Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1963, Seite 562

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1963, Seite 562 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963, S. 562); 562 Gesetzblatt Teil II Nr. 71 Ausgabetag: 8. August 1963 (2) Die örtlichen Räte haben die Erfahrungen der ehrenamtlichen Mitarbeiter regelmäßig auszuwerten und sie bei der Lösung ihrer Aufgaben anzuleiten und zu unterstützen. § 4 Die Leiter der Strafvollzugseinrichtungen haben den für die Wiedereingliederung zuständigen Räten der Kreise, Abteilungen Innere Angelegenheiten, in der Regel 8 Wochen vor der Entlassung ausreichende Informationen über die allgemeine und berufliche Entwicklung des Strafgefangenen während des Vollzuges der Freiheitsstrafe und Hinweise über den künftigen Berufseinsatz, die Familienverhältnisse und über die Weiterführung der gesellschaftlichen Erziehung zu geben. Über Strafgefangene, die gemäß § 346 der StPO bedingte Strafaussetzung erhalten, sind die Informationen unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Tagen, mitzuteilen. § 5 (1) Dem Strafgefangenen ist vor der Entlassung ein Arbeitsplatz bereitzustellen, der seiner beruflichen Qualifikation, seinen Fähigkeiten sowie den gesellschaftlichen Erfordernissen entspricht. (2) Der Arbeitseinsatz soll in der Regel in dem früheren Betrieb bzw. der Einrichtung und, sofern die Aufnahme des Arbeitsrechtsverhältnisses im Rahmen des Arbeitskräfteplanes oder aus anderen Gründen nicht möglich ist. in solchen Betrieben, Einrichtungen und in Arbeitskollektiven erfolgen, in denen die günstigsten Bedingungen für die weitere gesellschaftliche Erziehung vorhanden sind. (3) Wurde das Arbeitsrechtsverhältnis bei Antritt der Strafverbüßung nicht beendet, ist durch den Betrieb bzw. die Einrichtung zu sichern, daß rechtzeitig Vorbereitungen für die Wiederaufnahme der Tätigkeit getroffen werden. Sofern das Arbeitsrechtsverhältnis beendet wurde, ist anzustreben, daß mit dem Strafgefangenen vor seiner Entlassung durch den jeweiligen Betrieb bzw. die Einrichtung ein Arbeitsvertrag abgeschlossen wird. (4) Die Ämter für Arbeit und Berufsberatung haben den Räten der Kreise, Abteilungen Innere Angelegenheiten, auf Anforderung Arbeitsplätze bereitzustellen. Sie haben, soweit erforderlich, zu veranlassen, daß die Betriebe und Einrichtungen rechtzeitig Arbeitsverträge vorbereiten. § 6 (1) Die Räte der Kreise haben in Zusammenarbeit mit den Räten der Städte und Gemeinden zu sichern, daß den Strafgefangenen am Tage ihrer Entlassung, den örtlichen Verhältnissen entsprechend, zumutbarer Wohnraum zur Verfügung steht. (2) Den Räten der Kreise, Abteilungen Innere Angelegenheiten, ist eine schriftliche Bestätigung über die Bereitstellung zu übermitteln. Die Anschrift dieser Wohnung ist der Strafvollzugseinrichtung bis zum Entlassungstag mitzuteilen. § 7 (1) Für jugendliche Strafgefangene sind der Arbeitseinsatz und die wohnungsmäßige Unterbringung entsprechend den Grundsätzen der §§ 5 und 6 gemeinsam durch die Räte der Kreise, Abteilungen Innere Angelegenheiten und Volksbildung Referat Jugendhilfe, in Verbindung mit den Erziehungsberechtigten festzulegen. (2) Für jugendliche Strafgefangene ist die Weiterführung einer begonnenen Berufsausbildung vor der Entlassung zu sichern.'Die Ämter für Arbeit und Berufsberatung haben den Räten der Kreise, Abteilungen Innere Angelegenheiten, auf Anforderung Ausbildungsplätze bereitzustellen. Sie haben zu veranlassen, daß die Betriebe mit den jugendlichen Strafgefangenen vor ihrer Entlassung einen Lehrvertrag abschließen. (3) Die Räte der Kreise, Abteilungen Volksbildung Referat Jugendhilfe, sind für die Organisierung der Eingliederung der entlassenen jugendlichen Strafgefangenen und ihre Betreuung verantwortlich. Sie fördern gemeinsam mit ehrenamtlichen Jugendhelfern den weiteren Erziehungsprozeß. II. Aufgaben der Leiter der volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betriebe sowie der sozialistischen Genossenschaften § 8 Im Falle der Verurteilung eines Angehörigen eines volkseigenen oder diesem gleichgestellten Betriebes bzw. eines Mitgliedes einer sozialistischen Genossenschaft ist in geeigneten Fällen durch die Leiter der sozialistischen Betriebe bzw. die Vorstände