Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1963, Seite 541

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1963, Seite 541 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963, S. 541); Gesetzblatt Teil II Nr. 68 Ausgabetag: 1. August 1963 541 rechenbar oder mit hinreichender Sicherheit zu schätzen und entsteht der Nutzen zum überwiegenden Teil außerhalb des benutzenden Betriebes, so ist der Teil der Vergütung, der auf den Nutzen außerhalb des Betriebes entfällt, aus dem Zentralen Fonds des Patentamtes zu zahlen. Der Betrieb hat einen mit Gründen versehenen Antrag auf Zahlung der Vergütung, nach Bestätigung durch das zuständige bezirkliche Staatsoder Wirtschaftsorgan, beim Patentamt einzureichen. § 8 Kann vor der gemäß § 41 der Neuererverordnung zu bildenden Schlichtungsstelle des Betriebes eine Einigung zwischen den Beteiligten nicht erreicht werden, so hat jeder der Beteiligten das Recht, sich an die Schlichtungsstelle .des Organs, dem der Betrieb zugeordnet ist, zu wenden. Diese Schlichtungsstelle entscheidet endgültig. § 9 Diese Durchführungsbestimmung tritt am 1. August 1963 in Kraft. Berlin, den 31. Juli 1963 Der Präsident des Amtes für Erfindungs- und Patentwesen Dr. Hemmerling Anordnung über Geheimpatente. Vom 31. Juli 1963 Die Sicherung von Erfindungen, die geeignet sind, die Verteidigungsbereitschaft der Deutschen Demokratischen Republik zu sichern oder zu erhöhen, erfordert besondere, von den allgemeinen Bestimmungen des Patentgesetzes und der Neuererverordnung abweichende Regelungen. Gemäß § 4 Abs. 2 des Änderungsgesetzes zum Patentgesetz vom 31. Juli 1963 (GBl. I S. 121) und gemäß § 43 Abs. 2 der Neuererverordnung vom 31. Juli 1963 (GBl. II S. 525) wird im Einvernehmen mit dem Minister für Nationale Verteidigung und den Leitern der zuständigen zentralen Organe des Staatsapparates folgendes angeordnet: §1 Geheimhaltungspflicht Erfindungen, die geeignet sind, die Verteidigungsbereitschaft unmittelbar oder mittelbar zu sichern oder zu erhöhen, sind geheimzuhalten. Verantwortung für die Beachtung der vorläufigen Geheimhaltungspflicht §2 (1) Die Verantwortung dafür, daß die in ihrem Bereiche entstandenen Erfindungen hinsichtlich der Geheimhaltungspflicht geprüft werden, tragen die Leiter der Betriebe und der zuständigen Staats- und Wirtschaftsorgane. Bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß § 1 entscheiden sie über die vorläufige Geheimhaltung. Die Leiter der Betriebe und der Staats- und Wirtschaftsorgane sind dafür verantwortlich, daß die geheimhaltungspflichtigen Erfindungen nach den Bestimmungen dieser Anordnung behandelt werden. Bestehen Zweifel darüber, ob eine Erfindung vorläufig geheimzuhalten ist, so entscheidet auf Antrag das Patentamt (2) Die Leiter können die unmittelbare Prüfung der Erfindungen auf eine vorläufige Geheimhaltungspflicht und die Bearbeitung dieser Erfindungen nach den Bestimmungen dieser Anordnung dem Leiter des BfN oder, soweit ein BfN nicht besteht, dem Leiter einer geeigneten Abteilung (zuständigen Leiter) übertragen. Der Lei- ter des BfN oder der zuständige Leiter ist in diesem Falle schriftlich zu verpflichten. Von jeder Verpflichtungserklärung ist dem Patentamt ein Exemplar zu übersenden. g (1) Wird eine Erfindung als vorläufig geheimhaltungspflichtig erkannt, dann sind alle Personen, denen diese Erfindung bis zu diesem Zeitpunkt bekannt geworden ist, durch den Leiter des Betriebes, des BfN oder den zuständigen Leiter schriftlich zur Geheimhaltung auf den Einzelfall zu verpflichten. Je eine Verpflichtungserklärung ist dem Patentamt zusammen mit der Anmeldung zu übersenden. (2) Personen, die nicht im g 2 dieser Anordnung genannt sind, dürfen nur mit Zustimmung des Patentamtes über die Erfindung unterrichtet werden. Werden weitere Personen mit Zustimmung des Patentamtes unterrichtet, dann gilt hinsichtlich der Verpflichtung zur vorläufigen Geheimhaltung Abs. 1 entsprechend. (3) Eine Erfindung, die als vorläufig geheimhaltungs- pflichtig erkannt wurde, ist direkt dem Patentamt zu übersenden. g Entscheidung über die Geheimhaltungspflicht (1) Die Entscheidung über die Geheimhaltungspflicht einer Erfindung trifft das Patentamt nach erfolgter Anmeldung durch endgültigen Beschluß. (2) Die Entscheidung gemäß Abs. 1 hat innerhalb einer Frist von 3 Monaten nach Eingang der Anmeldung beim Patentamt zu erfolgen. ' (3) Der Anmelder und der Erfinder können dem Pa- tentamt jederzeit Informationen übermitteln, die nach ihrem Dafürhalten die Geheimhaltungspflicht nicht rechtfertigen. Das Patentamt ist verpflichtet, diese Informationen zu prüfen. §5 Wirkung des Geheimpatents (1) Für eine Geheimerfindung kann ein Geheimpatent erteilt werden. (2) Bei Geheimpatenten erfolgt keine Veröffentlichung in den Bekanntmachungen des Amtes für Erfindungsund Patentwesen und im öffentlichen Register des Patentamtes. Eine Patentschrift wird nicht ausgegeben. (3) Der Erfinder erhält vom Patentamt eine Urkunde über die Erteilung des Geheimpatents. (4) Für Geheimpatente werden keine Gebühren erhoben. (5) Geheimpatente dürfen nur nach vorheriger Genehmigung des Patentamtes benutzt und im Ausland angemeldet werden. g 0 Geheimhaltungspflichtige Neuer er Vorschläge und Neuerermethoden (1) Neuerervorschläge und Neuerermethoden im Sinne des § 2 der Neuererverordnung vom 31. Juli 1963 (GBl. II S. 525), die geeignet sind, die Verteidigungsbereitschaft unmittelbar oder mittelbar zu sichern oder zu erhöhen und bei denen ebenfalls die Geheimhaltungspflicht erkennbar ist, sind vorläufig geheimzuhalten und dürfen in Abänderung des § 10 Absätze 1 und 2 der Neuererverordnung nur dem gemäß § 2 Abs. 2 dieser Anordnung Verantwortlichen zugeleitet werden. Die §§ 3 und 4 dieser Anordnung gelten entsprechend. Bei der Anwendung der §§ 11 und 12 der Neuererverordnung ist dies entsprechend zu berücksichtigen. (2) Die §§ 16 und 17 der Neuererverordnung finden keine Anwendung. (3) Für die Benutzung der Neuerervorschläge und Neuerermethoden gilt § 5 Abs. 5 dieser Anordnung entsprechend.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1963 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1963 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 112 vom 31. Dezember 1963 auf Seite 888. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1963 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963, Nr. 1-112 v. 4.1.-31.12.1963, S. 1-888).

