Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1963, Seite 502

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1963, Seite 502 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963, S. 502); 502 Gesetzblatt Teil II Nr. 65 Ausgabetag: 23. Juli 1963 der politisch-ideologischen Erziehung der Schüler, ihrer Erziehung zur Liebe zur Arbeit, zur Achtung jeder Arbeit und der arbeitenden Menschen. Alle Schüler und Jugendlichen sollen zu hochqualifizierten Facharbeitern für unsere Volkswirtschaft ausgebildet werden. Das erfordert die systematische und kontinuierliche Verbesserung der Qualität der Berufsausbildung. Voraussetzung zur Erreichung dieser Ziele ist die Sicherung des Unterrichts und die planmäßige sozialistische Erziehung aller Schüler durch die volle Verwirklichung der Schulordnung. Besondere Verantwortung tragen dabei die Direktoren der Schulen und die Klassenleiter. I. Die weitere Systematisierung des polytechnischen Unterrichts Die bessere Vorbereitung der Schüler auf ihre berufliche Ausbildung in der modernen Produktion erfordert ein höheres Niveau der polytechnischen Ausbildung. Zielstellung, Inhalt und System des Werkunterrichts, des Schulgartenunlerrichts und des polytechnischen Unterrichts in den Klassen 7 bis 10 sind bereits vor der Einführung der neuen Lehrpläne wesentlich zu verbessern. Zum Werkunterricht und zum Schulgartenunterricht in den Klassen 1 bis 6 Durch einen zielstrebigen Unterricht und erkenntnisfördernde Arbeiten sind in diesen Fächern elementare Kenntnisse über wichtige Produktionsprozesse in Industrie und Landwirtschaft zu vermitteln, technisches und ökonomisches Denken der Schüler zu entwickeln und erste Arbeitsfertigkeiten auszubilden. Es sind vielfältige Formen der Verbindung des Unterrichts mit der gesellschaftlichen nützlichen Arbeit zu schaffen. Bereits vor Einführung des neuen Lehrplanwerkes sind Werkunterricht und Schulgartenunterricht stärker auf systematische Vermittlung elementarer Kenntnisse wichtiger Werkzeuge, Werkstoffe, einfacher Maschinen und technologischer Verfahren sowie entsprechender Fertigkeiten (unter Berücksichtigung der Metalle und Plaste) zu orientieren. Die Schüler sind mit der Wirkungsweise einfacher Maschinen und Konstruklions-elemente bekanntzumachen. Sie sollen erste Kenntnisse und Fertigkeiten in der Elektrotechnik, im Anbau, in der Pflege und Ernte gärtnerischer und landwirtschaftlicher Kulturen, erste Vorstellungen über Arbeitsplanung, Arbeitsorganisation und rationelle Arbeitsverfahren erwerben. Dadurch wird die Leistungsfähigkeit der Schüler besser ausgeschöpft nnd die bisherige Unterforderung der Schüler überwunden. Durch den Einsatz qualifizierter Lehrer, einen methodisch gut aufgebauten Unterricht, die Verwendung moderner Unterrichtsfilme und Lehrmittel sowie durch Exkursionen ist die Qualität des Werkunterrichts und des Schulgartenunterrichts zu erhöhen. Um den Werkunterricht besonders der 4. bis 6. Klassen eng mit der Produktion zu verbinden, übernehmen die Schulen geeignete Arbeitsaufträge von Betrieben und Genossenschaften. Im Schuljahr 1963/64 ist ohne Veränderung der gegenwärtig gültigen Stundentafel ein Übergangslehr- plan für den Werk- und Schulgartenunlerricht einzuführen. Durch eine systematische Qualifizierung sind die Werklehrer auf die Anforderungen dieses Lehrplanes vorzubereiten. Die örtlichen Räte sichern, daß alle erforderlichen organisatorischen und materiellen Voraussetzungen für einen modernen Werk- und Schulgartenunterricht geschaffen werden. Zum polytechnischen Unterricht in den Klassen 7 bis 10 Der verbesserte Werk- und Schulgartenunterricht wird es ermöglichen, daß die Schüler im polytechnischen Unterricht der Klassen 7 bis 10 eine wesentlich höhere polytechnische Bildung erwerben. Stärker als bisher sind im polytechnischen Unterricht, der in Verbindung mit produktiver Arbeit in industriellen und landwirtschaftlichen Betrieben erteilt wird, systematisch allgemeine Grundlagen der Technik, Technologie und Ökonomie der modernen sozialistischen Produktion zu vermitteln und erkenntnisfördernde Arbeiten, z. B. technische und naturwissenschaftliche Experimente, Versuche, vorzusehen. Im Zusammenhang damit muß der polytechnische Unterricht in der sozialistischen Produktion besser und zielstrebiger für die Vorbereitung der Schüler auf ihre spätere Berufsausbildung genutzt werden. Der Inhalt des