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Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1963, Seite 474

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1963, Seite 474 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963, S. 474); 474 Gesetzblatt Teil II Nr. 64 Ausgabetag: 18. Juli 1963 zentsatz vom effektiven Durchschnittsbestand an produktiven Fonds je Quartal ermittelt werden und seitens der VVB gegenüber den Betrieben eine Vorabverfügung des Gewinnes darstellen. Die Produktionsfondsabgabe könnte gegenüber der VVB den Ausdruck einer staatlichen Mindestforderung an die Ausnutzung der Produktionsfonds und damit an die Produktion von Reineinkommen bilden. Die Produktionsfondsabgabe könnte in der praktischen Handhabung mit anderweitigen Haushalts-beziehuagen der VVB verrechnet werden. Indem alle gewinnorientierenden ökonomischen Hebel innerhalb der WB-Bereiche und innerhalb der Betriebe an den Gewinn minus Produktionsfondsabgabe gebunden werden, entsteht ein starkes materielles Interesse, mit den gegebenen Produktionsfonds ein hohes Maß an Gewinn zu erzielen, damit die Ausnutzung der Produktionsfonds zu verbessern und nicht benötigte Produktionsfonds der Volkswirtschaft zur Verfügung zu stellen. Die Höhe der Produktionsfondsabgabe sollte ausgehen von der Sicherung der Mindestanforderungen zur erweiterten Reproduktion und gegebenenfalls auf die einzelnen Zweige differenziert festgesetzt werden. Sie müßte einerseits so hoch sein, daß sie ökonomisch wirksam wird, und müßte andererseits genügend Möglichkeiten für andere Gewinnverwendung lassen. Die Einführung der Produktionsfondsabgabe soll die weitere Durchsetzung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts fördern. Die vorgeschlagene Einführung der Produktionsfondsabgabe soll bewirken, die Werktätigen, Betriebe und VVB unmittelbar an der rationellen Ausnutzung der Fonds zu interessieren, die Stillstands- und Reparaturzeiten zu verkürzen, die Modernisierung vorhandener Anlagen mit relativ geringen Mitteln zu fördern, eine hohe Schichtauslastung zu erreichen, die Umlaufmittel unter dem Gesichtswinkel optimaler Vorratshaltung und wirtschaftlicher Losgrößen zu bestimmen. Insgesamt sollen die Betriebe und VVB zur rationellsten Ausnutzung der Fonds angeregt und damit zu der ökonomischen Erkenntnis veranlaßt werden, daß der Einsatz neuer hochproduktiver Maschinen usw. ökonomisch vorteilhaft ist und daß der ökonomische Nutzeffekt bei der Akkumulations- und Investitionstätigkeit stärker beachtet werden muß. Zur Einführung der Produktionsfondsabgabe müssen Berechnungen, Untersuchungen und Experimente sowie Ubergangsregelungen durchgeführt werden. Insbesondere ist zu prüfen, inwieweit Gebäude in die Produktionsfondsabgabe einbezogen werden, inwieweit eine differenzierte Festlegung je Zweig erforderlich ist und welcher Zusammenhang zwischen den Grundsätzen der Preisbildung (zweigeinheitliche Rentabilitätsrate bezogen auf die Eigenleistung) und der Anwendung der Produktionsfondsabgabe berücksichtigt werden muß. Ferner ist zu prüfen, inwieweit die unvollendeten Investitionen und im Anlauf befindliche Neuanlagen einbezogen werden können und ob es zweckmäßig ist, bei der Festlegung der Pro- duktionsfondsabgabe für Grundmittel von den Brutto- oder Zeitwerten auszugehen. Zur besseren Ausnutzung der Grundmittel ist die Dreischichtarbeit an hochproduktiven Maschinen und Anlagen durch die persönliche materielle Interessiertheit wirksam zu unterstützen. Entsprechende Kennziffern sind in die Lohnformen der Arbeiter und Leiter aufzunehmen. Es sind Schichtprämien als zusätzlicher materieller Anreiz einzuführen. Diese Maßnahme ist durch bevorzugte soziale und kulturelle Betreuung der Schichtarbeiter zu ergänzen. Die rationelle Ausnutzung der Transportmittel und Mechanismen muß in der wirtschaftlichen Rechnungsführung der Betriebe stärker wirksam gemacht werden und durch zusätzliche Formen der persönlichen materiellen Interessiertheit gefördert werden. Es soll erwogen werden, auszuwählende hochproduktive Maschinen und Anlagen durch den Hersteller an den jeweiligen Verwender zum beiderseitigen Vorteil zu vermieten, um eine optimale Kapazitätsauslastung und gleichzeitig eine sachgemäße Überwachung und Instandhaltung anzuregen. Die Sicherung eines hohen Nutzeffektes der eingesetzten Akkumulationsmittel beginnt bereits bei der Investitionstätigkeit. Dabei ist es erforderlich, die Projektanten, die Bau-r und Ausrüstungsbetriebe wie die Investitionsträger durch ökonomische Hebel an einem hohen Nutzeffekt der Investitionen zu interessieren. Dies erfordert, die wirtschaftliche Rechnungsführung in den Projektierungsbetrieben einzuführen und .deren wirtschaftliches Ergebnis weitgehend von dem für das jeweilige Objekt projektierten Nutzeffekt mit abhängig zu machen. Dazu ist der Nutzeffekt auf der Grundlage' wissenschaftlicher Normative zu bemessen. Die Preisbildung der Projektierungsbetriebe muß auf der Grundlage technisch-wirtschaftlicher Leistungsparameter erfolgen. Den Projektierungsbetrieben müssen finanzielle Vor- oder Nachteile daraus entstehen, wenn im Ergebnis die Forderungen bezüglich Anwendung neuester Technik, Anwendung von Typenprojekten und Einhaltung der Projektierungszeit erreicht werden oder positive bzw. negative Abweichungen auftreten. Während gegenwärtig die Projektierungsbetriebe ihre Einnahmen von den Investitionsmitteln abgezweigt erhalten, müssen sie künftig Projekte mit hohem Nutzeffekt verkaufen. Durch die Maßnahmen werden die Projektierungsbetriebe zu volkswirtschaftlich hohen Leistungen angespornt. Weiterhin beeinflußt der Bau- und Ausrüstungsbetrieb am stärksten die Höhe der Investitionskosten. Deshalb muß er an der Selbstkostensenkung wirksam materiell interessiert werden. Durch Vorschläge ist eine Bindung des materiellen Interesses der Bau-und Ausrüstungsbetriebe an die Überbietung des Nutzeffektes der Investitionsmaßnahmen und an der vorfristigen Fertigstellung zu erreichen. Der Investitionsträger wird bereits an hochproduktiven Investitionen zu niedrigsten Kosten und kürzesten Terminen interessiert. Solche Hebel wie Beteiligung an Selbstkosteneinsparung, Investitionskredite und Eigenverwendung des Gewinnes müssen umfassender als bisher angewandt werden.;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1963, Seite 474 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963, S. 474) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1963, Seite 474 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963, S. 474)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1963 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1963 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 112 vom 31. Dezember 1963 auf Seite 888. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1963 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963, Nr. 1-112 v. 4.1.-31.12.1963, S. 1-888).

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