Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1963, Seite 505

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1963, Seite 505 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963, S. 505); Gesetzblatt Teil II Nr. 65 Ausgabetag: 23. Juli 1963 505 Die Räte der Bezirke bestätigen in Abstimmung mit den zuständigen wirtschaftsleitenden Organen, der Bezirksplankommission und nach Überprüfung der inhaltlichen, kadermäßigen und materiellen Voraussetzungen sowie des künftigen Kaderbedarfs die Schulen und Betriebe, die mit der beruflichen Grundausbildung beginnen. Die Leiter der zentralen Organe des Staatsapparates und die Verantwortlichen der wirtschaftsleitenden Organe, die General- bzw. Hauptdirektoren der WB sind für die Anleitung und Kontrolle der beruflichen Grundausbildung und für die Berufsausbildung an Spezialschulen in ihrem Bereich verantwortlich. Sie erstatten dem Minister für Volksbildung nach Vereinbarung Bericht über den Stand und die Ergebnisse der Ausbildung. Abschluß der Berufsausbildung Nach Abschluß der beruflichen Grundausbildung in der 10. Klasse ist die spezielle Berufsausbildung zu organisieren, die den unmittelbaren Erfordernissen des Betriebes und dem Höchststand von Wissenschaft und Technik entspricht. Sie kann sowohl in den Einrichtungen der Berufsausbildung als auch im Rahmen der Erwachsenenqualifizierung erfolgen. Jugendliche, die durch die Erwachsenenqualifizierung eine systematische, vertraglich gebundene Ausbildung erhalten, erfüllen damit die Berufsschulpflicht. Den Schülern ist nach Abschluß ihrer Berufsausbildung ein Arbeitsverhältnis in ihrem Beruf zu sichern. Aufbauend auf die Grundausbildung in den 9. und 10. Klassen sind die Ausbildungsunterlagen für die spezielle Berufsausbildung entsprechend den neuen Erfordernissen zu überarbeiten. Dabei soll die Ausbildungszeit für die spezielle Berufsausbildung in der Regel 1 Jahr betragen. III. Die Entwicklung von Spezialschulen und -klassen In Spezialschulen und -klassen werden Schüler in solchen speziellen Berufen der führenden Wirtschaftszweige und der Landwirtschaft ausgebildet, die für die Durchsetzung des Wissenschaf llich-technischen Fortschritts in diesen Bereichen und in der gesamten Volkswirtschaft von grundlegender Bedeutung sind und besonders hohe mathematisch-naturwissenschaftliche Kenntnisse verlangen. Diese Schulen und Klassen werden eng mit den Schwerpunktbetrieben der führenden Wirtschaftszweige und der Landwirtschaft sowie wissenschaftlichen Einrichtungen verbunden. In den Spezialschulen und -klassen wird der mathematisch-naturwissenschaftliche Unterricht erweitert. Einzelne mathematisch-naturwissenschaftliche Fächer werden entsprechend den jeweiligen Anforderungen der führenden Zweige der Volkswirtschaft und den Erfordernissen der beruflichen Ausbildung inhaltlich differenziert. An den Spezialschulen wird im 7. und 8. Schuljahr bereits vor der generellen Einführung an allen Schulen ein allgemeintechnischer Unterricht, der auf diesen Klassenstufen systematisch die wichtigsten Grundlagen der Technologie und Ökonomie vermittelt, eingeführt. In enger Verbindung mit dem allgemeintechnischen Unterricht verrichten die Schüler erkenntnisfördernde und produktive Arbeiten, Im 9. und 10. Schuljahr wird der allgemeintechnische Unterricht fortgesetzt. Auf diesen Klassenstufen führt das Unterrichtsfach in die Grundlagen der Maschinenkunde und Elektrotechnik und der Automatisierung ein. Dieser allgemeintechnische Unterricht wird nach den Erfordernissen der Berufsausbildung, die mit dem 9. Schuljahr beginnt, differenziert. Die Berufsausbildung entspricht den fortgeschrittensten Produktionsmethoden und -erfahrungen und dem wissenschaftlich-technischen Höchststand. In der Landwirtschaft sind die Schüler mit der Intensivierung der landwirtschaftlichen Produktion, der schrittweisen Durchsetzung der industriemäßigen Produktionsmethoden und mit den wichtigsten agrobiologischen, -chemischen, -technischen und ökonomischen Kenntnissen vertraut zu machen. Für diese Schulen und Klassen werden solche Schüler ausgewählt, die besonders in den mathematisch-naturwissenschaftlichen Disziplinen sehr gute Fähigkeiten und Leistungen aufweisen und an der festgelegten beruflichen Ausbildung teilnehmen. Die Schüler werden nach einer Eignungsprüfung in die Klasse 7 aufgenommen. Spezialschulen oder -klassen beginnen mit der 7. Klasse und führen die Schüler bis zur Abschlußprüfung der zehnklassigen Oberschule und im 11. Schuljahr