Die Leiter der Abteilungen sind verantwortlich für die ordnungsgemäße Anwendung von Disziplinarmaßnahmen. Über den Verstoß und die Anwendung einer Disziplinarmaßnahme sind in jedem Fall der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linien und kann der such erlaubt werden. Über eine Kontrollbefreiung entscheidet ausschließlich der Leiter der zuständigen Abteilung in Abstimmung mit dem Leiter der Untersuchungsabteilung unverzüglich dem Leiter des Haftkrankenhauses Staatssicherheit Berlin zu melden, der die weiteren Maßnahmen festlegt. Einweisung von Inhaftierten in Einrichtungen des staatlichen Gesundheitswesens bedürfen der Genehmigung des Leiters der entsprechenden Diensteinheit, Der Objektkommandant ist davon in Kenntnis zu setzen. Der Besitzer des Fahrzeuges hat sich vor dem Befahren des Dienstobjektes in der Objektkommandantur zu melden. Angehörige der bewaffneten Organe Studenten Schüler Lehrlinge Rückkehrer Zuziehende ohne Beschäftigung sonst. Personen Rentner und Hausfrauen Strafgefangene nach der Tätigkeit. :. Personen, Personen -A, Personen, Personen, Personen, Personen, Grenze insges. Personen, Ungarische Bulgarien Rumänien soz. Staaten nicht festgel. Personen Personen Personen Personen Personen Person,sozialistisches Ausland insgesamt Personen, Riehtrückkehr aus dem kap, Ausland Grenzbereich noch nicht festgelegt Personen, Insgesamt beabsichtigten, ihren Grenzdurchbruch über die Jugoslawien zu vollziehen und zwar von: Ungarische Personen Bulgarien Personen Rumänien Personen Transitwege Westberlin Personen, Personen, Personen, Personen, Grenze insges. Personen, Ungarische Bulgarien Rumänien soz. Staaten nicht festgel. Personen Personen Personen Personen Personen Person,sozialistisches Ausland insgesamt Personen, Riehtrückkehr aus dem kap, Ausland Grenzbereich noch nicht festgelegt Personen, Insgesamt beabsichtigten, ihren Grenzdurchbruch über die Jugoslawien zu vollziehen und zwar von: Ungarische Personen Bulgarien Personen Rumänien Personen Transitwege Westberlin Personen, Personen, Personen, Personen, Personen, Personen, Personen, Personen, Personen Personen, aller Beschuldigt beabsichtigten, einen Grenzdurchbruch nach der Jugoslawie zu vollziehen. Von den Tätern, die über andere sozialistische Staaten in die gelangen wollten, konnten noch auf dem Gebiet der festgenommen werden; versucht, zu Fuß die Grenzsicherungsanlagen nach der nach Westberlin zu überwinden.

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