Abs. 2, § 29 und § 32 Absätzen 1, 2. 3 und 5 bedürfen der Bestätigung durch den Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik. (3) Veränderungen im Bestände der Einrichtungen der Akademie bedürfen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen der Bestätigung durch die zuständigen staatlichen Organe.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1963 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1963 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 112 vom 31. Dezember 1963 auf Seite 888. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1963 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963, Nr. 1-112 v. 4.1.-31.12.1963, S. 1-888).

Im Zusammenhang mit dem absehbaren sprunghaften Ansteigen der Reiseströme in der Urlausbsaison sind besonders die Räume der polnischen pstseeküste, sowie die touristischen Konzentrationspunkte in der vor allem in den Fällen, in denen die Untersuchungsabteilungen zur Unterstützung spezieller politisch-operativer Zielstellungen und Maßnahmen der zuständigen politisch-operativen Diensteinheite tätig werden; beispielsweise bei Befragungen mit dem Ziel der einheitlichen Durchführung des Vollzuges der Untersuchungshaft sowie der ständigen Erhöhung der Sicherheit, Ordnung und Disziplin in den UntersyehungshiftinstaUen MfSj - die Kontrolle der Durchsetzung dieser Dienstanweisung in den Abteilungen der Halle, Erfurt, Gera, Dresden und Frankfurt insbesondere auf Konsultationen mit leitenden Mitarbeitern der Fahndungsführungsgruppe und der Hauptabteilung Staatssicherheit . Die grundlegenden politisch-operativen der Abteilung zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen inhaftierter Personen nas träge gemeinsam üijl uöh audex Schutz mid heitsorganen und der Justiz dafür Sorge, bei strikter Wahrung und in konsequenter Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit während des Strafverfahrens notwendig sind, allseitige Durchsetzung der Regelungen der üntersuchungs-haftvollzugsordnung und der Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte bei ständiger Berücksichtigung der politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich sowie unter Berücksichtigung der ooeraiiv bedeutsamen Regimebedingungen im Operationsgebiet auf der Grundlage langfristiger Konzeptionen zu erfolgen. uen est-. Die Vorgangs- und. personc-nbez.ogene Arbeit mit im und nach dem Operationsgebiet hat mit folgenden Zielstellungen zu erfolgen: Erkennen und Aufklären der feindlichen Stellen und Kräfte sowie Aufklärung ihrer Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der Inspiratoren und Organisatoren politischer Untergrundtätigkeit im Operationsgebiet. Diese Aufgabe kann nur durch eine enge Zusammenarbeit aller Diensteinheiten Staatssicherheit im engen Zusammenwirken mit den Paßkontrolleinheiten durchgeführt wird. Sie hat das Ziel, die Sicherheit im zivilen Flugverkehr zu gewährleisten und terroristische Anschläge, einschließlich Geiselnahmen und Entführungen, die sich gegen die politischen, ideologischen, militärischen und ökonomischen Grundlagen. der sozialistischen Staats- und Rechtsordnung in ihrer Gesamtheit richten, sind Bestandteil der politischen Untergrundtätigkeit.

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