zur Facharbeiterprüfung bzw. in 12 Schuljahren bis zum Abitur und zur Faeharbeiterpüfung. Der Minister für Volksbildung ist berechtigt, bis zum Jahre 1966 in einzelnen Fällen die Bildung von Spezialklassen ab 9. Schuljahr zu gestatten, wenn dafür örtlich besondere Bedürfnisse vorliegen und die erforderlichen Voraussetzungen gegeben sind. Für die Einweisung der Schüler in die Spezialschulen und -klassen sind die Abteilungen Volksbildung der Räte der Bezirke verantwortlich. In den Klassen der Spezialschulen sind die Schüler einer Klasse nur für einen Beruf auszubilden. An Spezialschulen und -klassen ist der ganztägige Bildungs- und Erziehungsprozeß zu organisieren. Entsprechend den volkswirtschaftlichen Möglichkeiten sind diese Klassen und Schulen zu Tagcsklassen und Tagesschulen zu entwickeln und Internatsplätze zu nutzen. Spezialschulen sind selbständige Einrichtungen der Volksbildung mit eigener Leitung. Um einen einheitlichen Bildungsprozeß in Schule und Betrieb zu sichern, werden Vertreter der Betriebsleitung und der Berufsausbildung in die Schulleitung einbezogen. Für die berufliche Ausbildung wird ein zusätzlicher stellvertretender Direktor eingesetzt. Spezialklassen werden an zehnklassig'e und erweiterte Oberschulen angeschlossen. Der Aufbau der Spezialschulen und -klassen erfolgt schrittweise. Ab 1. September 1964 wird mit der Einrichtung der ersten Spezialschulen und -klassen begonnen. Anträge auf Einrichtung von Spezialschulen sind durch die zentralen Organe des Staatsapparates und durch die Räte der Bezirke jährlich bis März für die Auf-;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1963, Seite 505 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963, S. 505) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1963, Seite 505 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963, S. 505)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1963 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1963 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 112 vom 31. Dezember 1963 auf Seite 888. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1963 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963, Nr. 1-112 v. 4.1.-31.12.1963, S. 1-888).

Von besonderer Bedeutung ist in jedem Ermittlungsverfahren, die Beschuldigtenvernehmung optimal zur Aufdeckung der gesellschaftlichen Beziehungen, Hintergründe und Bedingungen der Straftat sowie ihrer politisch-operativ bedeutungsvollen Zusammenhänge zu nutzen. In den von den Untersuchungsorganen Staatssicherheit bearbeiteten Ermittlungsverfahren durch zusetzen sind und welche Einflüsse zu beachten sind, die sich aus der spezifischen Aufgabenstellung Staatssicherheit und der Art und Weise der Begehung der Straftat, ihre Ursachen und begünstigenden Bedingungen, der entstandene Schaden, die Persönlichkeit des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. Voraussetzung dafür ist, daß im Verlauf des Verfahrens die objektive Wahrheit über die Straftat und den Täter festgestellt wird, und zwar in dem Umfang, der zur Entscheidung über die strafrechtliche Verantwortlichkeit die Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen und die Persönlichkeit des Beschuldigten und des Angeklagten allseitig und unvoreingenommen festzustellen. Zur Feststellung der objektiven Wahrheit im Strafverfahren zu dienen. Die Feststellung der Wahrheit ist ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens, heißt es in der Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts der zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. Untersuchungshaftvollzugsordnung -. Ifläh sbafij.ng ; Änderung vom Äderung. Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte und Ausübung der Kontrolle ihrer Einhaltung; alle Unregelmäßigkeiten in den Verhaltensweisen der Inhaftierten und Strafgefangenen festzustellen und sofort an den Wachschichtleiter zu melden. Die Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes sind: Die gesetzlichen Bestimmungen wie Strafgesetz, Strafprozeßordnung, Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz; Befehle und Anweisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Leiters der Bezirksverwaltungen Verwaltungen und des Leiters der Bezirksverwaltung. Er hat die Grundrichtung und die Schwerpunktauf-gaben festzulegen, die Planung der zu lösenden politisch-operativen Aufgaben vorzunehmen sowie deren kontinuiex liche Durchsetzung zu garantieren.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X