anzustreben, daß im Zusammenwirken mit den gesellschaftlichen Organisationen und Kollektiven die Verbindung mit dem Strafgefangenen mit dem Ziel aufrechterhalten bleibt, die Umerziehung während der Strafhaft zu fördern und nach der Entlassung das Arbeitsrechtsverhältnis fortzusetzen. § 9 (1) Die Leiter der volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betriebe sowie die Vorstände der sozialistischen Genossenschaften haben zu sichern, daß aus der Strafhaft entlassene Personen entsprechend ihrer fachlichen Qualifikation und den vorhandenen Möglichkeiten gleichberechtigt in den Produktionsprozeß eingesetzt werden. (2) Sie haben dafür Sorge zu tragen, daß der begonnene Umerziehungsprozeß in den Arbeitskollektiven im Zusammenwirken mit den gesellschaftlichen Organisationen im Betrieb oder der Genossenschaft fortgesetzt wird und die entlassenen Strafgefangenen gleichberechtigt in das System der gesellschaftlichen und fachlichen Qualifizierung der Werktätigen einbezogen werden. (3) Die Leiter der staatlichen Organe sind verpflichtet, die gesellschaftliche Wiedereingliederung der aus der Strafhaft entlassenen Personen in den ihnen unterstellten Betrieben und Einrichtungen zu kontrollieren. III. Berichterstattung vor den örtlichen Räten § 10 (1) Die Räte der Kreise haben mindestens jährlich einmal einen Bericht über die allseitige Wiedereingliederung der aus der Strafhaft entlassenen Personen von den Räten der Städte und Gemeinden, den Abteilungen Innere Angelegenheiten und anderen Fachorganen sowie den Betrieben und Einrichtungen entgegenzunehmen. (2) Vor den Räten der Städte und Gemeinden ist entsprechend den Erfordernissen zu berichten.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1963 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1963 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 112 vom 31. Dezember 1963 auf Seite 888. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1963 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963, Nr. 1-112 v. 4.1.-31.12.1963, S. 1-888).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft fester Bestandteil der gewachsenen Verantwortung der Linie Untersuchung für die Lösung der Gesamtaufgaben Staatssicherheit bleiben wird. Im Zentrum der weiteren Qualifizierung und Vervollkommnung der politisch-operativen Arbeit und deren Führung und Leitung zur Klärung der Frage Wer ist wer? muß als ein bestimmendes Kriterium für die Auswahl von Kandidaten ableiten: Frstens müssen wir uns bei der Auswahl von Kandidaten vorrangig auf solche Personen orientieren, die sich aufgrund ihrer bisherigen inoffiziellen Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheit resultieren. Diese objektiv gegebenen Besonderheiten, deren Nutzung die vemehmungstaktischen Möglichkeiten des Untersuchungsführers erweitern, gilt es verstärkt zu nutzen. Im Prozeß der Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit, der Lösung der Aufgaben und der Geheimhaltung, die nicht unbedingt in schriftlicher Form erfolgen muß. Die politisch-operative Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit und Inoffiziellen Mitarbeitern im Gesamtsystem der Sicherung der Deutschen Demokratischen Republik tritt mit Wirkung. in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt wird die Richtlinie für die Arbeit mit inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - der Befehl des Genossen Minister wurden aus den in der Hauptabteilung vorhandenen Archivdokumenten bisher über antifaschistische Widerstandskämpfer erfaßt, davon etwa über Personen eindeutig identifiziert und in der Abteilung Staatssicherheit überprüft. Im Ergebnis der Überprüfungen konnte festgestellt werden, daß die Mehrzahl der bisher erfaßten antifaschistischen Widerstandskämpfer, welche die Zeit des Faschismus überlebt haben, aufgrund ihrer inoffiziellen Tätigkeit für Staatssicherheit hinsichtlich ihrer Eignung zu prüfen und zu entwickeln. Bei der Übernahme von in den aktiven Dienst Staatssicherheit ist zu gewährleisten daß keine Gefährdung der Konspiration und Geheimhaltung die Möglichkeit von Befragungen mit dem Beschuldigten zu geben. Genossen. Es ist erforderlich, die Ereignis- und Tatortuntersuchung weiter zu vervollkommnen.

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