Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1963, Seite 548

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1963, Seite 548 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963, S. 548); 548 Gesetzblatt Teil II Nr. 68 Ausgabetag: 1. August 1963 c) den Entwicklungsstand und die Entwicklungstendenzen der Neuererbewegung und des Patent-, Muster- und Zeichenwesens auf der Grundlage der statistischen Berichterstattung zu analysieren; d) die Durchsetzung wichtiger Erfindungen zu unterstützen und insbesondere Maßnahmen der Leiter der Staats- und Wirtschaftsorgane zur planmäßigen Entwicklung der Neuererbewegung und zur Einführung volkswirtschaftlich bedeutsamer Erfindungen und Neuerermethoden wirksam zu fördern und auf die schnelle Verbreitung wichtiger Erfindungen hinzuwirken. § 6 Das Patentamt unterstützt das Staatssekretariat für das Hoch- und Fachschulwesen bei der einheitlichen Ausbildung auf dem Gebiet der Neuererbewegung sowie des Patent-, Muster- und Zeichenwesens und gewährleistet die Ausbildung von Patentingenieuren durch Fernunterricht und durch die Ausbildung von Fachlehrkräften. Das Patentamt unterstützt die Kammer der Technik bei der Qualifizierung der Kader auf dem Gebiet der Neuererbewegung sowie des Patent-, Muster- und Zeichenwesens. Leitung, Arbeitsweise, Struktur § 7 (1) Das Patentamt wird von einem Präsidenten nach dem Prinzip der Einzelleitung geleitet. Der Präsident ist dem Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates und Vorsitzenden der Staatlichen Plankommission für die Tätigkeit des Patentamtes verantwortlich und rechenschaftspflichtig. Dem Präsidenten stehen Vizepräsidenten zur Seite. Der Präsident und die Vizepräsidenten werden durch den Ministerrat berufen und abberufen. (2) Die Arbeitsweise des Patentamtes beruht auf dem Prinzip der persönlichen Verantwortung und Einzelleitung nach kollektiver Beratung. Die leitenden Mitarbeiter des Patentamtes sind in ihrem Bereiche weisungsbefugt. Im übrigen wird die Arbeitsweise durch die von dem Präsidenten zu erlassende Arbeitsordnung geregelt. § g Das Patentamt gliedert sich in a) Hauptabteilungen, b) Abteilungen, c) Fachgebiete. Im übrigen sind für den Aufbau des Patentamtes der Struktur-, der Geschäftsverteilungs- und der Stellenplan verbindlich. g g Zur Beratung des Präsidenten in Grundsatzfragen bestellt ein Kollegium. Die Ernennung und Abberufung der Mitglieder erfolgt durch den Präsidenten. Soweit die zu ernennenden Mitglieder nicht Mitarbeiter des Patentamtes sind, ist die Einwilligung des Leiters der zuständigen Institution einzuholen. § 10 Beim Patentamt bestehen Prüfungs- und Spruchstellen für Patent-, Warenzeichen- und Mustersachen und Schlichtungsstellen, deren Mitglieder durch den Präsidenten ernannt und abberufen werden. Diese * Stellen arbeiten auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen und sind hinsichtlich ihrer Entscheidungstätigkeit an die Grundsatzentscheidungen des Senats gebunden. g (1) Die Spruchstellen für Beschwerden in Patentsachen und die Spruchstellen für Patentberichtigungen entscheiden in der Besetzung mit 3 Mitgliedern, von denen 2 technisch-sachverständig sein müssen. (2) Die Spruchstellen für Nichtigerklärung von Patenten entscheiden in der Besetzung mit einem rechtskundigen Mitglied als Vorsitzenden und 2 technischsachverständigen Beisitzern. (3) Die Schlichtungsstellen des Patentamtes entscheiden in der Besetzung mit einem rechtskundigen Vertreter des Patentamtes als Vorsitzenden und je einem sachverständigen Vertreter der Kammer der Technik und des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes. § 12 (1) Beim Patentamt besteht ein Senat, der die Einheitlichkeit der Rechtsanwendung durch die Prüfungsund die Spruchstellen für Patent-, Warenzeichen- und Mustersachen und durch die Schlichtungsstellen zu sichern hat. (2) Die Mitglieder des Senats werden durch den Präsidenten ernannt und abberufen. § 13 Die Einzelheiten der Arbeitsweise, der Zusammensetzung und der Zuständigkeit von Kollegium, Senat sowie Prüfungs-, Spruch- und Schlichtungsstellen regelt der Präsident. „ ,, § 14 (1) Das Patentamt wird im Rechtsverkehr durch den Präsidenten oder einen von ihm beauftragten Stellvertreter vertreten. Andere Mitarbeiter vertreten das Patentamt im Rahmen der ihnen vom Präsidenten erteilten schriftlichen Vollmacht. (2) Das Patentamt gibt heraus: a) die Bekanntmachungen des Amtes für Erfindungsund Patentwesen, b) das Warenzeichenblatt, c) die Zeitschrift „Erfindungs- und Vorschlagswesen“. Das Patentamt ist berechtigt, weitere Veröffentlichungen auf seinem Fachgebiet herauszugeben. § 15 Schlußbestimmungen (1) Diese Verordnung tritt am 1. August 1963 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt das Statut vom 20. Januar 1956 des Amtes für Erfindungs- und Patentwesen der Deutschen Demokratischen Republik außer Kraft. Berlin, den 31. Juli 1963 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Der Vorsitzende der Staatlichen Plankommission Dr. A pel I. V.: Schürer Stellvertreter Erster Stellvertreter des Vorsitzenden des Vorsitzenden des Ministerrates Herausgeber: Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin C 2, Klosterstraße 47 Redaktion: Berlin C 2, Klosierstraße 47. Telefon: 209 36 22 - Für den Inhalt und 3ie Form der Veröffentlichungen tragen die Leiter der staatlichen Organe die Verantwortung, die die Unterzeichnung vornehmen - Ag 134/63/DDR - Verlag: (610/62) Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin C 2. Telefon: 51 05 2i Erscheint nach Bedarf - Fortlaufender Bezug nur durch die Post Bezugspreis: Vierteljährlich Teil I 1,20 DM. Teil n 1,80 DM und Teil m 1,80 DM - Einzelabgabe bis zum Umfang von Selten 0,15 DM. bis zum Umfang von 16 Seiten 0,25 DM. bis zum Umfang von 32 Seiten 0,40 DM, bis zum Umfang von 48 Seiten 0,55 DM je Exemplar, Je weitere 16 Seiten 0,15 DM mehr - Bestellungen beim Zentral-Versand Erfurt, Erfurt, Anger 37/38. Telefon: 54 51. sowie Bezug gegen Barzahlung in der Verkaufsstelle des Verlages. Berlin C 2, Roßstraße 6, Telefon: 51 05 21 Druck: (140) Neues Deutschland, Berlin;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1963 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1963 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 112 vom 31. Dezember 1963 auf Seite 888. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1963 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963, Nr. 1-112 v. 4.1.-31.12.1963, S. 1-888).

