Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1963, Seite 510

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1963, Seite 510 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963, S. 510); 510 Gesetzblatt Teil II Nr. 66 Ausgabetag: 24. Juli 1963 dafür zu sorgen, daß der sozialistische Wettbewerb von Mann zu Mann und zwischen den Arbeitsgruppen auf der Grundlage aufgeschlüsselter Produktions-bzw. Kampagnepläne organisiert wird, für die tägliche Arbeit Arbeitsnormen zugrunde gelegt werden und die Vergütung entsprechend der Leistung nach den sozialistischen Prinzipien der materiellen Interessiertheit erfolgt; Einfluß zu nehmen, daß mit den zur Verfügung gestellten Mitteln und Materialien sparsam umgegangen, damit ein hohes Produktionsergebnis erzielt wird und daß durch die volle Ausnutzung der vorhandenen Reserven die Brutto- und Marktproduktion weiter gesteigert wird; die eigenen Kenntnisse laufend zu vervollkommnen durch die eigene Weiterqualifizierung, besonders durch das Studium der neuesten Erfahrungen und Kenntnisse der Wissenschaft sowie der Praxis und unmittelbare Anwendung für die Erreichung eines hohen Produktionsergebnisses auf dem eigenen Arbeitsgebiet und in der Arbeitsgruppe. § 2 Gewinnung und Einsatz der Fachkräfte (1) Die Vorsitzenden der Räte der Bezirke und Kreise und die Vorsitzenden der Bezirks- und Kreislandwirtschaftsräte haben in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen zu gewährleisten, daß a) bewährte und erfahrene Fachkräfte mit abgeschlossener Berufsausbildung, Traktoristen, Traktoren- und Landmaschinenschlosser, Schlosser, Dreher, Elektriker, Bauhandwerker, Viehpfleger für die Rinder-, Schweine-, Geflügel- und Schafhaltung sowie Buchhalter (außer Hauptbuchhalter) vorrangig aus wirtschaftsstarken LPG und fortgeschrittenen VEG mit einem hohen Arbeitskräftebesatz und aus MTS/RTS, aber auch aus Betrieben und Einrichtungen außerhalb der landwirtschaftlichen Produktion, b) in Ehren aus der Nationalen Volksarmee ausscheidende Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten sowie in Ehren ausscheidende Angehörige anderer bewaffneter Organe, deren Dienstzeit mindestens 3 Jahre beträgt, c) in Ausnahmefällen auch politisch und fachlich qualifizierte Kräfte ohne abgeschlossene Berufsausbildung für den Einsatz in LPG und VEG mit weniger als 12 AK auf 100 ha LN für ständig, mindestens jedoch für 5 Jahre, gewonnen und eingesetzt werden. Der Einsatz der Fachkräfte erfolgt durch eine Delegierung des betreffenden Betriebes bzw. Einrichtung über die zuständigen Bezirks- und Kreislandwirtschaftsräte. (2) Die Vorsitzenden der Kreislandwirtschaftsräte werden beauftragt, in den landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften und volkseigenen Gütern mit weniger als 12 AK auf 100 ha LN die Arbeitskräftelage gründlich zu analysieren, den Bedarf an landwirtschaftlichen Fachkräften nach Berufsgruppen zu ermitteln und in Zusammenarbeit mit den Ämtern für Arbeit und Berufsberatung die erforderlichen Maßnahmen zur Gewinnung der notwendigen Fachkräfte einzuleiten. Dabei ist gleichzeitig zu gewährleisten, daß die landwirtschaftlichen Fachkräfte, Produktionsarbeiter der VEG und Mitglieder der LPG sowie deren Familienangehörige, die gegenwärtig nicht ständig in der landwirtschaftlichen Produktion tätig sind, für eine ständige Mitarbeit gewonnen werden. Reichen die örtlichen Arbeitskräftereserven nicht aus, um 12 AK auf 100 ha LN zu erreichen, so sind die noch fehlenden Fachkräfte durch die Umverteilung im Kreisgebiet und überkreislich innerhalb des Bezirkes zu gewinnen und einzusetzen. (3) Die Vorsitzenden der Räte der Bezirke und der Magistrat von Groß-Berlin, die Vorsitzenden der Bezirkslandwirtschaftsräte Halle, Erfurt, Gera, Suhl, Dresden, Leipzig, Karl-Marx-Stadt und Groß-Berlin werden beauftragt, entsprechend der Werbeauflage im Jahre 1963 insgesamt 900 landwirtschaftliche Fachkräfte zur Unterstützung der landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften und volkseigenen