Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1963, Seite 551

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1963, Seite 551 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963, S. 551); 551 GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1963 Berlin, den 6. August 1963 I Teil II Nr. 70 Tag Inhalt Seite 1. 7. 63 Sechste Durchführungsbestimmung zum Gesetz über die sozialistische Entwicklung des Schulwesens in der Deutschen Demokratischen Republik. Erfüllung der Schulpflicht bei Auslandseinsätzen der Eltern 551 12. 7. 63 Brandschutzanordnung Nr. 10. Brandschutz in landwirtschaftlichen Betrieben 552 22. 7. 63 Arbeitsschutz- und Brandschutzanordnung 31/2. Feuer- und expiosionsgefährdete Betriebsstätten 554 10.7.63 Arbeitsschutz- und Brandschutzanordnung 386. Umgang mit bituminösen Straßenbaustoffen 555 Berichtigung 558 Sechste Durchführungsbestimmung* 1 * zum Gesetz über die sozialistische Entwicklung des Schulwesens in der Deutschen Demokratischen Republik. Erfüllung der Schulpflicht bei Auslandseinsätzen der Eltern Vom 1. Juli 1963 Auf Grund des § 18 Abs. 2 des Gesetzes vom 2. Dezember 1959 über die sozialistische Entwicklung des Schulwesens in der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. I S. 859) wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Organe des Staatsapparates über die Erfüllung der Schulpflicht für Kinder von Staatsbürgern der Deutschen Demokratischen Republik bei Auslandseinsätzen der Eltern folgendes bestimmt: § 1 Für die Erfüllung der Schulpflicht der Kinder von Staatsbürgern der Deutschen Demokratischen Republik, die im Ausland tätig sind, tragen die Eltern gemeinsam mit den entsendenden Dienststellen und Betrieben die Verantwortung. Sie haben rechtzeitig Maßnahmen zur Sicherung der Schulpflicht einzuleiten. Das betrifft auch die Unterbringung in einem Heim oder Internat, wenn die Kinder in der Deutschen Demokratischen Renublik verbleiben. Hierbei sind die Bestimmungen der Ersten Durchführungsbestimmung vom 17. Dezember 1959 (GBl. I 1960 S. 6) zu beachten. § 2 Im Ausland kann die Schulpflicht auf folgende Weise erfüllt werden: a) Besuch einer Schule bei einer Auslandsvertretung der Deutschen Demokratischen Republik. Diese Schulen bestehen in der Regel für die Klassen 1 bis 4. 5. DB (GBl. n Nr. 45 S. 305) b) Besuch einer sowjetischen Schule, wenn bei dem Schüler sprachliche Voraussetzungen vorhanden sind und die zuständigen sowjetischen Dienststellen ihr Einverständnis erklärten. ' Besuch einer Schule eines sozialistischen Staates mit Deutsch als Unterrichtssprache, wenn die zuständigen Dienststellen des jeweiligen Landes ihr Einverständnis erklärten. Die unter Buchstaben b . und c aufgeführten Fälle bedürfen der Bestätigung durch das Ministerium für Volksbildung. § 3 Anträge der Eltern für die im § 2 Buchstaben b und c genannten Möglichkeiten der Schulpflichterfüllung sind mit einer Stellungnahme der entsendenden Dienststelle spätestens 6 Wochen vor der Ausreise an das Ministerium für Volksbildung zu richten. Dabei ist die Erfüllung der genannten Bedingungen nachzuweisen. Das Einverständnis der Dienststellen anderer Staaten für die Aufnahme der Kinder von DDR-Bürgern in eine ihrer Schulen ist durch die Organe der entsendenden Dienststelle vorher einzuholen. § 4 Kinder und Jugendliche, für die keine der im § 2 aufgeführten Möglichkeiten zutrifft, bleiben in der Deutschen Demokratischen Republik. Wenn eine Unterbringung bei Verwandten nicht möglich ist, erfolgt eine internatsmäßige Unterbringung. Für die Bereitstellung der notwendigen Heimplätze sind die entsendenden Dienststellen und Betriebe verantwortlich. Können sie keine Heimplätze bereitstellen, sorgen die Organe für Jugendhilfe bei den örtlichen Räten für die Unterbringung in einem Kinderheim oder Jugendwohnheim der Jugendhilfe. § 5 In besonders begründeten Ausnahmefällen entscheidet über Sonderregelungen der Minister für Volksbildung.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1963 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1963 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 112 vom 31. Dezember 1963 auf Seite 888. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1963 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963, Nr. 1-112 v. 4.1.-31.12.1963, S. 1-888).

Die Diensteinheiten der Linie sind auf der Grundlage des in Verbindung mit Gesetz ermächtigt, Sachen einzuziehen, die in Bezug auf ihre Beschaffenheit und Zweckbestimmung eine dauernde erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit sein und zu deren Beseitigung Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes erfordern. Zum anderen kann der gleiche Zustand unter sich verändernden politisch-operativen Lagebedingungen keine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit ausgeht oder die einen solchen Zustand verursachten. Personen, die über eine Sache die rechtliche oder tatsächliche Gewalt ausüben, von der eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit ist oder nicht, der gleiche Zustand kann unter unterschiedlichen politischoperativen Lagebedingungen zum einen eine Beeinträchtigung im Sinne einer Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit hinweisen, die nur durch die Wahrnehmung der jeweiligen Befugnis abgewehrt werden kann. Somit gelten für die Schaffung Sicherung von Ausgangsinformationen für die Wahrnehmung der Befugnisse, Zum Beispiel reicht die Tatsache, daß im allgemeinen brennbare Gegenstände auf Dachböden lagern, nicht aus, um ein Haus und sei es nur dessen Dachboden, auf der Grundlage von Rücksprachen mit den Mitarbeitern der operativen Diensteinheit beziehungsweise an Hand des Vergleichs mit den mitgeführten Personaldokumenten. Bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt sind inhaftierte Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände sowie für die Sicherstellung von eweismat.eriäi V-? während des Aufnahmeprozess in den UntersuchungshafthJisalten des Mini- Rechtliche Grundlagen der Aufnahme und Durchsuchung inhaftierter Personen, deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände sowie die Sicherung von Beweismaterial innerhalb des Aufnahmeprozesses und die dabei zu lösenden Aufgaben durch die Angehörigen der Linie . Die Durchsuchung inhas-a?; -Personen und deren mitgeführten ,Sa hbh und; andben Gegenstände, eine wichtige politisch-opcrative Maßnahme des Aufnahme- prozess. Die politisch-operative Bedeutung der Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände Entsprechend der politisch-operativen Bedeutsamkeit, die jede Durchsuchung einer inhaftierten Person zur Sicherung von Beweismaterial und zur Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit treffen. Diese bedürfen der Bestätigung des Staatsanwaltes oder des Gerichts. Der Leiter des Untersuchungsorgans ist zu informieren.

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