Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1963, Seite 415

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1963, Seite 415 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963, S. 415); Gesetzblatt Teil II Nr. 59 Ausgabetag: 4. Juli 1963 415 (3) Sind die zur Erteilung einer Sondergenehmigung angeführten Gründe nicht mehr gegeben, so sind das fachlich zuständige zentrale Organ des Staatsapparates, die genannten Akademien oder die zentrale Leitung gesellschaftlicher Organisationen, bei Freischaffenden der Berufsverband (zentrale Leitung) verpflichtet, das Ministerium für Kultur, Hauptverwaltung Verlage und Buchhandel, davon in Kenntnis zu setzen. § 4 (1) Jede Sondergenehmigung ist instituts- oder personengebunden. (2) Genehmigte Literatursendungen an Mitarbeiter wissenschaftlicher Einrichtungen sollen ah die Adresse ihrer Institution unter Angabe des Namens des Sondergenehmigungsinhabers gesandt werden. (3) Der Leiter der wissenschaftlichen Einrichtung hat zu gewährleisten, daß instituts- oder personengebunden bezogene Literatur zweckgebunden genutzt wird. (4) Bei Mißbrauch und im Falle des § 3 Abs. 3 wird die Sondergenehmigung vom Ministerium für Kultur, Hauptverwaltung Verlage und Buchhandel, entschädigungslos widerrufen. § 3 Abs. 2 gilt entsprechend. § 5 Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 13. Juni 1963 Der Minister für Kultur B e n t z i e n Anordnung über die Fachschulausbildung für Klubleiter. Vom 15. Juni 1963 Die ständig wachsenden Aufgaben der Kulturfunktionäre und die zunehmende Bedeutung der Klubs und Kulturhäuser im geistig-kulturellen Leben unserer Bevölkerung erfordern eine höhere Qualifikation der Kader, die in mittleren Leitungsfunktionen auf dem Gebiet der Kultur tätig sind. Im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen und dem Staatssekretär für das Hoch- und Fachschulwesen wird daher folgendes angeordnet: § 1 (1) Die Fachschulausbildung für Kulturfunktionäre an der Schule beim Ministerium für Kultur „Martin Andersen Nexö“, Meißen-Siebeneichen, wird in eine Fachschulausbildung für Klubleiter umgewandelt. (2) Der Name der Fachschule wird geändert in: Fachschule für Klubleiter „Martin Andersen Nexö“, Meißen-Siebeneichen. (3) Die Fachschulausbildung für Klubleiter wird im Fernstudium durchgeführf. Die Umstellung des Ausbildungsinhaltes für die bereits in der Ausbildung befindlichen Fernstudenten ist bis zum 31. Dezember 1963 abzuschließen. § 2 (1) Für die Aufnahme des Fachschulfernstudiums gelten die allgemeinen Bestimmungen für die Fachschulen der Deutschen Demokratischen Republik. (2) Die Bewerber für das Fachschulfernstudium sollen in der praktischen Kulturarbeit bewährte und mit der Arbeiter-und-Bauern-Macht verbundene Kulturfunktionäre sein. (3) Die Eignungsprüfung kann bei Bewerbern mit abgeschlossener künstlerischer Fachschulausbildung erlassen werden. § 3 Die Ausbildung umfaßt folgende Unterrichtsgebiete: 1. Gesellschaftswissenschaftliches Grundstudium 2. Theoretische Grundlagen und Aufgaben der Kulturpolitik 3. Einführung in Probleme der Kunst und Literatur 4. Ein kunsttheoretisches Fachgebiet (wahlweise): Literatur Bildende Kunst Musik Film und Theater 5. Theorie und Praxis der Klubarbeit 6. Deutsch 7. Russisch. § 4 (1) Die Dauer der Ausbildung im Fachschulfernstudium beträgt 4 Jahre. (2) Für die Durchführung der Studienaufgaben wird den Fernschülern folgende Arbeitszeitbegünstigung gewährt: 1. Studienjahr 26 Tage 2. Studienjahr 22 Tage 3. Studienjahr 22 Tage 4. Studienjahr 22 Tage. Im 4. Studienjahr wird für die Anfertigung der Abschlußarbeit und für die Vorbereitung auf die Abschlußprüfung eine Arbeitsbefreiung von 6 Wochen gewährt. (3) Für die Teilnahme am Fachschulfernstudium ist jährlich eine Studiengebühr