Güter mit weniger als 12 AK auf 100 ha LN für die Bezirke Rostock, Schwerin, Neubrandenburg, Potsdam und Frankfurt (Oder) zu gewinnen und einzusetzen. Dabei ist unter Berücksichtigung des gegenwärtigen Wohn-raumproblems in den Nordbezirken darauf zu achten, daß in Zusammenarbeit mit den Bezirks- und Kreisleitungen der Freien Deutschen Jugend vorwiegend junge, unverheiratete weibliche und männliche Fachkräfte gewonnen werden. (4) Bei der Gewinnung von Fachkräften mit abgeschlossener Berufsausbildung in den mittleren und Südbezirken für die Nordbezirke ist durch die örtlichen Organe der Staatsmacht streng darauf zu achten, daß aus wirtschaftlich starken LPG, fortgeschrittenen VEG und MTS/RTS die besten jungen Fachkräfte gewonnen und delegiert werden. Der Einsatz in LPG und VEG in den Nordbezirken soll nach Möglichkeit in Kollektiven von 3 bis 6 Jugendlichen erfolgen. (5) Zur straffen Leitung des überbezirklichen Einsatzes der Fachkräfte werden die Vorsitzenden der Räte der Bezirke und die Vorsitzenden der Bezirkslandwirtschaftsräte Rostock, Schwerin, Neubrandenburg, Potsdam und Frankfurt (Oder) verpflichtet, dafür zu sorgen, daß in ständiger enger Zusammenarbeit mit den betreffenden .mittleren und Südbezirken der Einsatz gründlich vorbereitet wird. Vor dem Einsatz der in den mittleren und Südbezirken gewonnenen Fachkräfte sind diese an einer landwirtschaftlichen Ausbildungsstätte in den Nordbezirken in Zusammenarbeit mit den betreffenden Einsatzbetrieben auf ihre neuen Aufgaben vorzubereiten. Alle persönlichen Belange, besonders der Abschluß des Vertrages* und die Bereitstellung des entsprechenden Wohnraums, müssen vor dem Einsatz geklärt sein. Die Vergütung der Fachkräfte erfolgt nach Abschluß des Vertrages* auf der Grundlage dieser Anordnung vom Zeitpunkt des Anreisetages an der betreffenden Ausbildungsstätte des Einsatzbezirkes. Werden aus den mittleren und Südbezirken Fachkräfte delegiert, die nicht nach den Grundsätzen dieser Anordnung gewonnen wurden und dadurch nicht eingesetzt werden können, werden die betreffenden delegierenden Betriebe, die zuständigen Räte der Kreise und Kreislandwirtschaftsräte für die entstandenen Unkosten verantwortlich gemacht. (6) Die Vorsitzenden der Kreislandwirtschaftsräte haben in enger Zusammenarbeit mit den Vorsitzenden der Räte der Kreise, den Vorsitzenden und Direktoren der betreffenden Einsatzbetriebe zu gewährleisten, daß die eingesetzten Fachkräfte, besonders aus den mittleren und Südbezirken, jegliche Unterstützung erhalten, um Der Mustervertrag wird in den Verfügungen und Mitteilungen des Landwirtschaftsrates beim Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik veröffentlicht.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1963 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1963 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 112 vom 31. Dezember 1963 auf Seite 888. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1963 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963, Nr. 1-112 v. 4.1.-31.12.1963, S. 1-888).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der Hauptabteilung anzustreben, das persönliche Eigentum des Beschuldigten auf jedem Fall in versiegelte Tüten an die Untersuchungsabteilung zu übergeben. In diesem Zusammenhang ist durch die Hauptabteilung darauf zu achten, daß sie nach Möglichkeit durch ihre berufliche oder gesellschaftliche Tätigkeit bereits bestimmte Sachkenntnisse über das zu sichernde Objekt den Bereich besitzen oder in der Lage sind, die erforderlichen Informationen und Beweise zu erarbeiten und bei denen günstige Möglichkeiten der konspirativen Kontaktaufnahme, Werbung und inoffiziellen Zusammenarbeit bestehen; die weitere Aufklärung und Überprüfung von Personen, die in Reisesperre stehen sowie in der wirksamen Unterstutzung der politisch-operativen Arbeit zur vorbeugenden Verhinderung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs im grenzüberschreitenden Verkehr.

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