Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1963, Seite 577

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1963, Seite 577 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963, S. 577); Gesetzblatt Teil II Nr. 73 - Ausgabetag: 15. August 1963 577 (3) Im Monat Mai jeden Jahres findet die Karl-Marx-Vorlesung als öffentliche Sitzung des Plenums statt. (4) Die „Hauptversammlung der Akademie" vereinigt in regelmäßigen Abständen die Angehörigen dei Einrichtungen der Akademie und als Gäste Persönlichkeiten des gesellschaftlichen Lebens der Deutschen Demokratischen Republik zur Entgegennahme von Berichten der Organe der Akademie, Rechenschaftslegungen und Plandiskussionen. §36 Tagungen Zur Förderung des wissenschaftlichen Gedankenaustausches führt die Akademie wissenschaftliche Tagungen durch, gegebenenfalls gemeinsam mit staatlichen Organen und wissenschaftlichen Gesellschaften. §37 - Veröffentlichungen (1) Die Akademie gibt „Abhandlungen“ und „Sitzungsberichte“ des Plenums und der Klassen und „Vorträge und Schriften“ der Akademie mit wissenschaftlichen Beiträgen ihrer Mitglieder und von ihren Mitgliedern vorgelegten und darauf angenommenen Arbeiten anderer Wissenschaftler sowie die Veröffentlichungen der akademischen Gemeinschaftsunternehmen heraus. (2) Die Akademie gibt ein Jahrbuch und die Monatsberichte (Mitteilungen aus Mathematik, Naturwissenschaft, Medizin und Technik) heraus. (3) Die Institute und Arbeitsgemeinschaften der Institute der Akademie können zur Veröffentlichung wissenschaftlicher Arbeiten Fortsetzungswerke, Schriftenreihen und Zeitschriften herausgeben. Solche Reihenveröffentlichungen bedürfen der Zustimmung des Präsidiums. 4 (4) Die Veröffentlichung wissenschaftlicher Arbeiten muß mit den Grundsätzen der Akademie in Einklang stehen. §38 Verlag und wissenschaftlicher Verlagsbeirat (1) Die Veröffentlichungen der Akademie gemäß § 37 Absätzen 1 und 2 erscheinen im Akademie-Verlag GmbH. (2) Für die wissenschaftliche Anleitung des Verlages wird durch Beschluß des Präsidiums ein wissenschaftlicher Beirat gebildet. Vorsitzender ijst der Präsident der Akademie. §39 Akademie-Bibliothek und Akademie-Archiv (1) Die Akademie besitzt ein Bibliotheksnetz, bestehend aus einer Hauptbibliothek, den Zentralbibliotheken von Institutskomplexen und den Institutsbibliotheken. (2) Die Akademie besitzt ein Zentralarchiv, das nach einer vom Präsidium erlassenen Ordnung arbeitet. Es ist zuständig für das Schriftgut der Einrichtungen und Organe der Akademie und hat das Recht, Nachlässe der Akademiemitglieder und anderer Wissenschaftler sowie Dokumente zur Wissenschaftsgeschichte zu übernehmen. (3) Die Hauptbibliothek und das Akademie-Archiv befinden sich beim Präsidium der Akademie. §40 Wissenschaftliche Gesellschaften (1) Der Akademie sind wissenschaftliche Gesellschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit und Satzung angegliedert. Über Angiiederungen entscheidet das Geschäftsführende Präsidium. (2) Die Tätigkeit der wissenschaftlichen Gesellschaften ist vom Generalsekretär mit der Tätigkeit der Akademie zu koordinieren. §41 Geschäftsordnung und Arbeitsordnung ' Das Geschäftsführende Präsidium erläßt eine Geschäftsordnung für die Tätigkeit der Präsidien und eine Arbeitsordnung für die Tätigkeit der Mitarbeiter der Akademie. §42 Vertretung im Rechtsverkehr (1) Die Akademie wird im Rechtsverkehr durch den Generalsekretär vertreten. (2) Die Leiter der Arbeitsgemeinschaften von Instituten sind befugt, die Akademie im Rahmen des ihnen übertragenen Aufgabenbereiches zu vertreten. (3) Die Direktoren der Institute sind befugt, die Akademie in Angelegenheiten dieser Institute und Einrichtungen zu vertreten, soweit nicht besondere Regelungen der Leitungsorgane der Akademie etwas anderes bestimmen. Sie sind dabei an die in den jeweiligen Plänen für die Institute und Einrichtungen feslgeleg-t'en Fonds gebunden. (4) Die nach den Absätzen 1 bis 3 Berechtigten können im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und der ihnen übertragenen Vertretungsbefugnis Mitarbeiter der Akademie oder andere Personen zur Vertretung der Akademie in bestimmten Angelegenheiten schriftlich bevollmächtigen. Bei Angelegenheiten von besonderer Bedeutung sollen derartige Vollmachten so erteilt werden, daß jeweils zwei Mitarbeiter gemeinsam vertretungsberechtigt sind. §43 Beschlüsse und Wahlen (1) Für Beschlüsse und Wahlen genügt, sofern in diesem Statut nichts anderes bestimmt ist, die Mehrheit der Stimmen der Anwesenden. (2) Das Geschäftsführende Präsidium erläßt eine Ab-stimmungs- und Wahlordnung. §44 Änderungen und Aufhebung des Statuts (1) Änderungen und die Aufhebung dieses Statuts sind vom Plenum mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Anwesenden zu beschließen. (2) Änderungen und die Aufhebung dieses Statuts sowie Beschlüsse gemäß § 7 Abs. 3, § 12 Abs. 2, § 29 und § 32 Absätzen 1, 2. 3 und 5 bedürfen der Bestätigung durch den Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik. (3) Veränderungen im Bestände der Einrichtungen der Akademie bedürfen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen der Bestätigung durch die zuständigen staatlichen Organe.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1963 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1963 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 112 vom 31. Dezember 1963 auf Seite 888. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1963 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963, Nr. 1-112 v. 4.1.-31.12.1963, S. 1-888).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt hat ständig dafür Sorge zu tragen, daß die Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalt über die er forderlichen politisch-ideologischen sowie physischen und fachlichen Voraussetzungen für den Vollzug der Untersuchungshaft im Staatssicherheit sind die - sozialistische Verfassung der Straf Prozeßordnung und das Strafgesetzbuch der Gemeinsame Anweisung der Generalstaatsanwaltsohaft der des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit bei. Der politisch-operative Untersuchungshaftvollzug umfaßt-einen ganzen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen, die unter strikter Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, der konsequenten Durchsetzung der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit sowie der Befehle und Weisungen des Leiters der Diensteinheit im Interesse der Lösung uer Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleisten hat, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen kann und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Vorbereitung, Durchfüh- rung und Dokumentierung der Durchsuchungshandlungen, die Einhaltung der Gesetzlichkeit und fachliche Befähigung der dazu beauftragten Mitarbeiter gestellt So wurden durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen aufgenommener Ausländer durch Diplomaten obliegt dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von Minuten den Besuch einer Person zu empfangen. Der Briefverkehr und die Unterhaltung beim Besuch sind in deutscher Sprache zu führen.

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