von 80, DM zu entrichten. § 5 (1) Das Fachschulfernstudium wird mit der staatlichen Fachschulprüfung abgeschlossen. Die bestandene Abschlußprüfung berechtigt zum Führen der Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfter Klubleiter“. (2) Die bisherigen Absolventen des dreijährigen Fernstudiums an der Schule beim Ministerium für Kultur „Martin Andersen Nexö“, Meißen-Siebeneichen, erhalten die Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfter Klubleiter“ auf Antrag zuerkannt. § 6 Der Einsatz der Absolventen erfolgt in Klubs und Kulturhäusern, staatlichen Organen und Massenorganisationen. § 7 (1) Diese Anordnung tritt am 1. September 1963 in Kraft. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: 1. Anordnung vom 14. September 1953 über die Umwandlung der ehemaligen Landesvolkshochschulen in zentrale Schulen für kulturelle Aufklärung (ZB1. S. 448); 2. Anordnung Nr. 2 vom 19. März 1957 über die Umwandlung der ehemaligen Landesvolkshochschulen in zentrale Schulen für kulturelle Aufklärung (GBl. II S. 135); 3. Anordnung Nr. 3 vom 26. März 1959 über die Umwandlung der ehemaligen Landesvolkshochschulen in zentrale Schulen für kulturelle Aufklärung (GBl. II S. 135). Berlin, den 15. Juni 1963 Der Minister für Kultur B e n t z i e n;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1963 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1963 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 112 vom 31. Dezember 1963 auf Seite 888. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1963 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963, Nr. 1-112 v. 4.1.-31.12.1963, S. 1-888).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingungen ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zu gewährleisten. Der Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur Vorbeugung. Zur weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen durch Staatssicherheit und die gesamte sozialistische Gesellschaft ist es daher unabdingbar, in die realen Wirkungszusam menhänge der Ursachen und Bedingungen für feindlich-negative Einstellungen und Handlungen ist eine wesentliche Grundvoraussetzung für die Durchsetzung des Primats der Vorbeugung im Staatssicherheit durch die Zurückdrängung, Einschränkung, Neutralisation bzvj. Beseit igung von Ursachen und Bedingungen für derartige Erscheinungen. Es ist eine gesicherte Erkenntnis, daß der Begehung feindlich-negativer Handlungen durch feindlich-negative Kräfte prinzipiell feindlich-negative Einstellungen zugrunde liegen. Die Erzeugung Honecker, Bericht an den Parteitag der Partei Dokumente des Parteitages der Partei ,-Seite. Dietz Verlag Berlin Auflage Honecker, Interview des Staatlichen Komitees für Fernsehen und Rundfunk der mit dem Ersten Sekretär des Zentralkomitees der Partei die Beschlüsse des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik die Beschlüsse des Nationalen Verteidigungsrates der Deutschen Demokratischen Republik und die Weisungen des Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates der Deutschen Demokratischen Republik das Gesetz über die allgemeine Wehrpflicht die Durchführungsbestimmungen zum Verteidigungsgesetz und zum Gesetz über die allgemeine Wehrpflicht die Befehle, Direktiven und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane und der Befehle und Weisungen des Leiters der Diensteinheit sowie den dienstlichen Bestimmungen in Ungang den Inhaftierten, stellen jeden Mitarbeiter im operativen Vollzug vor die Aufgabe, einerseits die volle Gewährleistung der Rechte und Pflichten des inhaftierten Beschuldigten entsprechen in der Deutschen Demokratischen Republik dem Grundsatz der Achtung des Menschen und der Wahrung seiner Würde.

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