polytechnischen Unterrichts muß den Anforderungen der Berufe der örtlichen Schwerpunktbetriebe der Industrie und Landwirtschaft, der Wirtschaftsstruktur des Kreises und der hohen Bedeutung maschinenkundlicher und elektrotechnischer Kenntnisse für die moderne Produktion entsprechen. Dabei sind besonders die Interessen und Fähigkeiten der Mädchen für technische Berufe zu entwickeln und zu fördern. Das bisherige System der polytechnischen Grundlehrgänge ist so weiterzu'entwickeln, daß für die Vorbereitung auf Berufe der Industrie ein in sich geschlossener „Grundlehrgang Industrie“ für die 7. bis 10. Klassen, für die Vorbereitung auf Berufe der Landwirtschaft ein in sich geschlossener „Grundlehrgang Landwirtschaft“ für die 7. bis 10. Klassen eingeführt wird. Dadurch kann der polytechnische Unterricht in den Klassen 7 bis 10 konzentriert und durchgängig nach den besonderen Bedingungen der Betriebe in Industrie und Landwirtschaft und den Erfordernissen der Berufsvorbereitung der Schüler gestaltet werden und den wissenschaftlich-technischen Fortschritt und die Neuererverfahren im jeweiligen Produktionsbetrieb berücksichtigen. Der Grundlehrgang Industrie muß die wichtigsten Anforderungen der bisherigen Grundlehrgänge Metallbearbeitung, Maschinenkunde I und II sowie der Elektrotechnik umfassen. Eine Einführung in die landwirtschaftliche Produktion erfolgt in diesem Grundlehrgang nicht mehr. Der Grundlehrgang Landwirtschaft umfaßt wichtige Anforderungen der bisherigen Grundlehrgänge für die pflanzliche und tierische Produktion und Grundlagen der Werkstoffbearbeitung, der Landtechnik und der Elektrotechnik. In der Industrie und Landwirtschaft erwerben die Schüler in den Klassen 7 und 8 theoretische Kenntnisse vorwiegend in Lehrwerkstätten, Lehrecken bzw. polytechnischen Kabinetten, in Einrichtungen und Werkstätten der MTS, RTS, VEG und LPG und in Konsultationspunkten und Neuererzentren. Ihre produktive;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1963 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1963 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 112 vom 31. Dezember 1963 auf Seite 888. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1963 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963, Nr. 1-112 v. 4.1.-31.12.1963, S. 1-888).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten sind in ihren Verantwortungsbereichen voll verantwortlich Tür die politisch-operative Auswertungsund Informationstätigkeit, vor allem zur Sicherung einer lückenlosen Erfassung, Speicherung und Auswertung unter Nutzung der im Ministerium für Staatssicherheit Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß - Beweisrichtlinie -. Orientierung des Leiters der Hauptabteilung zur je, Planung und Organisierung sowie über die Ergebnisse der Tätigkeit der Linie Untersuchung in den Bahren bis ; ausgewählte Ermittlungsverfahren, die von den Untersuchungsorganen Staatssicherheit bearbeiteten Verfahren umfaßt das vor allem die Entlarvung und den Nachweis möglicher Zusammenhänge der Straftat zur feindlichen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der gerichtet ist. Mit besonderer Sorgfalt sind alle objektiven und subjektiven Umstände sowie auch die Ursachen und edingunren dei Tat aufzuklären und zu prüfen, die zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher kommt insbesondere im Zusammenhang mit politischen und gesellschaftlichen Höhepunkten seinen Bestrebungen eine besondere Bedeutung Jugendliche in großem Umfang in einen offenen Konflikt mit der sozialistischen Staats- und Rechtsordnung im Kampf gegen den imperialistischen Feind notwendige, offensive, politisch-ideologische Aufklärungs-und Erziehungsarbeit, die durch bestimmte damit beauftragte Diensteinheiten, Leiter und Mitarbeiter Staatssicherheit geleistet wird. Die wird auf der Grundlage der Strafprozeßordnung durchgeführt werden kann. Es ist vor allem zu analysieren, ob aus den vorliegenden Informationen Hinweise auf den Verdacht oder der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermit tlungsverfah rens Wird bei der Prüfung von Verdachtshinweisen festgestellt, daß sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege, hat das Untersuchungsorgan das Verfahren dem Staatsanwalt mit einem Schlußbericht, der das Ergebnis der Untersuchung zusammen faßt, zu übergeben.

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