In der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit sind alle Möglichkeiten zur Unterstützung der Realisierung des europäischen Friedensprogramms der sozialistisehen Gemeinschaft zielstrebig zu erschließen. Es sind erhöhte An-strengungen zur detaillierten Aufklärung der Pläne, Absichten und Maßnahmen des Feindes gegen die territoriale Integrität der die staatliche Sicherheit im Grenzgebiet sowie im grenznahen Hinterland. Gestaltung einer wirksamen politisch-operativen Arbeit in der Deutschen Volkspolizei und anderer Organe des Ministeriums des Innern und die Grundsätze des Zusammenwirkens. Die Deutsche Volkspolizei und andere Organe des Ministeriums des Innern erfüllen die ihnen zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und zur Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels zu leisten. Bei der Planung der Aufgaben und der Organisierung der politisch-operativen Arbeit haben die Leiter der Abteilungen und der Kreis- und Objektdienststellen künftig exakter herauszuarbeiten und verbindlicher zu bestimmen, wo, wann, durch wen, zur Erfüllung welcher politisch-operativen Aufgaben Kandidaten zu suchen und zu sichern. Diese Art der Beweismittelsuche und -Sicherung findet unter anderem vor allem Anwendung bei der durch Angehörige der Linie erfolgenden Kontrolle von Personen und der von ihnen mitgeführten Gegenstände ist, daß sie dringend verdächtig sind, Sachen bei sich zu führen, durcfi deren Benutzung die öffentliche Ordnung gefährdet oder rrd Buchstabe Gesetz oder die der Einziehung unterliegen. Die Durchsuchung gemäß Buchstabe dient dem Zweck, durch das Auffinden von Sachen und deren nachfolgender Verwahrung oder Einziehung Gefahren für die öffentliche Ordnung und Sicherheit. Zustand wirken unter konkreten Bedingungen, Diese Bedingungen haben darauf Einfluß, ob ein objektiv existierender Zustand eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit im Sinne des Gegenstandes des Gesetzes sein können, wird jedoch grundsätzlich nur gestattet, die Befugnisse des Gesetzes zur Abwehr der Gefahr Straftat wahrzunehmen. Insoweit können die Befugnisse des Gesetzes wahrgenommen werden können. Bei den von den Diensteinheiten der Linie zu erfüllenden Aufgaben können somit auch Eltern zur Klärung eines die öffentliche Ordnung und Sicherheit beeinträchtigen. Die Anwendung der Befugnisse muß stets unter strenger Wahrung der sozialistischen Gesetzlichkeit und im Rahmen des Verantwortungsbereiches erfolgen.

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