Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1963, Seite 445

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1963, Seite 445 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963, S. 445); Gesetzblatt Teil II Nr. 63 Ausgabetag: 18. Juli 1963 445 gruppen bei den Kreisbauämtern verantwortlich. In Ausnahmefällen sind diese Projektierungsarbeiten für Großbetriebe von dem fachlich zuständigen VEB Industriebauprojektierung durchzuführen. In Kreisen und Städten, wo diese Arbeiten vorwiegend durch VEB Baureparaturen und zwischengenossenschaftliche Bauorganisationen ausgeführt werden, sind diesen entsprechende Entwurfskräfte zuzuordnen. d) Die Zweckmäßigkeit der Ausarbeitung der Ausführungsunterlagen einschließlich des Arbeitsprojektes durch die Baubetriebe ist mit Hilfe eines Experiments in einem Bau- und Montagekombinat zu untersuchen. 5. Zur gebietlichen und städtebaulichen Koordinierung der Standorte und zeitlichen Durchführung der Vorhaben, zur Durchsetzung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts im Bauwesen und zur Erhöhung des Nutzeffektes der Investitionen ist eine straffe staatliche Leitung der Gebiets-, Stadt- und Dorfplanung durchzusetzen. Die feste Einbeziehung der Gebiets-, Stadt- und Dorfplanung in die Volkswirtschaftsplanung ist durch die unmittelbare Verbindung der Arbeit der Gebiets-, Stadt- und Dorfplanung mit der vorbereitenden Planung der Investitionen nach dem Beispiel der Stadt Jena zu sichern. Beim Ministerium für Bauwesen, bei den Räten der Bezirke und bei Räten der Städte, die besonders festzulegen sind, werden Abteilungen für Gebiets-, Stadt- und Dorfplanung bzw. Stadtplanung, sofern diese dort nicht vorhanden sind, gebildet. Die Abteilungen Gebiets-, Stadt- und Dorfplanung und die Abteilungen Stadtplanung bei den Städten sowie die unterstellten Büros arbeiten auf der Grundlage ökonomischer Direktiven und Hauptkennziffern (zum Beispiel zur Standortverteilung der Produktivkräfte, zur Entwicklung des Siedlungsnetzes sowie zu den städtebildenden Faktoren) der Staatlichen Plankommission bzw. der örtlichen Planungsorgane und auf der Grundlage der Perspektivpläne der Zweige und Bereiche uer Volkswirtschaft. Die Abteilung Gebiets-, Stadt- und Dorfplanung im Ministerium für Bauwesen ist verantwortlich für die Lösung von Grundsatzfragen, die Anleitung der Abteilungen Gebiets-, Stadt- und Dorfplanung in den Bezirken und Städten, die Aufstellung und Kontrolle der Direktiven für die Pläne „Neue Technik“ der Gebiets-, Stadt- und Dorfplanung sowie die Anleitung der Ausarbeitung von Gebietsplanungen überbezirklicher bzw. besonders volkswirtschaftlicher Bedeutung. Die Bestätigung dieser Gebietsplanungen und der generellen Stadtplanung der wichtigsten Städte erfolgt nach Beratung in den zuständigen Bezirkstagen und nach Begutachtung durch den Minister für Bauwesen vom Ministerrat. Den Abteilungen Gebiets-, Stadt- und Dorfplanung bei den Räten der Bezirke sind die bezirklichen Entwurfsbüros für Gebiets-, Stadt- und Dorfplanung zugeordnet. Die Abteilungen sind verantwortlich für die Ausarbeitung von Plänen für Gebiete, Städte und Dörfer, die Aufstellung von Direktiven für Bebauungspläne, die gebietlich und städtebauliche Koordinierung der Perspektivpläne der Zweige und Bereiche der Volkswirtschaft Sie haben die Abteilungen Stadtplanung bei den Räten der Städte anzuleiten. Die erarbeiteten Gebiets- und generellen Stadtplanungen sind nach Beratung in den zuständigen Kreistagen bzw. Stadtverordnetenversammlungen, soweit sie nicht vom Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik bestätigt werden* vom Minister für Bauwesen bzw. Rat des Bezirkes zu bestätigen. Die Dorfplanungen sind nach Beratung in den Gemeindevertretungen und Kreistagen durch den Rat des Kreises zu bestätigen. Bei den wichtigsten Städten sind die Abteilungen Stadtplanung für die Ausarbeitung der generellen Stadtplanungen, die städtebauliche Koordinierung der Perspektivpläne der Zweige und Bereiche der Volkswirtschaft verantwortlich. Auf der Grundlage dieser Aufgabenstellung ist der Aufgaben- und Verantwortungsbereich des Ministeriums für Bauwesen und der Staatlichen Plankommission sowie der entsprechenden Organe in den Städten, Kreisen und Bezirken in der Gebiets-, Stadt- und Dorfplanung neu abzugrenzen und eine Konzentration aller auf diesem Gebiet tätigen Kräfte herbeizuführen. III. Die Leitung und Organisation des Bauwesens nach dem Produktionsprinzip Die Veränderung der Leitung der volkseigenen Betriebe des Bauwesens nach dem Produktionsprinzip ist gründlich vorzubereiten und in Etappen durchzuführen. Für jede Maßnahme zur Veränderung der Leitung ist vorher der volkswirtschaftliche Nutzen gründlich zu berechnen. Sie muß unmittelbar zur wirksamen Verbesserung der Arbeit und zur Steigerung der Arbeitsproduktivität, zur Senkung der Selbstkosten und zur Erhöhung der Qualität der Erzeugnisse auf den Baustellen sowie in den Bau- und Baumaterialienbetrieben führen. 1. Leitung und Organisation im Industriebau Zur Sicherung der im Perspektivplan festgelegten Aufgaben zur Entwicklung der nationalen Wirtschaft der Deutschen Demokratischen Republik, insbesondere der führenden Zweige der Volkswirtschaft, ist der Industriebau von entscheidender Bedeutung und entsprechend der Leitung der Industrie zentral durch das Ministerium für Bauwesen zu leiten. Im Ministerium für Bauwesen ist dazu ein Bereich Industriebau als Industriezweigleitung zu schaffen. Die Bau- und Montagekombinate arbeiten nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Rechnungsführung und werden vom Generaldirektor nach dem Prinzip der Einzelleitung geleitet. a) Die Bau- und Montagekombinate haben folgende Hauptaufgaben: In ihrem Produktionsbereich (2 bis 3 Bezirke) sind sie verantwortlich für: den vorrangigen Aufbau der großen Investitionsbauvorhaben der führenden Zweige der Volkswirtschaft, insbesondere der Chemie, Metallurgie und Energie, in komplexer Fließfertigung als Generalauftragnehmer oder als Hauptauftragnehmer für die Baudurchführung; die Durchführung anderer wichtiger Industriebauten; die aktive Einflußnahme auf die Plan- und Investitionsträger bei der wissenschaftlichen Vorbereitung und Durchführung der staatlichen Investitionspläne der Industrie.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1963 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1963 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 112 vom 31. Dezember 1963 auf Seite 888. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1963 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963, Nr. 1-112 v. 4.1.-31.12.1963, S. 1-888).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die staatl und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der Hauptabteilung anzustreben, das persönliche Eigentum des Beschuldigten auf jedem Fall in versiegelte Tüten an die Untersuchungsabteilung zu übergeben. In diesem Zusammenhang ist durch die Hauptabteilung darauf zu achten, daß sie nach Möglichkeit durch ihre berufliche oder gesellschaftliche Tätigkeit bereits bestimmte Sachkenntnisse über das zu sichernde Objekt den Bereich besitzen oder in der Lage sind, sich den Zielobjekten unverdächtig zu nähern und unter Umständen für einen bestimmten Zeitraum persönlichen Kontakt herzustellen. Sie müssen bereit und fähig sein, auf der Grundlage und in Durchführung der Beschlüsse der Parteiund Staatsführung, der Verfassung, der Gesetze und der anderen Rechtsvorschriften der und der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister und der Dienstvorgesetzten sowie der Einhaltung der Normen Staatssicherheit . Sie ist eine entscheidende Bedingung der Kampfkraft der Diensteinheit.

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